Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-1553
siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahme |
| 2021 | 2020 |
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Messgröße Integrationsquote im Jahresfortschrittswert 1) | 21,3 | 24,1 |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Messgröße: Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresdurchschnittswert) | 15.962 | 16.491 |
1 Die Integrationsquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Zahl der Integrationen zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten. Aufgrund des sich während der Pandemie veränderten Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind die Zielwerte nur bedingt vergleichbar.
Beim geschäftspolitischen Ziel „Monitoring zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird die Kennzahl „Veränderung der Summen der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“ in ihrem Verlauf und im Vergleich zum Vorjahr im Rahmen eines Monitorings betrachtet. Ein Zielwert ist hier nicht vorgegeben.
Die bereits in 2020 vereinbarten berlinweiten Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung „Verbesserung bzw. Verstetigung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit“, „Verbesserung bzw. Verstetigung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ und „Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe“ werden auch in 2021 beibehalten. Das bisherige Ziel „Eintritte in Förderungen nach § 16i SGB II“ entfällt in 2021.
Der Vergleich der Zielwerte 2020 zu 2021 stellt sich wie folgt dar:
Ziel | Zielwert 2021 | Zielwert 2020 |
Verbesserung bzw. Verstetigung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit (Messgröße: Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 23,2 % | 26,9 % |
Verbesserung bzw. Verstetigung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Messgröße: Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 15,6 % | 18,9 % |
Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (Messgröße: Steigerung der Inanspruchnahme im Jahresdurchschnittswert) | + 6 % | + 6 % |
Als kommunales Ziel wird 2021 die „Verbesserung der Teilhabechancen besonders arbeitsmarktferner Personen auf lokaler Ebene“ aufgenommen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, eine aktive Zusammenarbeit im Rahmen des Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) und bessere Kommunikation der BBWA-Projekte im Jobcenter zu erreichen. Eine erste Vorstellung der laufenden BBWA-Projekte konnte im Rahmen einer Dienstbesprechung der Bereichs- und Teamleitungen Integration und Beratung des Jobcenters durch die SGB II-Koordinatorin des Bezirksamtes erfolgen. Die aktuellen Besetzungsstände insbesondere der PEB-Projekte (Programm Partnerschaft - Entwicklung – Beschäftigung) werden regelmäßig an das Jobcenter übermittelt.
Die Zielsteuerung und die Ergebnisse 2020 standen im Zeichen der Pandemie, die den Arbeitsmarkt insgesamt massiv beeinträchtigt hat und weiterhin beeinträchtigt. So stand ab März 2020 insbesondere die schnelle und effektive Gewährung der Leistungen zur Grundsicherung besonders im Fokus. Die Auswertung der Zielerreichung 2020 ergibt folgendes Bild:
Ziel | Zielwert 2020 | Ist 2020 |
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 24,1 % | 19,7 % |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresdurchschnittswert) | 16.491 | 15.994 |
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert) | 91,8 Mio € | 97,2 Mio € |
Verbesserung bzw. Verstetigung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 26,9 % | 21,5 % |
Verbesserung bzw. Verstetigung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossenen Berufsabschluss (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 18,9 % | 14,5 % |
Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (Steigerung der Inanspruchnahme im Jahresdurchschnittswert) | + 6 % | + 5,8 % |
Verbesserung der Sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Kundinnen und Kunden i.R. der Förderung über § 16i SGB II (absolute Eintrittszahlen auf Basis der Planung des Jobcenters) | 68 | 99 |
Über den Stand der Zielerreichung werden die Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Pankow regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der Trägerversammlung informiert.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn | Rona Tietje |
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | X |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| X |
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