Drucksache - VIII-1589  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee (KGA Hansastraße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzKJ§15BezVG BA, 2. BVV am 24.11.2021
VzK§15 BezVG BA Anlage 1
VzK§15 BezVG BA Anlage 2
VzK§15 BezVG BA Anlage 3
VzK§15 BezVG BA Anlage 4

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

19. Oktober 2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee (KGA Hansastraße)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird um eine Teilfläche der südwestlich angrenzenden Verkehrsfläche (Flurstück 199 der Flur 253) erweitert.

Der neue Titel lautet:

Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 und eine Teilfläche des Flurstücks 199 der Gemarkung Weißensee, Flur 253, im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee (KGA Hansastraße)

II. Zum Entwurf des Bebauungsplans 3-53, Stand September 2021, mit seiner Begründung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt werden.

III. Parallel soll die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 i. V. m. § 4a BauGB durchgeführt werden.

Begründung

Zu 1.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 8. Oktober 2019 zur Sicherung von Ersatzflächen für die von der Erweiterung der Kunsthochschule Berlin-Weißensee betroffene Kleingartenanlage Hamburg den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-53 gefasst. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) hat den Aufstellungsbeschluss mit Drs. VIII-0969 zur Kenntnis genommen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 25.10.2019 im Amtsblatt für Berlin, Seite 6581.

Das Stadtentwicklungsamt hat in Erfüllung des BVV-Ersuchens vom 16.01.2019, Drs-Nr. VIII-500 „Kleingartenanlage Hansastraße als Modellprojekt entwickeln“ und zur Konkretisierung der Planungsabsicht für den Bebauungsplan 3-53 ein Konzept für die Neuanlage einer Kleingartenanlage auf dem Grundstück Hansastraße 173 in Varianten erarbeiten lassen. Diese wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 18.02.2020 diskutiert. Durch fachgutachterliche Beratung wurde deutlich, dass das Grundstück erheblich mit Verkehrslärm belastet ist und in jedem Fall eine Lärmschutzwand errichtet werden muss. Der Ausschuss hat die Weiterverfolgung der Planungsabsicht mit der Vorzugsvariante „Sonnenstern“ empfohlen. Das Konzept wurde mit einer Kostenschätzung im Mai 2020 fertiggestellt und als Grundlage r den Bebauungsplan übergeben.

Aus der Vorzugsvariante ergibt sich das Erfordernis, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern, um die Erschließung des Grundstücks über die ehemalige Zufahrt auf dem süstlich angrenzenden Flurstück 199 zu sichern. Hierbei handelt es sich um die in der Anlage 1 rot schraffierte Teilfläche einer gleichfalls im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Verkehrsfläche im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow.

Die Mitteilung über die Änderung der Planungsabsicht erfolgte mit Schreiben des Stadtentwicklungsamtes vom 16.03.2021.

Die Antwort der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, GL 5 vom 29.03.2021 und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 20.04.2021 ergaben keine Bedenken zur Erweiterung des Geltungsbereichs. Die bereits zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgetragenen dringenden Gesamtinteressen Berlins an der Hansastraße und der Hinweis auf die Vermeidung von Restriktionen aus der Planungsabsicht für die planfestgestellte Gleisschleife der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf dem Nachbargrundstück wurden nochmals bestätigt.

Diese sind bei der Entwurfsfindung und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird im Amtsblatt für Berlin bekanntgemacht.

Zu 2.

Auf der Grundlage der Vorzugsvariante „Sonnenstern“ wurde 2020 ein erster Entwurf für den Bebauungsplans 3-53 erarbeitet und in der Bezirksverwaltung abgestimmt.

Der Entwurf, Stand September 2021 (Anlage2), beinhaltet neben Flächen mit der Festsetzung „Private Dauerkleingärten“ auch eine Fläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ sowie Flächen für eine öffentliche Durchwegung des Geländes.

Der Entwurf sieht eine neue nördliche Straßenbegrenzungslinie für die Hansastraße entsprechend dem vorhandenen bzw. im Zuge der Radwegplanung geplanten Gehwegverlaufs vor.

Die zum Schutz der geplanten Dauerkleingärten erforderliche Lärmschutzwand wurde unter Berücksichtigung der an der Hansastraße vorhandenen Baumreihe in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliches Begleitgrün“ einbezogen. Wegen positiver Effekte für die Natur und das Orts- und Landschaftsbild soll die Lärmschutzwand begrünt werden. Sie wurde einschließlich ihrer Unterhaltungswege flächenmäßig berücksichtigt.

Zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft sollen innerhalb der öffentlichen Grünflächen neben der o. g. Baumreihe weitere bestehende Gehölzflächen mit einer Bindung an die Erhaltung von Bepflanzung im Bebauungsplan gesichert werden.

Der sich daraus ergebende Flächenanspruch hat voraussichtlich Auswirkungen auf das Nutzungskonzept, welches zusammen mit den weiter zu qualifizierenden Maßnahmen für den Schallschutz in der weiteren Planung zu überprüfen ist.

Parallel zur Entwurfsbearbeitung wurden weitere Grundlagen für die Planung erarbeitet. Es erfolgte eine Altlastenuntersuchung und eine Untersuchung zu ggf. vorkommemden besonders oder streng geschützten Arten (Fauna und Flora). Die Ergebnisse sind in den Entwurf des Bebauungsplans 3-53, Stand September 2021 und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bereits eingeflossen (vgl. Kap. I Pkt 2.8 und Kap. II Pkt 2.2.4 in Anlage 3). Die Ergebnisberichte der Untersuchungen sollen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gleichfalls zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.

Zum Entwurf des Bebauungsplans 3-53, Stand September 2021, soll, wie in der Vorlage zur Kenntnisnahme Drs. VIII-0969 avisiert, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Der Bezirk Pankow hat sich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kunsthochschule Berlin, der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung (SenWissForsch) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) zur Bereitstellung von Ersatzflächen am Standort Hansastraße verpflichtet.

Das Stadtentwicklungsamt hat die Planungsleistungen mit Umweltbericht 2020 an ein Planungsbüro vergeben. Die in diesem Jahr anfallenden Kosten sind einschließlich einer noch in diesem Jahr geplanten schalltechnischen Untersuchung in der Haushaltsplanung 2021 des Stadtentwicklungsamtes berücksichtigt. Die Kosten der Planung (für das laufende Haushaltsjahr i. H. v. ca. 17.150 ) und weiterer Untersuchungen im Rahmen der Umweltprüfung (für 2021 i. H. v. ca. 18.000 ) sind bei Kapitel 4201, Titel 54010, Unterkonto 100 berücksichtigt, bzw. trägt der Bezirk Pankow diese und die benötigten Haushaltsmittel für die kostenpflichtige Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung in der Tagespresse aus dem Budget des Stadtentwicklungsamtes Kapitel 4200 Titel 54010. Eine Restfinanzierung der Planungskosten für den Bebauungsplan 3-53 in Höhe von voraussichtlich ca. 24.950 € ist dort mit Fertigstellung der Planung im Haushalt 2022 einzuplanen.

Darüber hinaus entstehen dem Land Berlin Kosten für die Herstellung der Kleingartenanlage (KGA). Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme werden auf ca. 3.400.000 geschätzt. Diese Kostenschätzung basiert auf der Konzeptstudie des Büros „Landschaft planen und bauen“ vom 15.05.2020.

Es besteht eine gedeckelte Fehlbedarfsfinanzierungszusage der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung über 2.425.000, so dass 975.000 € über das bezirkliche Investitionspro­gramm finanziert werden müssen.

Im vom Senat beschlossenen Investitionsprogramm 2021-2025 und dem Entwurf des Haushaltsplanes 2022/2023 ist das Bauvorhaben Neubau einer KGA in der Hansastraße wie folgt veranschlagt:             

      2022   100.000 €

      2023   350.000 €

      2024   500.000 €

      2025          25.000 €

      =   975.000 €

Die Ausgaben sind im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf nach
§ 24 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) veranschlagt. Es wird erwartet, dass eine Bauplanungsunterlage bis Mai 2022 vorliegt.

In den geschätzten Gesamtkosten ist ein Spielplatz nicht enthalten. In das Investitions­programm 2021 2025 konnte der geplante Spielplatz aufgrund einer fehlenden  finanziellen Absicherung nicht aufgenommen werden. Der Bau eines öffentlichen Spielplatzes kann frühestens mit dem nächsten Investitionsprogramm berücksichtigt werden, sofern ein finanzieller Spielraum besteht.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine oder Auswirkungen darstellen

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

und Bürgerdienste

Mit der Sicherung einer Fläche für private Dauerkleingärten unter Berücksichtigung einer öffentlichen Durchwegbarkeit und Angeboten für Spiel und gemeinschaftliches Gärtnern werden zusätzliche Freizeit- und Erholungsangeboter Kinder und Familien ermöglicht.

Anlagen

  1. Übersichtsplan zur Geltungsbereichserweiterung
  2. Entwurf des Bebauungsplans 3-53, Stand September 2021
  3. Begründung zum Bebauungsplanentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

4. Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 

 
 

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