Drucksache - IX-0500  

 
 
Betreff: Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gleichstellung und Bürger_innenbeteiligungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag GleiBü 11. BVV am 14.12.2022
VzK §13 BezVG/ZB BA 19.BVV am 13.12.2023
VzK §13 BezVG/ZB BA 19.BVV am 13.12.2023 Anlage
Berichtspflicht BA Februar 2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.12.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0500

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 11. Sitzung am 14.11.2022 angenommenen Ersuchens der Be­zirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0500

Das Bezirksamt wird ersucht, den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit der Drucksache VIII-1378 insofern als modifiziert zu betrachten, dass mit dem Be­schluss der Einführung eines Bürger*innenhaushaltsr Pankow ab 2021 keine Verpflich­tung besteht, für die laufende Haushaltswirtschaft als auch für künftige Haushaltsplanun­gen weitere Vorschläge von Bürger*innen anzunehmen.

Der Pankower Bürger*innenhaushalt in seiner bisherigen Konzeption soll damit nicht fort­geführt werden. Stattdessen soll der Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung in 2023 ein Konzept entwickeln, mit dem ein evaluierter und weiter­entwickelter Bürger*innenhaushalt für Pankow ermöglicht wird.

 

Dabei sind die bereits erlangten Erfahrungen des bisherigen Bürger*innenhaushaltes mit einzubeziehen. Außerdem wird der Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung der BVV Pankow von Berlin beauftragt, eine Arbeitsgruppe Bürger*innenhaushalt (AG) zu bilden, die sich in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und weiteren thematisch relevanten Mitwirkenden mit der Evaluierung und Weiterentwicklung des Bürger*innen- haushaltes befasst. Der BVV ist spätestens Ende 2023 von den Ergebnissen zu berichten.

 

Jeder Ausschuss der BVV wird eine Stellungnahme zu den Erfahrungen mit dem und glichen Weiterentwicklungswünschen für den Bürger*innenhaushalt an den Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligen übermitteln. Diese Stellungnahmen sind in die Arbeit der AG Bürger*innenhaushalt miteinzubeziehen.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Bezirke mit einem eigenen Bürger*innenhaushalt in der Konzeption des landesweiten Beteiligungshaushalts berücksichtigt werden, sodass die glichkeit besteht, das landes­weite Verfahren auch für die Bezirksebene zu nutzen. Konkret sollten mindestens die fol­genden Punkte ermöglicht werden:

  • Synchronisation der Einreichungsmöglichkeiten: Bürger*innen sollten im selben Zeit­raum und an denselben Orten (auch digital) Vorschläge für beide Beteiligungshaus­halte einreichen können.
  • Automatische Sortierung in Bezirks- oder Landesebene: Vorschläge, die "falsch" (z. B. Vorschläge, die die Mindersumme des Landesbeteiligungshaushalts unterschreiten, aber trotzdem dort eingereicht werden) eingereicht wurden, sollten automatisch nach der Einreichung in den "richtigen" Beteiligungshaushalt einsortiert werden.
  • Synchronisation der zeitlichen Abläufe: Die verschiedenen Phasen sollen äquivalent auf Bezirksebene ablaufen, damit zeitgleich Vorschläge eingereicht und abgestimmt werden.
  • Mitnutzung der Verifizierungscodes: Die Verifizierungscodes sollen bezirksspezifisch gekennzeichnet werden, sodass z. B. Pankower*innen mit ihren Codes auch für den Pankower Bürger*innenhaushalt abstimmen können.

 

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, auf den personellen Aufwand in den Fachverwaltungen der Bezirke durch die Prüfung der Vorschläge im Rahmen des landesweiten Beteiligungshaushaltes hinzuweisen und eine entsprechende finanzielle Kompen­sation einzufordern.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Aus der Mitte des Ausschusses (aktuell: Ausschuss für Gleichstellung, Beteiligung und Wirtschaftsförderung) hat sich 2023 eine Arbeitsgruppe (AG) gebildet. Zwischen April und Juni fanden 3 Sitzungen der AG statt. In Vorbereitung der AG hat die OE SPK Gespräche mit denr Bürgerhaushalte / Bürgerbudgets / Stadtteil- / Kiezkassen zuständigen Kolleg:innen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick geführt. Die Synopse mit systematischer Aufbereitung der Ergebnisse liegt den Mitgliedern der AG vor.

