Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .09.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betreff: Schulentwicklungsplan Pankow 2021-2025
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21. September 2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Schulentwicklungsplan (SEP) 2021-2025 wird als bezirkliche Arbeitsgrundlage zur Kenntnis genommen.
Begründung
Als Arbeitsgrundlage ermöglicht der Schulentwicklungsplan(SEP) insbesondere prognostische Betrachtungen, um vorausschauend den Bedarf an Schulplätzen zu bestimmen. Der SEP ist folglich ein Analyse-und Steuerungsinstrument und bildet damit die Grundlage für Investitionen, Fördermittelanträge und auch die Personalbedarfsplanung in den zuständigen Fachämtern, insbesondere in den schulorganisatorischen und bauenden Bereichen. Den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) entsprechend, spiegelt er die Unterrichtsversorgung und Schulorganisation, das vielseitige Bildungsangebot, pädagogische Konzepte und Aspekte der Qualitätsentwicklung wider. Er muss somit Planungsgrundlage, Orientierungshilfe und Frühwarnsystem zugleich sein. Pankow hat als einwohnerstärkster Bezirk zudem einen großen Anteil an der Zunahme der Bevölkerung im wachsenden Berlin. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der schulpflichtigen Kinder. Damit besteht die besondere Verantwortung, das Netz der allgemein bildenden Schulen angemessen und entsprechend des zu erwartenden Bedarfes zu planen, anzupassen und auszubauen. Die Grundzüge des SEP wurden am 25.08.21 im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit und am 30.08.21 im Bezirksschulbeirat vorgestellt und diskutiert.
Der Bezirk Pankow hat mit dem vorliegenden Dokument einen Schulentwicklungsplan (SEP) für den Zeitraum 2021 bis einschließlich 2025 aufgestellt. Dieser Schulentwicklungsplan wurde auf Grundlage und in Ergänzung zum Schulmonitoring-Bericht der SenBJF erstellt. Er beinhaltet neben einer Bestandsanalyse zur bezirklichen Schulplatzversorgung die Prognose der Schülerzahlentwicklung für die kommenden fünf Schuljahre unter Berücksichtigung der dynamischen Bevölkerungsentwicklung[1]. Der Bezirk nimmt an der gesamtstädtischen Entwicklung teil. Die Entwicklung ist unter anderem bedingt durch den zügig voranschreitenden Wohnungsneubau, dem Zuzug von Bürger:innen und dem demografischen Wandel, die das Wachstum der Hauptstadt Berlin kennzeichnen und folglich die Politik und die Verwaltung vor große Herausforderungen stellen. Wahrzunehmen sind zudem knappe Flächenressourcen und damit im Zusammenhang stehende Interessenkonflikte, die sich innerbezirklich sowie berlinweit zunehmend zu Flächenkonkurrenzen entwickeln.
Der SEP basiert auf dem Schulgesetz des Landes Berlin[2] und bildet die zentrale integrative Grundlage für alle im Folgenden beschriebenen und zu bewältigenden Aufgaben (§ 109 SchulG) des Bezirks Pankow im Rahmen der allgemeinbildenden Schulen:
- Bau, Ausstattung und Unterhaltung der allgemein bildenden Schulen, mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen und die Bereitstellung des Betriebspersonals für die Schulen
- Festlegung der Einschulungsbereiche (ESB) für die Grundschulen
- Festsetzung der Aufnahmekapazität der bezirklich verwalteten Schulen im Rahmen der schulorganisatorischen Befugnisse
- Entscheidung über Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der bezirklich verwalteten Schulen
- Aufstellung des bezirklichen Schulentwicklungsplans und Abstimmung mit den Nachbarbezirken
- Entscheidung über die außerschulische Nutzung der Schulanlagen.
Der SEP stellt eine hochdynamische Arbeitsgrundlage dar, die regelmäßig aufgrund neuer Analysedaten aktualisiert und neuer Entwicklungen angepasst werden muss. Im vorliegenden SEP sind alle aktuellen Daten und Entwicklungen mit Stand August 2021 eingeflossen. Das Schul-Monitoring bei SenBJF soll auch in Zukunft jährlich fortgeführt werden. Ebenfalls die Umsetzung der Schulbauoffensive und die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Land Berlin werden weitere Anpassungen notwendig machen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Bei jeder Schulneubaumaßnahme wird der Aspekt der Barrierefreiheit zur Umsetzung von inklusiven Schulen berücksichtigt.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Der Ausbau des allgemeinbildenden öffentlichen Schulnetzes ist ein grundlegender Baustein der sozialen Infrastruktur. Durch eine stark wachsende Pankower Bevölkerung im schulrelevanten Alter und der gleichzeitigen schleppenden Umsetzung von Schulplatzerweiterungsmaßnahmen herrscht im Bezirk Pankow bereits ein gravierender Schulplatzmangel, der sich in den kommenden Jahren weiter verfestigen wird. Die zügige Umsetzung aller geplanten Schulbaumaßnahmen ist deshalb zwingend nötig, um allen Pankower Schüler*innen das Recht auf Bildung in angemessener Qualität gewähren zu können.
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit |