Drucksache - IX-0266  

 
 
Betreff: Durch Weiterentwicklung der Schulaußenfläche Freiräume für Schulkinder sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, Linke, SPD, CDU und FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Bü90/Grüne, Linke, SPD, CDU, FDP, 7.BVV am 15.6.22
VzK §13 BezVG BA, ZB 22. BVV am 17.04.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: IX-0266

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Durch Weiterentwicklung der Schulaußenfläche Freiräume für Schulkinder sichern!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 07. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0266

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Kompensation wegfallender

Schulaußenflächen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen:

 

  1.         Umgestaltung des Fahrradgartens durch Verlagerung der Fahrradbügel auf die 40 Parkplätze vor dem Grundstück der Klecks-Grundschule.

 

  1.        Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße) auf der Tiroler Straße zwischen Toblacher Straße und Brixener Straße.

 

  1.         Prüfung, ob und wie eine multifunktionale Nutzung der Tiroler Straße zwischen Toblacher Straße und Brixener Straße (alternativ der Brixener Straße zwischen Tiroler Straße und Zillertalstraße) möglich gemacht werden kann. Dabei soll u.a. folgende Option geprüft werden:
  • die Sperrung für den Autoverkehr ganz oder für bestimmte Tageszeiten, in denen die Straße durch Kinder genutzt werden soll.

Die multifunktionale Nutzung soll sowohl die Interessen der Schulgemeinschaft an zusätzlichen Freiflächen für Unterricht und Pausen als auch die der anderen Nutzergruppen verbinden und eine sozialräumliche Öffnung ermöglichen

 

  1.        Prüfung und Realisierung von weiteren Maßnahmen zur Gewinnung von Schulaußenflächen, wie z.B. der Umgestaltung der Schulaußenfläche nach der Fertigstellung des Turnhallenbaus.

 

  1.         Die Baustelle und die Baustellenzufahrt sollen so ausgestaltet werden, dass der Schulbetrieb während der Maßnahme nur so wenig wie möglich eingeschränkt wird und die Schülerinnen und Schüler ausreichend Platz zum Spielen haben.

 

  1.        Sollte die Prüfung der Maßnahmen unter Punkt drei negativ ausfallen, soll das Bezirksamt folgende Maßnahme prüfen: Entwidmung der Fahrbahn und des an die Schule grenzenden Fußweges in dem Straßenabschnitt Tiroler Straße zwischen Toblacher Straße und Brixener Straße zur Erweiterung der Schulaußenanlage.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt berichtet:

1.
Auf einem Ortstermin im November 2023 erfolgte ein Austausch mit der Schulleitung. Eine Verlagerung der Fahrradbügel in das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich denkbar. Jedoch sind bei der Gestaltung von Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn, die von Schülerinnen und Schülern einer Grundschule genutzt werden, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zum fließenden Verkehr oder allgemeine verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße erforderlich. Lösungsmöglichkeiten werden derzeit erarbeitet.

2.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325.1 StVO) liegen nicht vor. Gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) müssen die betrachteten Straßen oder Bereiche durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Da die Tiroler Straße nach dem Trennungsprinzip gestaltet ist (Gehweg und Fahrbahn), entspricht sie nicht den gestalterischen Anforderungen einer verkehrsberuhigten Mischverkehrsfläche. Lediglich die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch Verkehrszeichen wird daher nicht dazu führen, dass der Fußverkehr die Fahrbahn in ganzer Breite nutzt. Für die erforderlichen Umbauarbeiten (Rückbau der Gehwege oder Anhebung der Fahrbahn) stehen dem Bezirksamt weder die finanziellen Mittel noch die personellen Planungskapazitäten zu Verfügung.

3.
Der teilweise oder vollständige Ausschluss des Kfz-Verkehrs auf einer uneingeschränkt dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Fche ist mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht rechtssicher umsetzbar, da verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht dem straßenrechtlichen Widmungsinhalt widersprechen dürfen. Für den Ausschluss des Kfz-Verkehrs ist eine straßenrechtliche Teileinziehung des Straßenabschnitts erforderlich, auf dem der Kfz-Verkehr ausgeschlossen werden soll. Die Teileinziehung einer Straße ist gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen. Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Teileinziehung ist noch nicht abgeschlossen.

4.
Im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme Typensporthalle wird die Gestaltung und Gewinnung von Schulaußenflächen ganzheitlich geprüft.

 

Auf eine Nachfrage zum Zeithorizont für die Realisierung der Typensporthalle teilte SenBJF mit, dass die aktuelle Tranche in 2025 bis 2026 beendet wird. Nach einer Evaluation erfolgt dann die Ausschreibung der neuen Tranche, welche für die neue Sporthalle der Klecksgrundschule gegebenenfalls zu einem bestmöglichen Baubeginn in 2027 führen würde.

 

Eine vorgezogene Teilumgestaltung von Schulaußenflächen vor dem Bau der Typensporthalle der BSOII entspricht nicht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatz nach ß §7 LHO und ist daher unzulässig. Eine Projektteilung erhöht in der Regel die Kosten für das Gesamtprojekt, da Planungsaufwand mit entsprechenden fixen Anteilen doppelt anfällt. Die Aufwand- Nutzenrelation steht damit in einem ungünstigen Verhältnis.

Des Weiteren stehen einer vorgezogenen Teilumsetzung folgende Sachverhalte entgegen:

 

  • Das Bezirksamt sieht derzeit aus Kapazitätsgründen keine Möglichkeit die Bauleitung für ein solches Projekt zu übernehmen. Ein Projekt dieser Größenordnung (Kostenvolumen aus 2021 über ca. 750.000,- €) kann personell nicht abgesichert werden. Damit ist auch eine nachträgliche Bewirtschaftung nicht abgesichert.

 

  • Die aus 2021 vorliegende Kostenzusammenstellung zur Umgestaltung des Fahrradgartens der Klecks-Grundschule ist vor dem Hintergrund der Baukostensteigerungen keine aktuelle Planungsgrundlage. Ein Abruf von Planungsleistungen ist bei diesen ungewissen Umsetzungsaussichten haushaltsrechtlich nicht vertretbar.

 

  • Erst eine belastbare Planung zu den Schulaußenflächen kann mit den Planungen der Typensporthalle der BSOII koordiniert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer Trennung beider Projekte es zu zeitlichen Überschneidungen und parallelen Ausführungszeiten kommt. Eine solche Doppelbelastung von Bauprojekten in dieser Größe und Komplexität gilt es auf dem Grundstück, im Sinne eines reibungslosen Schulbetriebes, zu vermeiden.

 

  • Entsiegelungen bedürfen einer Prüfung von Schadstoffbelastungen. Diese Prüfungen bürgen ein nicht abschätzbares Kostenrisiko. Werden Schadstoffe in einem Haufwerk erkannt, bleibt dieses bis zur Entsorgung bestehen, was bei ungeklärter Finanzierung einen erheblichen Zeitaufschub bedeuten kann.

 

  • Im Zusammenhang mit dem Sporthallenbau sind für Baumfällungen erforderliche Ausgleichsmaßnahmen von 53 Ersatzpflanzungen zu erbringen. Diese sind prioritär auf dem bebauten Grundstück zu verorten. Selbst ohne Einschränkungen durch vorgezogene Teilumgestaltungen von Schulaußenflächen, sind 17 Ersatzpflanzungen nicht auf dem Grundstück zu verorten. Eine Verringerung von möglichen Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück ist nicht hinnehmbar.

Vor diesen Hintergründen wird eine vorgezogene Gestaltung von Schulaußenflächen, auch teilweise, nicht präferiert.

5.
Der Schulbetrieb hat oberste Priorität. Dementsprechend werden die Baustelle, die Baustellenzufahrt und auch der Baubetrieb soweit wie möglich den Bedürfnissen der Schule angepasst und durch den Schulträger in enger Absprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Bauherr und dem ausführenden Unternehmen koordiniert.

6.
r die Erweiterung der Schulflächen zu Lasten des öffentlichen Straßenlandes ist in der Regel ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch erforderlich. Diesbezügliche Prüfungen werden durch das Bezirksamt erst vorgenommen, wenn die Prüfung der unter Pkt. 3 aufgeführten Maßnahmen negativ ausfällt.

Sowie weitere Ergebnisse vorliegen, werden wir erneut berichten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und              Öffentlicher Raum

 

 
 

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