Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 29.06.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Festlegung allgemeiner Parkregeln für den Mauerpark im Jahr 2021
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Für den Mauerpark werden unter Einbeziehung der im Juni 2020 eröffneten Erweiterungsflächen die aus der Anlage ersichtlichen allgemeinen Parkregeln aufgestellt. Sie gelten für das Jahr 2021 und darüber hinaus, bis sie durch einen anderen Beschluss ersetzt werden.
Begründung
Die im vergangenen Jahr fortgeschriebenen allgemeinen Parkregeln sollen auch in 2021 zur Anwendung kommen. Dies schließt die Ende Juni 2020 fertiggestellte und zur öffentlichen Nutzung freigegebene Erweiterungsfläche mit ein. Zweck dieser allgemeinen Parkregeln ist ein Ausgleich der Interessen.
Eine ggf. notwendige Anpassung der Beschilderung und Flyer wird mit den zuständigen Fachämtern unter Einbeziehung der Grün Berlin GmbH geklärt.
Die Kommunikation der allgemeinen Parkregeln erfolgt über eine Pressemitteilung sowie über die Website des Bezirksamtes. Der Verein Freunde des Mauerparks e.V. wird eingebunden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | |