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Drucksache - IX-0670
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) für den Bereich Kinder und Jugend in Pankow vorantreiben |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 24.01.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0670/2023
„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Projektplanung mit Meilensteinen und konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie des Landesgleichberechtigungsgesetzes zu erstellen.
Hierbei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
- Verbesserung Kinder- und Jugendschutz
- Zusammenarbeit an Schnittstellen (insb. § 4 Abs. 1 und § 5 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zu §§ 8a, 64 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII))
- Betriebserlaubnisverfahren (§§ 45 ff. SGB VIII)
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder Einrichtungen
- Verbesserung der Hilfeplanung bei der Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 36 ff. SGB VIII)
- Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe (§§ 37a und b SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§§ 41, 41a, 19 SGB VIII)
- Hilfen aus einer Hand
- Inklusion
sofort umzusetzende Maßnahmen: §§ 1, 80, 79a, 77 Abs. 1, 78 b Abs. 1 SGB VIII Übergangsplanung i.S.d. § 36b SGB VIII
ab 1.1.2024 – 2028: § 36b SGB VIII Verfahrenslotsen
ab 1.1.2028: § 10 Abs. 4 SGB VIII Gesamtzuständigkeit - Ergänzung: §§ 8 ff. SGB VIII Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen, § 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, § 11 SGB VIII Jugendarbeit, § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung, § 117 SGB IX Gesamtplanungsverfahren und § 119 SGB IX Gesamtplankonferenz
- Prävention vor Ort
- Stärkung der Niedrigschwelligkeit (z. B. §§ 16, 80 Abs. 2 Nr. 3; 36a Abs. 2 S. 3, 77; 78b SGB VIII)
- Konkretisierung und Verschiebung von Leistungstatbeständen (§ 20 SGB VIII Versorgung in Notsituationen, § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit)
- Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien
- Ausweitung Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII)
- Berücksichtigung selbstorganisierter Zusammenschlüsse in Jugendhilfeausschüssen, in Arbeitsgemeinschaften (§§ 4a, 71, 78 SGB VIII)
- Externe Beschwerdemöglichkeiten in Einrichtungen (§ 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGB VIII)
Hierfür wird das Bezirksamt auch ersucht, die zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erforderlichen und geeigneten Räume, barrierefrei und vorrangig im öffentlichen Eigentum, zur Verfügung zu stellen. Dazu sind erforderlichenfalls Maßnahmen im bezirklichen Investitionsprogramm frühzeitig einzuplanen und rechtzeitig umzusetzen.
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist zu beteiligen. Weitere bezirkliche Gremien wie die AG Planung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, der Teilhabebeirat und der Behindertenbeirat sollen beteiligt werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz halbjährlich zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bereits im September 2022 wurde ein Projektentwurf „Inklusive Jugendhilfe(planung) Pankow“ skizziert, dessen Schwerpunkt die Durchführung einer Bestandsaufnahme darstellte. So konnten verschiedene Handlungsfelder identifiziert werden. Im Mai 2023 wurde entschieden, sich als erstes dem Handlungsfeld „Inklusive Öffentlichkeitsarbeit“ zu widmen, ein erster Arbeitsfokus wurde auf die Überarbeitung der Internetseite des Jugendamtes als „Tür ins Amt“ hinsichtlich Barrierefreiheit, Aktualität, Anwenderfreundlichkeit und zielgruppenorientierter Sprache gelegt.
Es wurde ein Integrationskonzept erstellt, die Führungskräfte absolvierten entsprechende Fortbildungen und diskutierten Themen wie Partizipation und Diversity.
Ziel ist die Implementierung einer fachdienstübergreifenden Diversity-Strategie unter den drei Kerngedanken Vielfalt-Beteiligung-Inklusion. Die Strategie mit den nachstehend aufgeführten Schwerpunkten soll sich sowohl nach innen als auch nach außen richten:
- „Weniger, älter, bunter“ demografischer Wandel und vielfältiger Arbeitsmarkt
- Wertewandel, neues Selbstbewusstsein und Vielfalt an Lebensweisen
- Moderne Verwaltung mit Bürgerorientierung
Aktuell plant das Bezirksamt die Erstellung einer entsprechenden Projektstruktur (Zielformulierung, Mitwirkende und Unterstützende, Stolpersteine etc.), um ggf. mit externer Begleitung von Fachexpertinnen und Fachexperten und unter Einbeziehung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Pankow entsprechende Maßnahmen zu planen und umzusetzen, damit für Kinder, Jugendliche und ihre Familien die jeweiligen Veränderungen sichtbar gemacht werden können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Durch eine verstärkte Inklusions- und Beteiligungsarbeit wird der Prozess der Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen marginalisierter Gruppen weiter vorangetrieben.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen führt zu einer noch stärkeren Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe für die Zielgruppe und ist somit auch klar familienverträglich ausgerichtet.
Dr. Cordelia Koch |
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