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Drucksache - IX-0500
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 14.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0500
„Das Bezirksamt wird ersucht, den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit der Drucksache VIII-1378 insofern als modifiziert zu betrachten, dass mit dem Beschluss der Einführung eines Bürger*innenhaushalts für Pankow ab 2021 keine Verpflichtung besteht, für die laufende Haushaltswirtschaft als auch für künftige Haushaltsplanungen weitere Vorschläge von Bürger*innen anzunehmen.
Der Pankower Bürger*innenhaushalt in seiner bisherigen Konzeption soll damit nicht fortgeführt werden. Stattdessen soll der Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung in 2023 ein Konzept entwickeln, mit dem ein evaluierter und weiterentwickelter Bürger*innenhaushalt für Pankow ermöglicht wird.
Dabei sind die bereits erlangten Erfahrungen des bisherigen Bürger*innenhaushaltes mit einzubeziehen. Außerdem wird der Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung der BVV Pankow von Berlin beauftragt, eine Arbeitsgruppe Bürger*innenhaushalt (AG) zu bilden, die sich in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und weiteren thematisch relevanten Mitwirkenden mit der Evaluierung und Weiterentwicklung des Bürger*innen- haushaltes befasst. Der BVV ist spätestens Ende 2023 von den Ergebnissen zu berichten.
Jeder Ausschuss der BVV wird eine Stellungnahme zu den Erfahrungen mit dem und möglichen Weiterentwicklungswünschen für den Bürger*innenhaushalt an den Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligen übermitteln. Diese Stellungnahmen sind in die Arbeit der AG Bürger*innenhaushalt miteinzubeziehen.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Bezirke mit einem eigenen Bürger*innenhaushalt in der Konzeption des landesweiten Beteiligungshaushalts berücksichtigt werden, sodass die Möglichkeit besteht, das landesweite Verfahren auch für die Bezirksebene zu nutzen. Konkret sollten mindestens die folgenden Punkte ermöglicht werden:
- Synchronisation der Einreichungsmöglichkeiten: Bürger*innen sollten im selben Zeitraum und an denselben Orten (auch digital) Vorschläge für beide Beteiligungshaushalte einreichen können.
- Automatische Sortierung in Bezirks- oder Landesebene: Vorschläge, die "falsch" (z. B. Vorschläge, die die Mindersumme des Landesbeteiligungshaushalts unterschreiten, aber trotzdem dort eingereicht werden) eingereicht wurden, sollten automatisch nach der Einreichung in den "richtigen" Beteiligungshaushalt einsortiert werden.
- Synchronisation der zeitlichen Abläufe: Die verschiedenen Phasen sollen äquivalent auf Bezirksebene ablaufen, damit zeitgleich Vorschläge eingereicht und abgestimmt werden.
