Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 28.09.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Einziehung von öffentlichem Straßenland und Flächenübertragung zur Erweiterung des Schulstandortes Rosa-Luxemburg-Gymnasium, Teilfläche des Grundstückes Borkumstraße (Flur 164, Flurstück 85)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Einziehung der im beigefügten Kartenausschnitt markierten Teilfläche des Grundstückes Borkumstraße (Flur 164, Flurstück 85) in 13189 Berlin als öffentliches Straßenland gemäß § 4 BerlStrG und die Übertragung dieser Teilfläche an das Schul- und Sportamt zum Zweck der Erweiterung des Schulstandortes Rosa-Luxemburg-Gymnasium (I-Maßnahme Kapitel 3704 Titel 70107, 03Y10, Rosa-Luxemburg-Gymnasium: Erweiterung durch Sanierung des Bestandes und durch Anbau einschl. Neugestaltung Freiflächen; 13189, Kissingenstraße 12) erfolgen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Zur Erweiterung des Schulstandortes wird kein Sondernutzungsrecht nach § 11 BerlStrG für die oben genannten Flächen vergeben, um die weitere Planung nicht zu gefährden.
Begründung:
Zum Schuljahr 2019/20 bestand im Bezirk Pankow ein Schulplatzbedarf an Gymnasien im Umfang von 6.982 Plätzen. Dem standen 5.684 Schulplätze gegenüber. Damit bestand ein Defizit von 1.298 Plätzen oder 11,0 Zügen. Bis zum Jahr 2028/29 ist mit weiter deutlich steigenden Schülerzahlen zu rechnen. So wird sich am Ende des Prognosezeitraums voraussichtlich ein Bedarf von 8.668 Schulplätzen zum Schuljahr 2028/29 ergeben. Das Defizit an Schulplätzen an Gymnasien stiege dann auf 2.984 Plätze bzw. ca. 25,5 Züge. Deshalb ist der Erhalt der vorhandenen und die Schaffung von zusätzlichen Schulplätze von höchster Dringlichkeit.
Das Rosa-Luxemburg-Gymnasium stellt derzeit bereits über seine bauliche Zügigkeit hinaus Schulplätze zur Verfügung. Die jetzigen Raumkapazitäten entsprechen nicht den Vorgaben eines 5-zügigen Gymnasiums im Land Berlin. Der bedarfsgerechte Ausbau des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums ist deshalb für den Erhalt dieses 5-zügigen Gymnasium mit 2-3 grundständigen Zügen (Züge ab Klasse 5) unabweisbar. In dem jährlich durchgeführten Monitoring-Verfahren bei SenBJF wurde ebenfalls die Dringlichkeit des Vorhabens bestätigt. Im Zuge des bedarfsgerechten Ausbaus ist auch eine Erweiterung der Außenflächen gemäß den Vorgaben für ein 5-zügiges Gymnasium von hoher Wichtigkeit.
Für die Flächenübertragung ist ein Verfahren zur Einziehung des öffentlichen Straßenlandes auf o.g. Flächen notwendig. Die Fläche wird nicht für den öffentlichen Verkehr benötigt. Einzige Anlieger auf dem o.g. Straßenabschnitt sind die beiden Schulstandorte Rosa-Luxemburg-Gymnasium und Wolkenstein-Grundschule. Der Straßenabschnitt übernimmt somit keine Erschließungsfunktion. Bei der Borkumstraße handelt es sich um eine Nebenstraße. Der Straßenabschnitt soll ausdrücklich nicht eine Entlastung der angrenzenden Hauptstraße Kissingenstraße übernehmen. Insofern wird durch die Einziehung die Nebenstraße nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet. Des Weiteren kann durch die Einziehung die bestehende Problematik der hohen Querungsfrequenz zwischen den Schulstandorten nachhaltig und im Sinne der Gesundheit der Schüler:innen gelöst werden. An beiden Schulstandorten lernen bis zu 2.000 Schüler:innen der Jahrgangsstufen 1 bis 12. Insbesondere die Schüler:innen des Gymnasiums müssen aufgrund der Lage von Sporthalle und Fachunterrichtsräumen täglich mehrfach die Straße queren.
Das Einziehungsverfahren findet gemäß § 4 BerlStrG (Berliner Straßengesetz) statt. Die Absicht zur Einziehung ist im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen. Mit dem Beschluss des Bezirksamtes soll vor der zu erlassenen Allgemeinverfügung gemäß § 4 BerlStrG die Einziehungsabsicht bekräftigt und die beabsichtigte Übertragung der Flächen in das Fachvermögen des Schul- und Sportamtes bestätigt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Laut SchulG Berlin § 109 obliegt den Bezirken die Bereitstellung von Schulplätzen für schulpflichtige Kinder im Bezirk. Mit der Einziehung der oben genannten Fläche als öffentliches Straßenland und der damit verbundenen Erweiterung des Schulstandortes sichert der Bezirk Pankow die Schulplatzversorgung in der betroffenen Region ab.
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit |