Drucksache - VIII-1551  

 
 
Betreff: Information zum Jahresabschlussergebnis 2020 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 43. BVV am 01.09.2021
VzK§15BezVG BA Anlage, 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

22.06.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Information zum Jahresabschlussergebnis 2020 des Bezirks Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am   .06.2021 die Information zum Jahresabschlussergebnis 2020 des Bezirks Pankow von Berlin zur Kenntnis genommen.

Begründung

 

I. Ergebnis

Mit Schreiben SenFin II D vom 31.03.2021 zur „Basiskorrektur der Globalsumme/Jahresabschluss 2020 der Bezirke (inkl. Ausgleich gemäß § 12a Abs. 1 HG 20/21)“ liegt das vorläufige Jahresabschlussergebnis des Bezirks für 2020 vor.

Insgesamt hat der Bezirk Pankow im Jahr 2020 ein vorläufiges Gesamtergebnis in Höhe von
- 5.344 T€ erwirtschaftet. Darüber hinaus wird der Ergebnisvortrag aus 2018 in Höhe von 5.634 T€ nach 2022 vorgetragen. Das sich daraus ergebende erwirtschaftete isoliertes Jahresergebnis für 2020 beträgt -10.977 T€. Die „Neutralstellung“ des isolierten Jahresergebnisses wird erreicht durch einen Ausgleichsbetrag gemäß § 12a HG 2020/2021, der für Pankow somit auch 10.977 T € beträgt und dazu führt, dass das tatsächliche Jahresergebnis für 2020 +/- 0 T€ ist.

 

Herleitung Ergebnis 2020

T€

Ergebnis vor Basiskorrektur (BK)

-2.596

Basiskorrektur

-2.748

Ergebnis nach Basiskorrektur

-5.343

vorgetragenes Ergebnis aus 2018

-5.634

Isoliertes Jahresergebnis nach BK

-10.977

Ausgleich gemäß § 12a HG 2020/2021

+10.977

Isoliertes Jahresergebnis nach BK und nach Ausgleich (‚Neutralstellung)

0

Im Haushaltsplan 2020 veranschlagter Ergebnisvortrag aus 2018, der nicht in Anspruch genommen wurde

= Ergebnisvortrag nach 2022

 

 

+5.634

 

Der Bezirk verfügt damit zum Stand 01.01.2021 insgesamt über ein „virtuelles“ Guthaben von 8.590 T€: Davon sind 5.634 T€ als Ergebnis aus 2018 vorzutragen nach 2022. Das Ergebnis aus 2019 (2.956 T€), das in 2021 wegen der Neutralstellung des isolierten Ergebnisses nicht verwendet werden darf, wird nach 2023 durchgeleitet.

II. Basiskorrektur

Erst mit Bekanntgabe der Basiskorrektur steht - nachträglich - die endgültige Zuweisung 2020 für den Bezirk fest.

Die ursprüngliche Zuweisung (einschl. der Fortschreibungen) in Höhe von 842.606 T€ wurde um 2.748 T€ auf 839.858 T€ gekürzt. Hierzu im Einzelnen:

