Drucksache - IX-0120  

 
 
Betreff: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung federführender Ausschuss
01.03.2022 
digitale Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung vertagt     
05.04.2022 
Digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 4. BVV am 16.02.2022
Beschlussemfephlung GleiBü 6. BVV am 04.05.2022
VzK §13 BezVG/ZB BA 20.BVV am 24.01.2024
Berichtspflicht BA März 2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0120/2022

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Informationen zu Hilfsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 6. Sitzung am 04.05.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0120

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit allen Abteilungen des Bezirksamtes die vorhandenen Informations- und Aufklärungsmaterialien zur Unterstützung (von Frauen und Kindern) in Fällen von häuslicher Gewalt geeigneten Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht dafür zu sorgen, dass diese Informationen auf der Webseite des Bezirksamtes, insbesondere über die Suchfunktion, leichter aufgefunden werden können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken, Volkshochschulen, Stadtteilzentren, Familienzentren oder Jugendfreizeiteinrichtungen sind Orte, an denen niedrigschwellig sehr viele unterschiedliche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

r die Auswahl, Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Materialien ist die Einrichtung selbst zuständig; diese handelt hier nach eigenem Ermessen.

Viele der genannten Einrichtungen stellen bereits proaktiv Informationsmaterialien zum Thema häusliche Gewalt zur Verfügung, da es sich hierbei um ein gesamtgesellschaftliches Phänomen handelt und sich Mitarbeitende in ihrer Arbeit immer wieder mit diesem Thema konfrontiert sehen.

Zum Thema häusliche Gewalt und damit verbundene Unterstützungsmöglichkeiten gibt es sehr viele Informationsmaterialien von unterschiedlichen Berliner Organisationen, auf die die Einrichtungen eigenverantwortlich zurückgreifen können.

Um zu eruieren, ob die Einrichtungen bezüglich der Auswahl, der Bestellung, der Art der Bereitlegung oder anderer Punkte Unterstützungsbedarf aus dem Bezirksamt haben und wie dieser konkret aussieht, arbeitet das Bezirksamt aktuell an einer entsprechenden Abfrage. Diese soll helfen, die Einrichtungen bei Bedarf gezielt und nachhaltig zum Thema häusliche Gewalt zu unterstützen.

Über die Ergebnisse der Abfrage und damit verbundene mögliche Folgemaßnahmen informiert der nächste Bericht.

Unterdessen sind die aktuellen Berliner Hilfs- und Unterstützungsangebote bei häuslicher Gewalt auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten hinterlegt worden, Link: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/artikel.122973.php.

Um schnell und direkt auf die Seite zu gelangen, wird im Stichwortverzeichnis, welches sich auf der Startseite des Bezirksamtes befindet, unter den PunktenGewalt gegen Frauen“ und „usliche Gewalt: Hilfs- und Unterstützungsangebote auf die o.g. Informationsseite verlinkt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 
 

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