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Drucksache - IX-0155
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
3. Zwischenbericht |
Denkmalpflegeplan mit Bürger:innenbeteiligung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 5. Sitzung am 24.03.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0155 –
„Dem Bezirksamt Pankow wird empfohlen, sich beim Landesdenkmalamt Berlin für die Erstellung eines Denkmalpflegeplanes für die Welterbesiedlung „Wohnstadt Carl Legien“ und deren Pufferzone einzusetzen und die folgende Erstellung eng zu begleiten.
In Anerkennung der bisher geleisteten Arbeit durch Bewohnerschaft, Eigentümer und Bezirk sollen in diesem Denkmalpflegeplan für energetische Themen bauliche Lösungen erarbeitet und geeignete Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege der Grünflächen festgelegt werden.
Im Rahmen der Erstellung des Denkmalpflegeplanes sollen neben den Grundstückseigentümern und zuständigen Ämter des Bezirksamtes die Bewohner:innen einbezogen werden.
Für die Erstellung des Denkmalpflegeplans soll eine von den Bürgerinnen und Bürgern geforderte Zukunftswerkstatt als Auftakt dienen.“ -
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch die Untere Denkmalschutzbehörde, hat zur Erfüllung des BVV-Beschlusses das Landesdenkmalamt Berlin schriftlich gebeten, für die Welterbesiedlung „Wohnstadt Carl Legien“ die Erstellung eines Denkmalpflegeplans in Auftrag zu geben, der sich nicht nur mit den obligatorischen Themen der Unterhaltung und Pflege der Bestandsbauten und Außenanlagen befasst, sondern auch den veränderten Bedürfnissen der Bewohnerschaft Rechnung trägt (z. B. Rollatorenboxen, Fahrradständer etc.) sowie Möglichkeiten von energetischen Maßnahmen als Beitrag zum Klimawandel aufzeigt und auch die Bewohnerschaft in den Prozess einbezieht. Das Landesdenkmalamt Berlin teilte hierzu im Oktober 2023 mit, dass leider noch keine genaue Auskunft gegeben werden kann, wann es in der Lage sein werde, den Denkmalpflegeplan zur Wohnstadt Carl Legien auszuschreiben und durchzuführen. Weiter berichtet das Landesdenkmalamt Berlin wie folgt: „Er steht ganz oben auf der Liste der für die Welterbesiedlungen zu erstellenden Instrumentarien. Das Verfahren ist personal- und zeitintensiv. Entsprechend müssen Kapazitäten hergestellt werden.“. Bereits jetzt arbeitet das Bezirksamt an der Erledigung der Drucksache IX-0111 zur Einberufung einer Zukunftswerkstatt mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Anwohnenden und Sachverständigen, städtebauliche Leitlinien zu entwickeln, die neben den Anforderungen des Denkmalschutzes auch denen der Klimaanpassung gerecht werden. Hierzu gab es Ende Februar 2023 ein erstes Gespräch der Bezirksstadträtinnen für Umwelt und Öffentliche Ordnung sowie Stadtentwicklung und Bürgerdienste und weitere Bezirksamtsvertreterinnen und –vertretern mit der Deutschen Wohnen. Im Januar 2024 fand zudem ein Austausch des neuen Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung und Bürgerdienste mit einem Vertreter der Bürgerinitiative „Grüner Carl“ statt, auf deren Initiative die Drucksache IX-0111 zurückgeht, bei dem über den aktuellen Stand sowie das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Zukunftswerkstatt gesprochen wurde. In der darauffolgenden Woche wurde ein Strategieworkshop zur Methode "Zukunftswerkstatt" vom bezirklichen Raum für Beteiligung Pankow beteiligt (Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung) durchgeführt. Am Beispiel der Carl-Legien-Siedlung wurden dabei folgende Aspekte diskutiert: Thematische Eingrenzung/Offenheit, Zielgruppe und Teilnehmendenzahl, Ansprache der Zielgruppe, Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit. Die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) und Pankow beteiligt haben für die Zukunftswerkstatt zur Wohnstadt Carl Legien ihre inhaltliche und organisatorische Unterstützung zugesagt. Dafür sind jetzt in einem nächsten Schritt die Finanzierung der Zukunftswerkstatt sowie mit der oberen Denkmalschutzbehörde der Gestaltungsspielraum zu klären. Gegenüber dem Landesdenkmalamt soll zudem für einen umfangreicheren Beteiligungsprozess im Rahmen der Erarbeitung eines Gartendenkmalpflegeplans geworben werden. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki | Cornelius Bechtler |
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