Drucksache - VIII-1560  

 
 
Betreff: Sicherer Schulweg im Blumenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 43. BVV am 01.09.2021
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag CDU und SPD 43. BVV am 01.09.2021
VzK§13BezVG BA ZB 9. BVV am 28.09.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1560

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

Sicherer Schulweg im Blumenviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 43. Sitzung am 01.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1560

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, in den Bereichen direkt neben den Gehwegvorstreckungen gegenüber der Hausnummer Syringenplatz 22 und in der Sigridstraße auf Höhe der Grundschule im Blumenviertel ein absolutes Halteverbot anzuordnen und dies durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) zu verdeutlichen. Außerdem soll auf der Fahrbahn der Hinweis "Achtung, Kinder!" gut sichtbar aufgebracht werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt teilt die Auffassung der BVV und sieht hier ebenfalls einen Verbesserungsbedarf. Die erforderliche Anfahrsicht auf die Vorstreckungen soll durch die Markierung von drei Sperrflächen und einer Grenzmarkierung gewährleistet werden. Die Sperrflächen sollen zusätzlich mit Sperrpfosten vor widerrechtlichem Halten und Parken gesichert werden. Derzeit besteht kein Bedarf für den Einbau von Fahrradbügeln auf den Sperrflächen. Diese könnten jedoch später nachgerüstet werden. Zusätzlich soll je Fahrtrichtung das Verkehrszeichen Z 136 „Kinder“ als Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden. Die Anordnung von Halteverbotszeichen ist nicht erforderlich. Der Verkehrszeichenplan wurde der Straßenverkehrsbehörde (SVB) zur verkehrsrechtlichen Anordnung übermittelt. Aufgrund der personellen Einschränkungen in der SVB kann ein Umsetzungstermin derzeit leider nicht benannt werden. Die späte Berichterstattung bitten wir zu entschuldigen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin r Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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