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Drucksache - IX-0640
Das Bezirksamt wird darin bestärkt, im begründeten Einzelfall auch Personen, bei denen z.B. bereits Mietschulden während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment entstanden sind oder andere Gründe gegen eine erneute Aufnahme sprechen, nach nochmaliger Prüfung ggf. erneut ins geschützte Marktsegment aufzunehmen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit. Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit (federführend): Der Ausschuss hat den Antrag am 07.11.2023 diskutiert und in geänderter Fassung bei 8 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Das geschützte Marktsegment kann für manche Menschen die letzte Chance darstellen, ihre Wohnung zu behalten. Dieses Marktsegment kann zum Erreichen des Ziels die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden beitragen. Daher sollte das geschützte Marktsegment auch für Menschen mit Mietschulden gelten. Dieser Antrag gibt dem Bezirksamt die Rückendeckung, sich die Fälle weiterhin im Einzelfall anzuschauen und zu entscheiden, um bei Anhäufung von Mietschulden eine direkte Obdachlosigkeit zu vermeiden. Um klarzustellen, dass das Bezirksamt in der bisherigen Praxis bestärkt wird, ändert der Ausschuss den ersten Satz in: „Das Bezirksamt wird darin bestärkt, […]“. Zudem spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass den betroffenen Personen eine Begleitung durch Sozialarbeiter*innen zur Verfügung gestellt wird. Stellungnahme Kinder- und Jugendhilfeausschuss (mitberatend): Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.10.2023 mit der vorliegenden Drucksache beschäftigt. Debattiert wurde die Frage, ob Menschen in einer Schuldenfalle aus dem geschützten Marktsegment falle oder in diesem verbleiben. Diese Frage konnte im Ausschuss fachlich nicht abschließend geklärt werden. Menschen, die innerhalb eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment weitere Mietschulden anhäufen sollten, jedoch nach Auffassung der Mehrheit des Kinder- und Jugendhilfeausschusses im geschützten Marktsegment verbleiben können. Sollte es dafür einen Spielraum geben, ist der Ausschuss mehrheitlich der Meinung, dass dieser genutzt werden sollte, um eine drohende Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit zu vermeiden. Der Ausschuss empfiehlt bei 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltung und 1 Nein-Stimme mehrheitlich die Annahme der Drucksache. Text Ursprungsantrag Linksfraktion: Das Bezirksamt wird ersucht, im begründeten Einzelfall auch Personen, bei denen z.B. bereits Mietschulden während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment entstanden sind oder andere Gründe gegen eine erneute Aufnahme sprechen, nach nochmaliger Prüfung ggf. erneut ins geschützte Marktsegment aufzunehmen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit. Begründung Ursprungsantrag: Es kommt vor, dass Menschen, bei denen während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment Mietschulden entstanden sind, nicht erneut ins geschützte Marktsegment aufgenommen werden. Die Folge ist, dass Menschen, die in der Schuldenfalle stecken, keine Wohnung finden. Da das geschützte Marktsegment nicht selten die letzte Chance auf eine Wohnung ist, laufen Menschen Gefahr endgültig in einer Abwärtsspirale aus Schulden zu versinken. Wohnungs- und gar Obdachlosigkeit als schlimmste Form der Ausgrenzung sind die Folge. Schulden, oft einhergehend mit psychosozialen Krisen, sind die häufigste Ursache für Obdach- und Wohnungslosigkeit. Das beste Mittel gegen Wohnungslosigkeit ist sie gar nicht erste entstehen zu lassen. Das Land Berlin hat sich mit dem Masterplan gegen Wohnungslosigkeit unter der früheren rot-grün-roten Landesregierung dazu bekannt, Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Prävention vor Wohnraumverlust ist dafür ein wichtiges Instrument. |
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