Drucksache - IX-0490  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendeinrichtung OC 23 in Weißensee sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA 10. BVV
Berichtspflicht BA April 2023
VzK §13 BezVG/ZB BA 14.BVV am 26.04.2023
Berichtspflicht BA Juni 2023
Berichtspflicht BA September 2023
Berichtspflicht BA November 2023
VzK §13 BezVG/ZB BA 19.BVV am 13.12.2023
VzK §13 BezVG BA, ZB 22. BVV am 14.04.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.:
IX-0490/2022

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

3. Zwischenbericht

Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung OC 23 in Weißensee sichern!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0490/2022

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sicherung der Angebote für Kinder und Jugendliche und des uneingeschränkten Betriebs der Kinder und Jugendeinrichtung OC 23 in Weißensee während der Bauarbeiten von Wohnungsneubauten auf dem Nachbargrundstück und nach deren Fertigstellung alle notwendigen informellen und verwaltungsrechtliche Instrumente, auch gerichtliche Mittel, einzusetzen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In Erledigung des Ersuchens kann grundsätzlich mitgeteilt werden, dass der Betrieb der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „OC23“ trotz des laufenden Baugeschehens auf dem Nachbargrundstück Langhansstraße 24 bis jetzt ohne nennenswerte Störung erfolgt. Es ist jedoch in diesem Zusammenhang anzumerken, dass bislang die aus Sicht des Bezirksamtes erforderliche rechtliche Sicherung durch eine nachbarschaftliche Vereinbarung zum noch laufenden Baugeschehen fehlt.

Die allgemein bestehenden und bekannten Probleme sowie die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit wurde in einer bezirksinternen Runde mit den beteiligten Fachämtern am 12.02.2024 erörtert.

Hinsichtlich des durch die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstandenen Schadens wurde im Rahmen einer regelmäßig wiederkehrenden Wartung die Blitzschutzanlage überprüft. Der dafür zuständige Handwerksbetrieb wurde zudem aufgefordert, nochmals eine Trennungsabstandsberechnung durchzuführen und Möglichkeiten einer Ableitung im Straßen- und Innenhofbereich aufzuzeigen. Die dafür notwendigen Berechnungen sind bereits erfolgt. Diese haben u. a. ergeben, dass die Ableitung des Blitzstroms dann nur noch zur Straße und in den Innenhof (OC23) erfolgen wird. Auf weitere Darlegungen zu den technischen Ausführungen bzw. Details wird an dieser Stelle verzichtet, da es sich hierbei um fachspezifische Fragen und Einzelabstimmungen handelt. Die fachgerechte und erforderliche Installation der Blitzschutzanlage soll schnellstmöglich erfolgen und spätestens aber in der 22. KW abgeschlossen sein.

Ergänzend zu den o. g. Ausführungen ergibt sich aus der letzten Abstimmung am 12.02.2024 zwischen den Bereichen Facility Management, Jugendamt sowie dem Bereich Stadterneuerung folgender Sachstand:

Über das Sanierungsrecht/Sanierungsgebiet sind weitere wirksame Einflussmöglichkeiten nicht möglich, sofern kein unmittelbarer Schaden für das OC 23 entstanden und nachzuweisen ist. Es liegt auch kein sanierungsrechtlicher Antrag für die Langhansstraße 24 vor, so dass das Bezirksamt Pankow in diesem Kontext in der gegenwärtigen Situation auch nichts Konkretes veranlassen bzw. entsprechende Sanktionierungen möglich machen könnte. Nur rein auf der Grundlage des § 138 BauGB ("Auskunftspflicht" in Sanierungsgebieten) ist die Eigentümergemeinschaft der Langhansstraße 24 nicht zur Kooperation zu zwingen bzw. es ist nicht möglich, wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft ein Baustopp abzuleiten bzw. zu erwirken.

Die Eigentümer der Langhansstraße 24, vertreten durch ein Rechtsanwaltsbüro, wurden vom Bezirksamt darauf hingewiesen, dass es noch dringenden Abstimmungsbedarf bezüglich einer nachbarschaftlichen Vereinbarung mit dem OC23 gibt und hierzu bereits mehrfache erfolglose Kontaktversuche seitens des Bezirksamtes stattgefunden haben. Der Rechtsanwalt hat lediglichndlich zugesagt, dies an die zivilrechtliche Abteilung der zuständigen und somit bauausführenden Firma weiterzuleiten. Eine Antwort hierzu liegt bislang noch nicht vor.

Im Ergebnis der letzten Abstimmungsrunde im Februar 2024 ist vorgesehen, nochmals mit einem gemeinsamen Schreiben der Bezirksstadträtin für Jugend und des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung an die Eigentümer heranzutreten, um diese u. a. zu einer Kooperation im beiderseitigen Interesse bewegen zu können. Diesem Anschreiben soll auch ein Entwurf über eine nachbarschaftliche Vereinbarung beigefügt werden, welcher auch den bestehenden und notwendigen Klärungsbedarf des Bezirksamtes aufzeigt. Ziel ist es, damit eine zeitnahe Einigung mit den Eigentümern zu erwirken und eventuell auftretende Unstimmigkeiten in der Zukunft auf sachlicher Ebene nachbarschaftlich klären zu können. Darüber hinaus wird dieses Schreiben auch einen entsprechenden Passus zur Sicherung der Blitzschutzanlage auf dem Grundstück der Langhansstraße 24 beinhalten.

Zudem sind noch einige fachspezifische bzw. bautechnische Fragen zu prüfen, auf die hier aber nicht im Detail eingegangen wird. Das Bezirksamt wird, sobald hierzu neue Erkenntnisse vorliegen, zeitnah berichten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Das Bezirksamt Pankow wird alle notwendigen Schritte einleiten, um den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung ohne Störungen zu gewährleisten.

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin der Abteilung
Jugend und Familie

 

 
 

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