Drucksache - IX-0153  

 
 
Betreff: Öffnung der Außensportanlagen der Pankower Schulen für den Individualsport von Kindern und Jugendlichen ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport mitberatender Ausschuss
11.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt   
22.06.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur federführender Ausschuss
23.08.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
06.09.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
19.06.2024 
Fortsetzung 23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 5. BVV am 23.03.2022
Stellungnahme SchuSp
geänderter Text SchuSp
Beschlussempfehlung KliUmNat 9. BVV am 28.09.2022
VzK §13 BezVG BA, ZB 23. BVV am 05.06.2024
VzK §13 BezVG BA, ZB 23. BVV am 05.06.2024_ Anlage 2.Lesung.xlsx
VzK §13 BezVG BA, ZB Fortsetzung 23. BVV am 19.06.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0153

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Öffnung der Außensportanlagen der Pankower Schulen für den Individualsport von Kindern und Jugendlichen ermöglichen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 9. Sitzung am 28.09.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0153

Das Bezirksamt wird ersucht, die Möglichkeit zur Öffnung der Außensportanlagen der

Pankower Schulen zu prüfen und ein Konzept zu entwickeln, das die Ausübung von

Individualsport der Pankower Kinder und Jugendlichen ohne Vereinsbindung unbürokratisch ermöglicht. Dieses Konzept je nach Modell soll an mindestens einer Pankower Außensportanlage oder Schule pilotiert werden. Nebst einer grundlegenden

Machbarkeitsbewertung soll das Konzept folgendes beinhalten:

  1.                     einen zeitlichen Umsetzungsplan mit konkreten Arbeitsschritten, zunächst für die Pilotierung,
  2.                     die Klärung folgender Umsetzunsgfragen:
  1.                     das grundlegende Öffnungsformat im Aufwand-Nutzen-Verhältnis und dessen Praktikabilität: entweder die ortsgebundene Öffnung der Außensportanlagen einer jeden Schulen, d.h. jede Schule öffnet nur für ihre jeweilige Schüler*innenschaft die Außensportanlagen, weil bspw. die Organisation und Nutzung sowie etwaige Haftungsfragen hierüber erleichtert bzw. gesichert werden

oder

ein Format, das auch Schulen, die nicht über eigene Außensportanlagen verfügen, ermöglicht ihren Schüler:innen ein entsprechendes Angebot zu machen, dessen Spezifika vom Bezirksamt in Kooperation mit den Schulen auszuarbeiten sind.

  1.               die Gewährleistung des Zugangs zu den Außensportanlagen, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit, wobei vorab eine Erhebung des derzeitigen Status Quo und bestehende Bedarfe der Schüler*innenschaft zu erfolgen hat; der Behindertenbeirat ist einzubeziehen.
  2.               die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen, sowohl monetär als auch gegenständlich bspw. die Ausstattung der Außensportanlagen mit Sportgeräten, wobei vorab eine Erhebung des derzeitigen Status Quo und bestehender Bedarfe der Schüler*innenschaft zu erfolgen hat.
  3.               die Klärung der Aufsichtspflicht inkl. der Klärung etwaiger Haftungsfragen, insbesondere die Möglichkeit zur selbstorganisierten Aufsicht durch volljährige Schüler*innen, Eltern oder weitere aufsichtsberechtigte Personen, die nicht dem schulischen Personal angehören.
  4.               die Klärung der Verantwortlichkeit für die Säuberung und das Abschließen der Außensportanlagen nach Nutzung.
  5.               die Bewertung unterschiedlicher Modelle zur Platzbelegung:

entweder die flexible Nutzung innerhalb fester Zeiträume

oder die Möglichkeit zur Einzelbuchung mit Rücksicht auf den schulischen Eigenbedarf und Vereinszeiten, wobei die schulischen Eigenbedarfe und Vereinszeiten zu erheben sind oder ein Mischformat bzw. ein dritter Weg, dessen Spezifika vom Bezirksamt in Kooperation mit den Schulen auszuarbeiten sind.

  1.               die Erarbeitung einer nutzer-/altersgerechten Informationsbereitstellung für sowohl

Kinder und Jugendliche als auch Vereine zur Buchung und Nutzung (Nutzungsregeln)

der Außensportanlagen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Es gibt im Bezirk bereits vereinzelte Sportanlagen auf Schulgrundstücken, die für die Öffentlichkeit zugänglich und bespielbar sind. Wie der Kleinen Anfrage 0772/IX zum Thema „Nutzung von Schulhöfen als öffentliche Spielflächen“ zu entnehmen ist, gibt es einige Schulstandorte, wo die Außensportanlagen auch für den nicht-organisierten Sport mitgenutzt werden können. Zu nennen sind:

  • Schulhof der Schule am Falkplatz (03G11) ist geöffnet
  • Schulhof der Konrad-Duden-Schule (03K03) ist immer öffentlich zugänglich
  • Sportplatz des Primo-Levi-Gymnasium (03Y14) ist Montag-Freitag bis 19 Uhr geöffnet

 

Bei den unteren zwei war es möglich, weil die Außensportanlage außerhalb des Schulhofes liegt.