  •              Im Ausgabefeld Z (‚sonstige Transfers, d.h. Transfers, die nicht über die Produktbudgetierung zugewiesen werden) erfolgte eine Erhöhung der ursprünglichen Zuweisung um rd. 4.650 T€, was für das Ergebnis jedoch irrelevant ist, weil diese Ausgaben zu 100 % basiskorrigiert werden, d. h. einer Erhöhung/Kürzung entsprechend höhere/geringere Ausgaben gegenüberstehen. Wesentliche Mehrausgaben waren bei den Kosten der Unterkunft (rd. 4.400 T€), der Hilfe zum Lebensunterhalt Asyl (rd. 1.944 T€) sowie beim Wohngeld (rd. 1.331 T€) zu verzeichnen, wesentliche Minderausgaben u.a. bei der Sozialhilfe in Einrichtungen (rd. -1.424 T€).
  •              Bei den (gezielten) Investitionsmaßnahmen wurde eine Erhöhung um rd. 3.942 T€ vorgenommen, die ebenfalls neutral auf das Ergebnis wirkt, da auch hier die Zuweisung an die tatsächlichen Ausgaben angepasst wurde.
  •              Die Einnahmevorgabe bei den Einnahmefeldern E04 und E05 wurde um insgesamt rd. 32.367 T€ reduziert, was einer Erhöhung der Zuweisung in gleicher Höhe entspricht. Auch hier wirkt die Basiskorrektur neutral auf das Ergebnis, da diese Einnahmen zu 100 % basiskorrigiert werden, die geringere Vorgabe also exakt den realisierten Einnahmen entspricht.
  •              Im Bereich der Zuweisung über das Produktsummenbudget (PSB), d.h. für die Ausgabefelder A (konsumtive Ausgaben), Personal und T (Transferausgaben) wurde die Zuweisung um insgesamt rd. 21.027 T€ erhöht, wovon rd. 24.329 T€  im Wesentlichen auf Sachkosten und Transfers entfallen (u.a. +8.579 T€ Hilfen in besonderen Lebenslagen, +7.873 T€ Krankenhilfe Soz,+3.198 T€ Beköstigung, +3.055 T€ Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach SGB VII, + 1.963 T€ Grünflächen- und Baumpflege, + 1.249 Lehr- u. Lernmittel in der Grundschule) und rd. -3.302 T€ auf reine Personalsachverhalte (davon u. a. -3.802 T€ wegen nichtausgeschöpfter Mehrmittel für Personal).

Grundsätzlich wurden mit der vorliegenden Basiskorrektur im Wesentlichen

  •              Beschlüsse des Abgeordnetenhauses umgesetzt, die erst nach Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgten bzw. erst danach konkret - z.B. bezüglich der Aufteilung auf die Bezirke - umgesetzt werden konnten.
  •              Sachverhalte der regulären Nachbudgetierung der Produkte umgesetzt. Hierbei handelt es sich i.d.R. um Mengenanpassungen, seltener um Anpassungen des Zuweisungspreises.
  •              in einem getrennten Verfahren - nach Abschluss der regulären Basiskorrektur - Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Pandemie pauschal ausgeglichen, da ein konkreter Nachweis dieser Ausgaben annähernd genau nur bei konkret zuzuordnenden Mehrausgaben vorgenommen werden konnte (Buchungen auf das Unterkonto 900/rd. 1,8 Mio. €), nicht aber z. B. bei Einnahmeausfällen oder Kostenreduzierungen durch die pandemiebedingte Veränderung der Leistungserbringung (insbesondere bei Gesundheits-, Jugend-, Senioren- und Kulturangeboten sowie der Parkraumüberwachung).

III. Ableitung des Ergebnisses im Einzelnen

Personal

Die veranschlagten Personalausgaben des Zuweisungsteils insgesamt wurden um rd. 7.387 T€ unterschritten. Über die Hälfte dieses Betrages (3.802 T€) wurde jedoch im Wege der Basiskorrektur anerkannt (Deckelbetrag auf der Grundlage der Einwohnerzahl des Bezirks), so dass die insgesamt nicht verausgabten Personalmittel lediglich 3.584 T€ betragen. Bis 2018 waren diese Ausgleichsbeträge im Rahmen der Basiskorrektur noch deutlich höher, da - entsprechend der Logik einer Globalsummenzuweisung - keine negative Basiskorrektur bei Unterschreitung der Personalansätze vorgenommen wurde.

r fremdfinanzierte Personalausgaben gilt, dass Ausgabenunter-/überschreitungen jeweils durch entsprechende Einnahmeunter-/überschreitungen kompensiert werden.

A-Teil

Die Veranschlagungsvorgabe (Mindestveranschlagung) für die Lehr- u. Lernmittel (A01) wurde einschließlich der mit der 2. Fortschreibung der Globalsumme erfolgten Erhöhung (Erweiterung der Lernmittelfreiheit) und einschließlich erfolgter Zuführungen an bzw. Entnahmen aus der Rücklage nach Schulgesetz §7 Abs. 5 voll ausgeschöpft.

Beim Hochbauunterhalt (A02) wurden die Leitlinien im Bereich des Schulbaus sowie im Bereich des allgemeinen Hochbaus um rd. 1,26 Mio. € überschritten. Die Überschreitung wurde finanziert aus einer Investitionsrücklage (400 T€) sowie durch Entnahme aus einem Vorkonto, das für die Ausfinanzierung von zwei Maßnahmen in Erholungsanlagen (Blankenburg und Einigkeit) diente.

Die Leitlinie beim Unterhalt Tiefbau (A03) i. H. v. rd. 3.952 T€ wurde eingehalten.

Die gegenüber den Ansätzen i. H. v. rd. 2,7 Mio. € um rd. 1,9 Mio. €heren Ist-Ausgaben beim Grünflächenunterhalt (A04) resultieren aus zusätzlichen, zunächst zentral veranschlagten Mehrmitteln für Grünflächenunterhalt und Baumpflege/-pflanzungen. Sie wurden mit der Basiskorrektur nachträglich zugewiesen.

Bei den Ausgaben für Beköstigung (A07) wurden die Ansätze um rd. 2,8 Mio. € überschritten. Durch eine nachträgliche Erhöhung sowohl der Planmengen als auch des Zuweisungspreises wurden diese Mehrausgaben nicht nur vollständig ausgeglichen, sondern i. H. v. rd. 400 T€ sogar ‚überzahlt‘.

Die Ansätze für die Bewirtschaftungsausgaben (A 08) i. H. v. 27,5 Mio.€ wurden erneut im fünften Jahr nacheinander überschritten (um rd. 2,5 Mio. €). Natürlich hat auch bezüglich dieser Ausgaben die Pandemie Auswirkungen gehabt vermutlich jedoch gleichzeitig in beide Richtungen.

T-Teil

HbL

Bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) wurden die Ansätze (= Zuweisung) insgesamt und nach Basiskorrektur um rd. 2,1 Mio. € überschritten. Den größten Anteil an dieser Überschreitung tragen dabei die Eingliederungshilfen nach SGB XII mit rd. 1,3 Mio. €.

HzE

Die Zuweisung für Hilfen zur Erziehung (HzE) i. H. v. rd. 51,7 Mio. € wurde mit 9,28 Mio. € erneut deutlich überschritten. Nach einer Basiskorrektur i. H. v. rd. 3,36 Mio. € musste der Bezirk 5,9 Mio. € selbst tragen, was maßgeblich zum schlechten Bezirksergebnis beigetragen hat.

Der überwiegende Teil des Defizits (4,9 Mio. €) entstand hier bei den stationären Hilfen.

Die Gründe für die Überschreitungen gegenüber der Zuweisung liegen - wie bereits im Vorjahr - teilweise in der Art der Zuweisung (‚Modellmenge), aber teilweise auch an zu hohen Stückkosten im Vergleich zum Median.

Hier sind weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich, um zukünftige Defizite zu vermeiden.

Z10

Bei den einnahmeabhängigen, d. h. nicht zuweisungsfinanzierten Transferausgaben (Z10) ist vor allem auf die Reduzierung der Ausgleichszahlung aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung (Defizitausgleich) um rd. 671 T€, aber auch auf eine Überschreitung der Ansätze für Entschädigungen um rd. 527 T€ hinzuweisen.

Ausgabeüberschreitungen, insbesondere für Brandenburger Kinder in Berliner Kitas, sind direkt durch entsprechende Einnahmen bei E01 gegenfinanziert.

Investitionen

Von der pauschalen Zuweisung für Investitionen i. H. v. 7.251 T€ wurden insgesamt 1.988,1 T€ der pauschalen Investitionsrücklage maßnahmebezogen zugeführt und 399,6 T€ konkret für einzelne Maßnahmen aus der Rücklage entnommen. Insgesamt wurde die pauschale Zuweisung um rd. 1.000 T€ unterschritten. Damit liegt die Ausschöpfungsquote bei 86,2 % und somit über der Mindestverwendungsquote von 75 % der Zuweisung, so dass eine negative Basiskorrektur abgewendet werden konnte.

