Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0264
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bundesmittel für die Klimaanpassung in Pankow nutzen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 14.12.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0264
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt und die Klimaschutzbeauftragte des Bezirks Pankow zu prüfen, Mittel aus den Klimaanpassungsprogrammen des Bundes zu beantragen. Im nächsten Förderfenster sollen Mittel im Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ mit Förderschwerpunkt „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement - A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)“ beantragt werden. Dieser Antrag inkludiert sowohl das zu erstellende Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Pankow als auch eine begleitende Koordinationsstelle für das Klimaanpassungsmanagement.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat einen Antrag auf Förderung im Rahmen Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS); Förderschwerpunkt A.1: Ausarbeitung von Anpassungskonzepten / Erstvorhaben (Schwerpunkt: naturbasierte Lösungen) am 22.01.2024 eingereicht. Die Beantragung erfolgte durch den Geschäftsbereich 3, Umwelt- und Naturschutzamt, da auch die zukünftige unbefristete Haushaltsstelle Klimaanpassung dort angesiedelt sein soll und Gelder für die bezirkliche Ko-Finanzierung bereitstehen. Bei einem positiven Förderbescheid ist ein Beginn des Projektes für den 1.10.2024 geplant. In dem für Klimaanpassung zuständigen BVV-Ausschuss soll regelmäßig über den Stand des Vorhabens berichtet werden. Wir bitten die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
ohne
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki |
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
| x | x |
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- Wasserverbrauch |
| x | x |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | x |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | x |
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- Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | x |
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- Schadstoffe - Lärm |
| x | x |
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| x | x |
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| x |
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| x |
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| x |
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| x |
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| x |
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| x |
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| X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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