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Drucksache - IX-0607
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich die Grünfläche auf dem Grundstück Große Seestraße 95 erstens für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes oder zweitens für die Errichtung eines Pocket-Parks eignet. Sofern sich die Grünfläche für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes eignet, wird das Bezirksamt ersucht, dort unter Berücksichtigung der Spielplatzentwicklungsplanung einen Spielplatz zu errichten. Sofern das nicht der Fall ist, ist auf der Grünfläche bei Eignung ein Pocket-Park einzurichten, der für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich und mit Sitzmöbeln zum Verweilen ausgestattet sein soll. Die Anwohnerinnen und Anwohner und die anliegenden Kindertagesstätten sind an dem Verfahren zu beteiligen. Begründung Finanzen, Personal, Immobilien, und Verwaltungsmodernisierung (federführend): Der Ausschuss folgt weitestgehend der Zuarbeit des mitberatenden Ausschusses und wiederholt auch die dort schon geführte Debatte über den Biotopverbund. Auch wird diskutiert, ob es sich bei der beschriebenen Fläche über eine verwilderte Fläche oder eine ökologisch gepflegte Fläche handelt. Am Ende ist eine Mehrheit des Ausschusses der Auffassung, daß neben der Nutzung durch Flora und Fauna durch das Bezirksamt auch andere oder ergänzende Nutzungen zu prüfen sind. Die Drucksache wurde mit 8 Ja, 5 Nein und bei 0 Enthaltungen mehrheitlich der BVV zum Beschluss empfohlen. Begründung des Ausschusses Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur (mitberatend): Die Drucksache wurde am 09.05.2023 abschließend im Ausschuss behandelt. Nach Auskunft des Bezirksamts sei die Fläche bereits geprüft und als Parkanlage oder Spielplatz geeignet. Im Ausschuss wird kritisch angemerkt, dass die betroffene Fläche zum Biotopverbund gehöre. Hier wird eine Einschätzung zum Wert der Fläche für den Biotopverbund des Fachamts gefordert. Da es sich hier um einen Prüfauftrag handelt und der angesprochene Punkt auch Teil des Prüfauftrags sei, wird der Antrag angenommen. Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich die Grünfläche auf dem Grundstück Große Seestraße 95 erstens für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes oder zweitens für die Errichtung eines Pocket-Parks eignet. Sofern sich die Grünfläche für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes eignet, wird das Bezirksamt ersucht, dort unter Berücksichtigung der Spielplatzentwicklungsplanung einen Spielplatz zu errichten. Sofern das nicht der Fall ist, ist auf der Grünfläche bei Eignung ein Pocket-Park einzurichten, der für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich und mit Sitzmöbeln zum Verweilen ausgestattet sein soll. Die Anwohnerinnen und Anwohner und die anliegenden Kindertagesstätten sind an dem Verfahren zu beteiligen. Begründung Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage KA-0446/IX geht hervor, dass sich die betreffende Grünfläche „in einem stark mit öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen sowie öffentlichen Spielplätzen unterversorgten Gebiet“ befindet. Besonders in solchen Gebieten sollten alle öffentlichen Grünflächen für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Wie aus der genannten Kleinen Anfrage und den angefügten Fotos hervorgeht, ist bislang jedoch keine öffentliche Nutzung der betreffenden Grünfläche an der Großen Seestraße möglich. Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, diesen Zustand zu ändern, indem die Errichtung eines Spielplatzes auf der betreffenden Grünfläche geprüft werden soll. In der näheren Umgebung der Grünfläche befindet sich bisher kein öffentlicher Spielplatz. Die Einrichtung eines Spielplatzes auf der Grünfläche soll deshalb Priorität haben. Nur wenn sich die Grünfläche für die Errichtung eines Spielplatzes nicht eignet, soll die Grünfläche zu einem Pocket-Park umgestaltet werden, der es mit einer Durchwegung (ein einfacher Zugang würde voraussichtlich reichen) und Sitzgelegenheiten (Parkbänken) ermöglicht, dass die Grünfläche von Bürgerinnen und Bürgern zu Erholungszwecken genutzt werden kann. |
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