Bei den Maßnahmen der gezielten Zuweisung wurden die nicht verausgabten Mittel gemäß Regelverfahren abgesetzt und können im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahmen in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wurde der Grundstücksankauf Grumbkowstraße für den Neubau eines Gymnasiums i. H. v. 4.286 T€ und 200 T€r die Sonderfinanzierung „Gartengestalterische Überarbeitung der Grünanlage Werneuchener Wiese“ basiskorrigiert. In diesem Zusammenhang wurden die im Vorjahr durch SenFin vorfinanzierten Bauvorbereitungsmittel für Schulbaumaßnahmen mit der Basiskorrektur rückverrechnet.

Einnahmen

Bei den eigenen Einnahmen (E01) wurde der Ansatz bei den Mieten und Pachten i. H. v. rd. 5,5 Mio. € leicht überschritten (+ 213 T€), während bei den managementbedingten Einnahmen (E02) der schon reduzierte Ansatz für die Erlösbeteiligung aus der Veräerung von Grundstücken i. H. v. 198 T€ noch um rd. 33 T€ unterschritten wurde. Bei diesen Einnahmen kann der Bezirk kaum Einfluss nehmen, da die Verkäufe durch die BIM GmbH getätigt werden und die Erlösbeteiligung auf Basis der Grundstücksverkäufe aller Berliner Bezirke berechnet wird.

Bei den Einnahmen E03 wurden die Ansätze deutlich um rund 2,6 Mio. € unterschritten. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen um rd. 1 Mio. € geringere Geldbußen aus der Parkraumbewirtschaftung sowie um rd. 1,7 Mio. € geringere Gebühren und Entgelte für die Ausstellung von Pässen sowie aus Ersatzzahlungen der Sozialversicherungsträger für Jugendhilfen.

 

IV. Gesamteinschätzung

Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2020 nach Basiskorrektur i. H. v. -5.343 T€, das nach Berücksichtigung des Ergebnisvortrags 2018 i. H. v. 5.634 T€ zu einem isolierten Jahresergebnis nach Basiskorrektur i.H. v. -10.977 T€hrt, wird durch die sogenannte Neutralstellung nach § 12a HG 2020/2021 vollständig ausgeglichen.

Vor allem folgende Sachverhalte sind ursächlich für das negative Ergebnis vor Neutralstellung:

  •              Pandemiebedingte Mehrausgaben, die eindeutig zuzuordnen waren und jeweils auf einem gesonderten Unterkonto (jeweils UKto. 900) gebucht wurden i. H. v. rd. 1,8 Mio. €
  •              Vermutlich ebenfalls pandemiebedingte Mindereinnahmen bei E03 i. H. v. rd. 2,6 Mio. €
  •              Hilfen zur Erziehung mit Mehrausgaben i. H. v. rd. 5,9 Mio. € (insbes. Stationäre Hilfen 4,9 Mio. €)
  •              Hilfen in besonderen Lebenslagen mit Mehrausgaben i. H. v. rd. 2,1 Mio. € (insbes. Eingliederungshilfen SGB XII 1,3 Mio. € und Hilfe zur Pflege Soz 760 T€)
  •              Überschreitung der Ansätze für Bewirtschaftung (A08) i. H. v. rd. 2,5 Mio. €

Positiv auf das Ergebnis wirkte vor allem die nicht abgeschöpfte Unterschreitung der Personalausgaben i. H. v. rd. 3,6 Mio. €.

Eine tabellarische Übersicht über die Zusammensetzung bzw. Entstehung des Jahresergebnisses ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die verfügbaren Mittel in 2022 werden um 5.634 T€, d.h. den Betrag des aus 2018 vorgetragenen Jahresergebnisses erhöht (Veranschlagung bei Kapitel 4500/Titel 36020).

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Nicht betroffen

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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