Die Erfahrungen, die in den o.g. Schulen mit der Öffnung von Außensportanlagen gemacht wurden, sind durchweg negativ. Ausführlich haben wir dazu in der Kleinen Anfrage 0772/IX geantwortet. Die Zerstörung der Außensportanlagen zu reparieren kostet das Bezirksamt Pankow sehr viel Geld und Zeit.

Die Öffnung weiterer Außensportanlagen an anderen Schulen würde dort bedeuten, den gesamten Schulhof zu öffnen.

Eine Öffnung von Schulhöfen und damit auch die Außensportanlagen als öffentliche Spielplätze zu öffnen, hat mit Sicherheit einen enormen Mehrwert, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Doch gilt es im Rahmen dessen eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen. Schulhöfe verfügen i.d.R. über Spielgeräte, Klettergerüste und Basketballkörbe etc.. Die Freigabe von Schulhöfen für den Individualsport für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche geht mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Spielgeräte einher, sodass entsprechend häufigere Kontrollen und Wartungen und auch häufigere Reparaturen erforderlich werden.

Schule soll den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort, der für Ihre weitere Entwicklung prägend ist, bieten. Dazu gehören neben den sicheren Spielgeräten auch die Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung des Schulhofs, den die Schülerinnen und Schüler während der Pausenzeiten zum Spielen nutzen. Anhand der bereits freigebenden Schulhöfe wird deutlich, dass es immer wieder zu Vandalismus-Vorfällen, Verunreinigungen auf dem Schulgelände kommt. Siehe hierzu auch oben genannte Kleinen Anfrage 0772/IX, in der die Rückmeldungen von einigen Schulen zusammengefasst wurden. Die hieraus resultierenden vorhandenen Missstände wie zerbrochene Glasflaschen, Müll, Hundekot, Zigarettenreste u.v.m. müssten vor Schulbeginn durch den jeweiligen Schulhausmeister umgehend und mit hohem Zeitaufwand beseitigt werden, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände wiederherzustellen und zu gewährleisten. Zu planen sind hier hohe Investitions- bzw. Anschaffungskosten für z.B. die Beschaffung von Aufsitzkehrmaschinen oder die Ertüchtigung von Außenbeleuchtungen, um Vandalismusschäden vorzubeugen bzw. die entstandenen Schäden vom Wochenende am Montag früh vor Schulbeginn rechtzeitig zu beseitigen. Denkbar wäre für diesen Arbeitsbereich die Einstellung von zusätzlichen Hilfshausmeistern für die Absicherung im Abendbereich oder die Beauftragung eines externen Schließdienstes an der jeweiligen Schule.

Dem Zwischenbericht ist als Anlage eine erste Zusammenfassung von geschätzten Kosten beigefügt. Diese erste Einschätzung für eine mögliche Umsetzung eines solchen Pilotprojektes müsste weiter fortgeschrieben werden. Zu beachten ist bei einer weiteren Freigabe von Schulhöfen auch die Lärmbelästigung für die unmittelbare Nachbarschaft. Hier ist der Außendienst des Ordnungsamtes mit einzubeziehen.

Es bedarf aufgrund der jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten, einer Einzelfallbetrachtung für jedes Grundstück. Grundsätzlich bieten Schulhöfe und deren Außensportanlagen eine gute Option für mehr Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche, explizit in innerstädtischen Gebieten. Jedoch wird eine Öffnung nach dem Schulbetrieb bzw. eine exklusive Nutzung genannter Flächen aus den vorgenannten Gründen als schwierig und schwer umsetzbar bewertet. Zumindest müssen diese Aspekte bei der Erstellung eines Konzeptes zwingend berücksichtigt werden. Das heißt die Sportanlagen im Fachvermögen Schule bleiben bis auf die genannten Ausnahmen ausschließlich für den organisierten Sport (Vereine, Kooperationspartner der Schule) geöffnet. Mit dem vorhandenen Personal im Schul- und Sportamt sind oben genannte Aufgaben, die Erstellung eines Konzeptes sowie die Klärung der Umsetzungsfragen nicht möglich. Auch eine externe Projektvergabe ist aufgrund der Finanzlage aktuell nicht umsetzbar.

Zu diesem Thema wird es weiterhin eine Verständigung im BA Pankow geben um die Forderung nach einer Öffnung für den Sozialraum, für die kulturellen Nutzbarkeiten und um mehr Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu schaffen, wiederholt in den Fokus zu rücken, wenn die personellen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden können.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

rn Pasternack
Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management
 

 

 
 

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