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Drucksache - IX-0049
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Erste Schritte zur Wohnumfeldverbesserung im Sanierungsgebiet Langhansstraße
In Erledigung des in der 5. Sitzung am 23.03.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0049 –
„Das Bezirksamt wird ersucht,
zur Behebung der komplexen verkehrlichen Problemlagen im neuen Sanierungsgebiet Langhansstraße {u.a. ortsfremde Durchgangsverkehre, Defizite beim Radverkehr}, die Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge aus der Voruntersuchung zur Verbesserung der Verkehrsorganisation aufzugreifen und in einem ersten Schritt im Bereich des Knotenpunkts Langhansstraße/Heinersdorfer Straße/ Jacobsohnstraße die Verkehrsführung umzugestalten. Hierzu soll das Bezirksamt:
- die Jacobsohnstraße in nordöstlicher Richtung zur Charlottenburger Str. hin als Einbahnstraße einrichten und ggfls. ergänzend hierzu eine einseitige Änderung der Parkordnung vornehmen,
- die Heinersdorfer Straße zwischen Caligariplatz und Am Steinberg als Fahrradstraße einrichten,
- Varianten für die Weiterführung des stadteinwärts führenden Radverkehrs über den Caligariplatz und der Straßenkreuzung Wisbyer Straße/Ostseestraße/ Prenzlauer Allee entwickeln,
- die Versiegelung im großzügig und vollständig asphaltierten Kreuzungsbereich Heinersdorfer Straße/ Jacobsohnstraße auf das für den Verkehrsfluss notwendige Maß zu begrenzen und im Übrigen einen Rückbau vorzunehmen, um eine Begrünung und die Schaffung von Versickerungsflächen zur Verbesserung des Stadtklimas und des Regenwassermanagements zu schaffen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die bezirkliche Vorbereitung der Leistungsbeschreibung für das Verkehrs- und Mobilitätskonzept Langhansstraße ist abgeschlossen. Die Leistungsbeschreibung wird derzeit mit SenMVKU abgestimmt. Nach Abwägung und Einarbeitung der Anmerkungen von SenMVKU wird das Konzept ausgeschrieben (Q I 2024). Die in der Drucksache genannten Straßenabschnitte und Problemlagen sind Teil der Bearbeitung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Cornelius Bechtler |
1
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