Drucksache - VIII-1578  

 
 
Betreff: Beteiligung im B-Plan-Verfahren sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und GrünanlagenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag StadtGrün 44. BVV am 29.09.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 6. BVV am 04.05.2022
VzK §13 BezVG/ZB BA 14.BVV am 26.04.2023
Berichtspflicht BA September 2023
VzK §13 BezVG BA, ZB 22. BVV am 17.04.2024

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 28.3.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                            Drucksache-Nr.: VIII-1578

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

3. Zwischenbericht

 

Beteiligung im B-Plan-Verfahren sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 44. Sitzung am 29.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1578

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, bis zur Neukonstituierung der Ausschüsse und des Bezirksamtes in der IX. Wahlperiode alle Verhandlungen mit der GESOBAU zu einem von dieser angestrebten Bauvorhaben im Bereich des B-Plans 388B zu unterlassen. Erst nach Vorstellung des Sachstandes in dem zuständigen Fachausschuss der BVV Pankow in derchsten Wahlperiode ist der Dialog wieder aufzunehmen.

Darüber hinaus sind alle Bauanträge im Geltungsbereich des B-Plans 388B gemäß
§15 BauGB vorerst zurückzustellen. Erst nach ausführlicher Vorstellung im entsprechenden Ausschuss der BVV sowie der Beteiligung der Fachämter und der Öffentlichkeit am B-Plan 388B, sind die Anträge nach Abstimmung mit dem Ausschuss weiter zu bearbeiten.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zur Darlegung der bezirklichen Ziele hat das Stadtentwicklungsamt des Bezirkes Pankow am 23.02.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigung der BVV Pankow über den aktuellen Stand und den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs berichtet. Mit Schreiben vom 28.02.2023 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der GESOBAU AG die Baugenehmigung Nr. 2022/1736 gemäß § 64 BauO Bln für die Errichtung von zwei Unterkünften für Geflüchtete auf den Grundstücken
Am Schloßpark 10, 12, 14, 16, 4, 6, 8, Kavalierstraße 19D, 19E, 27, 29, Ossietzkystraße 12, 14, 16, 18, 20, 24, 26, 28, Wolfshagener Straße 69, 71 erteilt.

Für die hierfür notwendige Fällung von 36 Bäumen wurde am 02.02.2023 eine Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO) durch das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Pankow von Berlin unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens einer Baugenehmigung erteilt. Zusätzlich wurde die Auflage erteilt, dass die Vorschriften zum Schutz besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflanzenarten (Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatschG) einzuhalten sind.

Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin), Naturfreunde Berlin sowie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) haben am 02.10.2023 einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, die Fällungen und Rodungsarbeiten von mindestens 66 Bäumen in den Innenhöfen solange zu unterlassen, bis der Artenschutz ausreichend berücksichtigt wird.

Durch Beschluss vom 18.10.2023, VG 24 L 279/23, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Antrag der drei Naturschutzverbände auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Bezirksamt Pankow von Berlin abgewiesen wird, weil das Bezirksamt Pankow von Berlin die Naturschutzverbände zwischenzeitlich klaglos gestellt hatte, d. h. das Bezirksamt Pankow von Berlin hatte zwischenzeitlich die verlangte Untersagungsverfügung am 09.10.2023 gegen die GESOBAU AG erlassen.

Gegen die Untersagungsverfügung hat die GESOBAU AG jedoch am 13.10.2023 Widerspruch eingelegt, woraufhin die Naturschutzbehörde am 17.10.2023 die sofortige Vollziehung des Bescheides anordnete. Hiergegen beantragte die GESOBAU AG wiederum die Aussetzung der sofortigen Vollziehung.

Nachdem die Behörde dem Antrag nicht entsprach, hat die GESOBAU AG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Bezirksamt Pankow von Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Antrag ist beim Bezirksamt Pankow von Berlin am 06.11.2023 eingegangen. Per Beschluss vom 09.01.2024, Az. VG 24 L 305/23, hat das VG Berlin dem Antrag der GESOBAU AG stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der GESOBAU AG vom 13.10.2023 gegen die Untersagungsverfügung vom 09.10.2024 in Verbindung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 17.10.2023 wiederhergestellt.

Gegen den Beschluss vom 09.01.2024 wurde am 11.01.2024 seitens des Bezirksamtes Pankow von Berlin das Rechtsmittel der Beschwerde eingereicht (Az. OVG 11 S 2/24). Die Beschwerde wurde per Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 15.02.2024 zurückgewiesen.

Mit Bescheid vom 10.01.2024 erließ das Bezirksamt Pankow von Berlin erneut eine Untersagungsverfügung und ordnete die sofortige Vollziehung an, wodurch die seitens der GESOBAU AG geplante Baumfällung am 11.02.2024 verhindert wurde. Hiergegen legte die GESOBAU AG mit Schreiben vom 10.01.2024 Widerspruch ein und stellte am selben Tag beim Verwaltungsgericht Berlin erneut einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Auch diesem Antrag wurde durch das Verwaltungsgerichts Berlin per Beschluss vom 05.02.2024, Az. VG 24 L 6/24, stattgegeben.

Eine kurz drauf eingelegte Beschwerde dreier Naturschutzverbände beim OVG gegen die Rodungen war jedoch erfolgreich (Az. OVG 11 S 10/24). Das OVG folgte in seinem Beschluss der Argumentation der Naturschutzverbände, dieberechtigte Zweifel“ angemeldet hatten, dass die von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft angekündigten Ausgleichsmaßnahmen ausreichend sind. Der Beschluss des OVG ist rechtskräftig.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

 
 

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