- Mitnutzung der Verifizierungscodes: Die Verifizierungscodes sollen bezirksspezifisch gekennzeichnet werden, sodass z. B. Pankower*innen mit ihren Codes auch für den Pankower Bürger*innenhaushalt abstimmen können.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, auf den personellen Aufwand in den Fachverwaltungen der Bezirke durch die Prüfung der Vorschläge im Rahmen des landesweiten Beteiligungshaushaltes hinzuweisen und eine entsprechende finanzielle Kompensation einzufordern.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Aus der Mitte des Ausschusses (aktuell: Ausschuss für Gleichstellung, Beteiligung und Wirtschaftsförderung) hat sich 2023 eine Arbeitsgruppe (AG) gebildet. Zwischen April und Juni fanden 3 Sitzungen der AG statt. In Vorbereitung der AG hat die OE SPK Gespräche mit den für Bürgerhaushalte / Bürgerbudgets / Stadtteil- / Kiezkassen zuständigen Kolleg:innen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick geführt. Die Synopse mit systematischer Aufbereitung der Ergebnisse liegt den Mitgliedern der AG vor. Die Gespräche mit den genannten Bezirken ergaben, dass es für eine Bürger:innenbeteiligung an der Haushaltsaufstellung, I-Planung u. ä. eine unterstützende Stadtteilarbeit bzw. Stadtteilkoordinator:innen braucht. Flankierend werden in Marzahn-Hellersdorf bezirkliche Mittel in Höhe von ca. 1,2 Mio € für Stadtteilzentren und in Lichtenberg von ca. 643.000 € für acht externe Stadtteilkoordinator:innen eingesetzt. Hinzu kommen in der OE SPK Lichtenberg fünf Stadtteilkoordinator:innen. Treptow-Köpenick verzichtet auf einen Bürger:innenhaushalt, stellt den 20 Regionen 20 Kiezkassen zur Verfügung (insgesamt 100.000€) und finanziert eine Personalstelle (Vergütung E 11). Da die BVV-Mitglieder als „Kiezpaten“ aktiv in Organisation- und Entscheidungsprozesse eingebunden sind und selbständig Aufgaben übernehmen, ist dieser Ansatz kostengünstig. Beim Aufbau der OE SPK Pankow wurde auf die Einführung von Stadtteilkoordinatoren bzw. alternativ auf den Ausbau der bezirklichen Stadtteilzentren verzichtet. Die bezirklichen Mittel für Stadtteilzentren betragen derzeit rund 270.00 € jährlich. Bei der Konzepterstellung für einen neuen Pankower Bürger:innenhaushalt muss deshalb mit eingeplant werden, das für die praktische Umsetzung eine entsprechende Untersetzung mit Ressourcen notwendig ist. In der Drs. VIII-1378 „Die Einführung eines Bürger:innenhaushalts zum 01.02.2021“ z.B. wurden der OE SPK zwei VzÄ für die Geschäftsführung Bürger:innenhaushalt per BVV-Beschluss zugestanden. Diese sind mit Stand September 2023 bisher nicht eingerichtet worden. Tabelle der VZÄ ausgewählter SPKen in Berlin inkl. vgl. der Einwohner:innen:
Im Vergleich zu anderen SPKen in Berlin ist Pankow personell deutlich unterbesetzt. Dies ist bei der Neukonzeption eines neuen Bürger:innenhaushaltes zu berücksichtigen. Zu dem Aspekt des Ersuchens der BVV „sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Bezirke mit einem eigenen Bürger*innenhaushalt in der Konzeption des landesweiten Beteiligungshaushalts berücksichtigt werden, sodass die Möglichkeit besteht, das landesweite Verfahren auch für die Bezirksebene zu nutzen.“, kann folgender Sachstand berichtet werden: Der Senat hat in der aktuellen Haushaltsplanaufstellung beschlossen, dass der landesweite Beteiligungshaushalt keine Berücksichtigung findet und aktuell keine Konzeptentwicklung stattfindet. Siehe rote Nummer 0903A vom 30.08.2023, diese wird dem Hauptausschuss von der Senatsverwaltung für Finanzen zur nächsten Sitzung vorgelegt (Anlage 1). In der Ausschusssitzung vom 05.09.2023 wurde von den Mitgliedern des Ausschusses in Aussicht gestellt, dass der BVV im November 2023 ein überarbeitetes Konzept vorgelegt wird. Der OE SPK liegen keine Kenntnisse zum aktuellen Arbeitsstand vor. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob die Ausschüsse der BVV die angekündigten Stellungnahmen zu den Erfahrungen mit dem und möglichen Weiterentwicklungswünschen für den Bürger*innenhaushalt verfasst haben. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch |
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Bezirksamt Pankow von Berlin
Einreicherin: Leiterin der Abteilung Finanzen, Personal,
Kultur und Wirtschaft
B E S C H L U S S
B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n
Beschlussgegenstand: Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes
Beschluss-Nr.: IX-0737/2023
Beschluss-T.: 05.12.2023
Das Bezirksamt beschließt:
Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
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