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Drucksache - VIII-1567
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 43. Sitzung am 01.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1567 – „Das Bezirksamt wir aufgefordert zu prüfen, ob für die durch den geplanten Schulbau wegfallende Parzellen der Kleingartenanlage »Straße vor Schönholz«, im Bereich und Verfahren des Rahmenplanes »Straße vor Schönholz«, Ersatzflächen gefunden werden können. Hierbei ist im Besonderen die im Landeseigentum befindliche, ungeordnete Grünfläche gegenüber den Hausnummern »Straße vor Schönholz« 20-23 im Betracht zu ziehen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Im Bereich des Rahmenplanes "Straße vor Schönholz" ist – nach jetzigem Stand – auf ca. 1,9 ha eine integrierte Sekundarschule geplant. Neben dem bestehenden Gartenmarkt müssen unter Umständen maximal 11 Kleingartenparzellen (0,6 ha) dem Schulneubau weichen. In der Drucksache VIII-1567 wurde gefordert, Ersatzflächen für die überplanten Kleingartenparzellen im räumlichen Bereich bzw. in das Verfahren des Rahmenplans zu integrieren. Entsprechend wurde im 1. Zwischenbericht begründet, dass die vorgeschlagene „ungeordnete“ Grünfläche gegenüber den Hausnummern „Straße vor Schönholz“ 20 – 23 als Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes für die Umwandlung zu einer Kleingartenanlage nicht geeignet ist. Grundsätzlich ist jedoch zu prüfen, ob im vorliegenden Fall überhaupt eine Ersatzflächenverpflichtung nach § 14 Bundeskleingartengesetz besteht. Die Verpflichtung zu Kleingarten-Ersatzflächen hängt u. a. von den Besitzverhältnissen ab. Da die Erwerbs-Verhandlungen des Bezirks mit der BIMA als Eigentümerin der betreffenden Gesamtfläche, auf der der Schulstandort realisiert werden soll, noch nicht abgeschlossen sind, wurde dies noch nicht abschließend geklärt. Es wird davon ausgegangen, dass zu einem späteren Zeitpunkt – wenn der Flächenerwerb für den Schulneubau durch das Land Berlin erfolgt ist – eine weitere Klärung der Thematik im Zuge der noch erforderlichen Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für den Schulstandort erfolgt. Bei der relativ kleinen Anzahl von Parzellen besteht ggf. auch die Möglichkeit, den Bedarf durch Teilung übergroßer Parzellen in bestehenden Kleingartenanlagen oder durch Nachbesetzung freiwerdender Parzellen im räumlichen Umfeld der überplanten Bereiche zu ermöglichen. Ich bitte die Beschlusssache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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