Drucksache - VIII-1582  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Rahmenplan Straße vor Schönholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BezVG BA Städtebaulicher Rahmenplan Anlage 2 Rahmenplan
VzK 15 Anlage 1

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

05.10.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Städtebaulicher Rahmenplan Straße vor Schönholz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ergebnisbericht zum städtebaulichen Rahmenplan Straße vor Schönholz wird als bezirkliche Arbeitsgrundlage beschlossen. Der Rahmenplan Straße vor Schönholz ist im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Begründung

Die Erarbeitung des Rahmenplans für den Bereich Straße vor Schönholz dient unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen der Konkretisierung von Wohnbaupotentialen, der Bewertung von Nutzungskonkurrenzen und zeigt zugleich Lösungsvorschläge für aktuelle und sich abzeichnende Problemlagen sowie erforderliche Handlungsbedarfe auf. Dabei wurde eine Bebauungsstruktur entwickelt, die einerseits auf die bauliche Umgebung und zugleich auf flankierende Grünräume reagiert.

Das Bearbeitungsgebiet für den Rahmenplan befindet sich im Bezirk Pankow, in der Bezirksregion V Schönholz/Wilhelmsruh/Rosenthal. Für den Bezirk Pankow wird bis zum Jahr 2030 ein weiterer Bevölkerungsanstieg (ca. 15.000 Einwohner) prognostiziert. Im Rahmen des bezirklichen Wohnbaukonzeptes mit Stand 2016 wurden für den künftigen Neubaubedarf mehrere Wohnbaupotentiale in der Nähe des S-Bahnhofs Scnholz ermittelt. Diese werden mittels der Rahmenplanung überprüft und konkretisiert. Der Leitplan definiert einen Orientierungsrahmen und formuliert Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Die Nähe und Orientierung zu den Grünstrukturen des einstigen Mauerstreifens, zur Schönholzer Heide sowie zum S-Bahnhof Schönholz haben im Zusammenhang mit dem gewachsenen Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt das Interesse für die Schaffung von Wohnraum in diesem Umfeld geweckt. So besteht seitens verschiedener Grundstücks­eigentümer innerhalb des Betrachtungsraums ein Interesse zur Entwicklung unbebauter Grundstücke. Insbesondere für den zentralen Bereich des Rahmenplangebietes (Klemkestraße/Frühlingstraße/Straße vor Schönholz) gibt es ein anhaltendes Interesse, die betreffende Situation durch Wohnungsneubau zu ergänzen der Rahmenplan liefert eine entsprechende Grundlage r weitergehende Planungen. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage des Einfügungsgebotes (§34 BauGB) ist nur bedingt möglich, da die nähere Umgebung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung keinen eindeutigen Maßstab vorgibt.

Mit Blick auf eine verstärkte Wohnbauentwicklung sind durch den Rahmenplan außerdem die Bedingungen r andere Nutzungen in dem Gebiet und mögliche Nutzungskonkurrenzen untersucht und geprüft worden. Neben dem Umgang mit Flächen für Gewerbe und soziale bzw. grüne Infrastruktur sind Flächen r Erschließungsanlagen und Aufenthaltsbereiche ebenfalls Bestandteil der Konzeption. In diesem Zusammenhang geht es auch um eine Verbesserung der fußufigen Verbindungen zwischen der Schönholzer Heide und dem einstigen Mauerstreifen.

Das Untersuchungsgebiet wurde in betreffende Teilgebiete unterteilt. r jedes Teilgebiet gibt es Ausführungen zu den Planungsinhalten, in einem gesonderten Plan sind sämtliche Maßnahmen verortet und in einer betreffenden Übersicht beschrieben. Die erforderlichen Planungsinstrumente und Zuständigkeiten für weitergehende Planungen ergänzen die Übersicht.

Der vollständige Bericht zum Rahmenplan wird auf der Homepage des Stadtentwicklungs­amtes Pankow von Berlin eingestellt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Der Umbau der Straße vor Schönholz ist im Investitionsprogramm des Landes Berlin für die Jahre 2019 2023 enthalten. Die erforderliche Integrierte Sekundarschule wurde für das Investitionsprogramm 2020 2024 angemeldet.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtratr Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

Anlage:

-  Ergebnisbericht Rahmenplan Straße vor Schönholz

- Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Ämterbeteiligung
  vom 19.06. 22.07.20 zum Entwurfsstand des Rahmenplans vom 15.06.2020

 

 
 

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