Die Gespräche mit den genannten Bezirken ergaben, dass es für eine Bürger:innenbeteiligung an der Haushaltsaufstellung, I-Planung u. ä. eine unterstützende Stadtteilarbeit bzw. Stadtteilkoordinator:innen braucht. Flankierend werden in Marzahn-Hellersdorf be­zirkliche Mittel in he von ca. 1,2 Mio € r Stadtteilzentren und in Lichtenberg von ca. 643.000 r acht externe Stadtteilkoordinator:innen eingesetzt. Hinzu kommen in der OE SPK Lichtenberg nf Stadtteilkoordinator:innen.

Treptow-penick verzichtet auf einen Bürger:innenhaushalt, stellt den 20 Regionen 20 Kiezkassen zur Verfügung (insgesamt 100.000€) und finanziert eine Personalstelle (Ver­tung E 11). Da die BVV-Mitglieder als „Kiezpaten“ aktiv in Organisation- und Entscheidungsprozesse eingebunden sind und selbständig Aufgaben übernehmen, ist dieser Ansatz kostengünstig.

Beim Aufbau der OE SPK Pankow wurde auf die Einführung von Stadtteilkoordinatoren bzw. alternativ auf den Ausbau der bezirklichen Stadtteilzentren verzichtet. Die bezirkli­chen Mittel für Stadtteilzentren betragen derzeit rund 270.00 hrlich. Bei der Konzep­terstellung für einen neuen Pankower rger:innenhaushalt muss deshalb mit eingeplant werden, das für die praktische Umsetzung eine entsprechende Untersetzung mit Ressourcen notwendig ist. In der Drs. VIII-1378Die Einführung eines Bürger:innenhaushalts zum 01.02.2021 z.B. wurden der OE SPK zwei VzÄr die Geschäftsführung Bürger:innenhaushalt per BVV-Beschluss zugestanden. Diese sind mit Stand September 2023 bisher nicht eingerichtet worden.

Tabelle der VZÄ ausgewählter SPKen in Berlin inkl. vgl. der Einwohner:innen:

Stellen VZÄ

Mitte

Lichtenberg

Treptow-K.

M.-H.

Pankow

Einwohner 31.12.2022

395.000

308.000

289.000

285.000

420.000

Bezirkskoordination

1

1

1

1

1

Regionalkoord.

1

5

4

2

3

Stadtteilkoord.

10

5 (+ 8 ext.)

0

2

0

u.a. VZÄ

3,5

7

3

4

1

Insgesamt

15,5

18 (+ 8 ext.)

9

9

5

Geplant

0

0

K.A.

+ 10

+1 (Koord Kinderfrdl. Kommune)

 

Im Vergleich zu anderen SPKen in Berlin ist Pankow personell deutlich unterbesetzt. Dies ist bei der Neukonzeption eines neuen Bürger:innenhaushaltes zu berücksichtigen.

Zu dem Aspekt des Ersuchens der BVVsich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Bezirke mit einem eigenen Bürger*innenhaushalt in der Konzeption des landeswei­ten Beteiligungshaushalts berücksichtigt werden, sodass die Möglichkeit besteht, das landesweite Verfahren auch für die Bezirksebene zu nutzen.“, kann folgender Sachstand berichtet werden: Der Senat hat in der aktuellen Haushaltsplanaufstellung beschlossen, dass der landesweite Beteiligungshaushalt keine Berücksichtigung findet und aktuell keine Konzeptentwicklung stattfindet. Siehe rote Nummer 0903A vom 30.08.2023, diese wird dem Hauptausschuss von der Senatsverwaltung für Finanzen zur nächsten Sitzung vorgelegt (Anlage 1).

In der Ausschusssitzung vom 05.09.2023 wurde von den Mitgliedern des Ausschusses in Aussicht gestellt, dass der BVV im November 2023 ein überarbeitetes Konzept vorgelegt wird. Der OE SPK liegen keine Kenntnisse zum aktuellen Arbeitsstand vor. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob die Ausschüsse der BVV die angekündigten Stellungnahmen zu den Erfahrungen mit dem und glichen Weiterentwicklungswünschen für den Bürger*innenhaushalt verfasst haben.

 Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Einreicherin: Leiterin der Abteilung Finanzen, Personal,
Kultur und Wirtschaft
 

B E S C H L U S S

B e z i r k s a m t  P a n k o w  v o n  B e r l i n

Beschlussgegenstand: Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes

Beschluss-Nr.:   IX-0737/2023

Beschluss-T.:   05.12.2023

Das Bezirksamt beschließt:

Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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