Drucksache - VIII-1584  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-41 vom 20.07.2020 für die Grundstücke Idunastraße 11, Romain-Rolland-Straße 141 und Neukirchstraße 62 – 66 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

. 2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplan 3-41 vom 20.07.2020 für die Grundstücke Idunastraße 11, Romain-Rolland-Straße 141 und Neukirchstraße 62 - 66 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bebauungsplan 3-41 vom 20.07.2020r die Grundstücke Idunastraße 11, Romain-Rolland-Straße 141 und Neukirchstraße 62 66 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, wird als Rechtsverordnung festgesetzt.

Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat am 01.09.2021, nach vorheriger Beratung am 31.08.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen, gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) den Entwurf des Bebau­ungsplans 3-41 vom 20.07.2021 einschließlich Begründung und gemäß §°12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans beschlossen (Drs-Nr. VIII-1558).

Der Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder aus Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht ändern, ausdrücklich ein.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin konnte den Bebauungsplan 3-41 gemäß
§ 6 Abs. 3 AGBauGB nunmehr als Rechtsverordnung festsetzen, nachdem die BVV ihn beschlossen hatte.

Der Bebauungsplan ist Bestandteil der Rechtsverordnung. Die Begründung ist gemäß
§ 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan zur Nachvollziehbarkeit der Abwägungsentscheidung, zur Erläuterung des planerischen Inhalts und zur Überprüfbarkeit des ordnungsgemäßen Zustandekommens beizufügen. Nachdem der Bebauungsplan 3-41 als Rechtsverordnung in Kraft getreten ist, werden der Plan und die Begründung im Internet auf der Seite des Stadtentwicklungsamts für die Öffentlichkeit zum Einsehen bereitgestellt.

Mit dem o. g. Beschluss hat das Bezirksamt Pankow von Berlin die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 gemäß § 36 Abs. 2 Buchstabe c BezVG erlassen. Sie tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrad für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Anlage:

Kopie der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41

 

 

 


Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41

im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

Vom       09.2021

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.07.2021
(BGBI. I S. 2939) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 07.11.1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, verordnet das Bezirksamt Pankow von Berlin:

§ 1

Der Bebauungsplan 3-41 vom 20.07.2020r die Grundstücke Idunastraße 11,
Romain-Rolland-Straße 141 und Neukirchstraße 62 - 66 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, wird festgesetzt.

§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereiche Stadtplanung und Bauaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der lligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung
44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt Pankow von Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt r Berlin in Kraft.

Berlin, den      09.2021

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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