Drucksache - VIII-1550  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-34 für Teilflächen des Grundstücks Mühlenstraße 8, Neue Schönholzer Straße 32-36, Breite Straße 24A, 25, 26 sowie die Grundstücke Mühlenstraße 10, 11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 43. BVV am 01.09.2021
VzK§15 BezVG BA Anlage 1, 43. BVV am 01.09.2021
VzK§15 BezVG BA Anlage 2, 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

15.06.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplan 3-34 für Teilflächen des Grundstücks Mühlenstraße 8, Neue Schönholzer Straße 32-36, Breite Straße 24A, 25, 26 sowie die Grundstücke Mühlenstraße 10, 11 im
Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. r das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-34 „Reinhold-Burger-Oberschule“ soll gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen der Planentwurf und die Begründung im Internet präsentiert werden.
  2. r das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-34 „Reinhold-Burger-Oberschule“ soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.


Begründung

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 14.10.2010 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 3-34 für die Grundstücke Neue Schönholzer Straße 32, 33 (teilweise), 36, Breite Straße 24A-26 (teilweise), Mühlenstraße 8 sowie für das damalige Flurstück 346 der Flur 163 gefasst (Beschluss-Nr. VI-1415/2010). Gleichzeitig wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-26 „Alte Mälzerei“ um die Grundstücke Mühlen-straße 4-8 und die Teilflächen des Grundstücks hinter Mühlenstraße 4 eingeschränkt. Die Veröffentlichung erfolgte anschließend im Amtsblatt für Berlin (Abl. v. 30.12.2010, S. 2310). Bei der Veröffentlichung wurde darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Am 25.10.2019 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-34 um die Grundstück Mühlenstraße 10 und Mühlenstraße 11 zu erweitern (Beschluss Nr. VIII-1103/2019). Gleichzeitig wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-26 „Alte Mälzerei“ um die Grundstücke Mühlenstraße 10 und 11 eingeschränkt. Ziel ist die Erweiterung der Reinhold-Burger-Oberschule planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für Berlin (ABl. v. 15.11.2019, S. 7157). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-34 umfasst damit Teilflächen des Grundstücks Mühlenstraße 8, Neue Schönholzer Straße 32-36, Breite Straße 24 A, 25, 26 sowie die Grundstücke Mühlenstraße 10, 11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow.

Das Grundstück Mühlenstraße 11 (Flurstücke 387, 388 und 389, Flur 163, Gemarkung Pankow) befindet sich in Privateigentum. Alle weiteren Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich im Eigentum des Landes Berlin (bezirkliche Vermögensstellen Allgemeinbildende Schulen, Gartenbau/Grünflächen, Kita bzw. Tiefbau).

Anlass und Ziele der Planung

Der Bezirk Pankow hat aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der Modellrechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen die Aufgabe, bis 2030 zusätzliche Schulplätze im Bereich der Integrierten Sekundarschulen (ISS) zu schaffen. Die Schulregion 7 verfügt mit der Reinhold-Burger-Schule in der Neuen Schönholzer Straße 32 über lediglich eine Integrierte Sekundarschule mit gebundenem Ganztagsangebot und einer Kapazität von vier Zügen. Zusätzlich werden an der Schule zwei Willkommensklassen und eine sonder­dagogische Kleinklasse unterrichtet. Eine gymnasiale Oberstufe besteht nicht. Die Schule ist insgesamt überbelegt, eine Erweiterung ist daher dringend erforderlich. Das bestehende Schulgebäude ist über 100 Jahre alt und lässt trotz der in den 2000er Jahren erfolgten Sanierung nur wenig Spielraum für modernen Schulunterricht.

Nach Fertigstellung der im Bau befindlichen Vierfeld-Sporthalle ist das Schulgrundstück zur Realisierung eines Erweiterungsbaus inklusive der Sportfreiflächen zu klein. Andere ausreichend große Grundstücke insbesondere landeseigene in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Reinhold-Burger-Schule stehen ebenfalls nicht zur Verfügung oder werden bereits zur Versorgung der Bevölkerung mit wohnortnahen Grünflächen oder für Infrastruk­tureinrichtungen genutzt. Ein Schulneubau ist aufgrund der fehlenden geeigneten Grundstücke in der gesamten Schulregion 7 nicht realisierbar.

Um die Schulbedarfe decken zu können, ist es erforderlich, die landeseigenen und privaten Grundstücke südlich des Schulgrundstücks einzubeziehen. Unmittelbar südlich grenzt ein öffentlicher Spielplatz mit Zugang von der Mühlenstraße (Mühlenstraße 8) an. Südlich davon befinden sich die Grundstücke Mühlenstraße 10, ein brachliegendes vormals als Kinder­tagesstätte genutztes Grundstück, und das Grundstück Mühlenstraße 11, das sich in Privateigentum befindet und für die Umsetzung der Planung vom Bezirk Pankow erworben werden muss. Eine im Dezember 2019 abgeschlossene Machbarkeitsuntersuchung im Auftrag des Stadtentwicklungsamts hat dargelegt, dass eine Realisierung der geplanten Schulerwei­terung auf den untersuchten Flächen möglich ist, allerdings unter Reduzierung der Flächengrößen der Sportfreiflächen gemäß Musterfreiflächenprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) für ISS.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Reinhold-Burger-Schule zu einer Schule mit fünf Zügen im Bereich der Sekundarstufe I und zwei Zügen im Bereich der Sekundarstufe II. Dabei soll auch die Schaffung moderner Unter­richtsräume, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden, sowie einer neuen Mensa ermöglicht werden. Daneben muss auch der Nachweis einer Vierfeld-Sporthalle und der notwendigen Freiflächen (Schulhoffreifläche, Sportfreifläche, Erschließungs- und ergänzende Flächen) erbracht werden. Hierfür ist die teilweise Verlegung des heute vorhandenen öffentlichen Spielplatzes erforderlich. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes an der Mühlenstraße mit mindestens derselben Flächengröße wie der heute vorhandene Spielplatz auf dem Grundstück Mühlenstraße 8.

Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umwelt-prüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Wesentlicher Planinhalt

Wesentlicher Planinhalt ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Schule/Anlagen für sportliche Zwecke“ und „Ungedeckte Schul-Sportanlagen“ mit einer Größe von etwa 1,4 ha sowie einer etwa 0,4 ha großen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“.

Die Straßenverkehrsfläche der Mühlenstraße soll um etwa 3,3 m verbreitert werden, um zukünftig im Straßenraum auch die Möglichkeit zur Anlage einer bisher nicht vorhandenen Radverkehrsanlage zu erhalten. Darüber hinaus soll eine heute bereits vorhandene Durchwegung durch den Block als Fuß- und Radweg planungsrechtlich gesichert werden.

Verfahren

Als nächster Verfahrensschritt soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich an der Planung zu beteiligen. Darüber hinaus werden die Planunterlagen im Internet auf der Seite mein.berlin.de präsentiert. Gleichzeitig sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Äerung aufgefordert werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die vorliegende Planung dient der planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für die Erweiterung der kommunalen Infrastruktur. Eine Übertragung der Verfahrenskosten an Private ist daher nicht möglich.

Die Leistungen für die Erarbeitung der Machbarkeitsuntersuchung „Erweiterung der Reinhold-Burger-Schule“ wurden bereits durchgeführt und abgeschlossen. Die Planungsleistungen für die Erarbeitung des Bebauungsplans 3-34 „Reinhold-Burger-Oberschule“ wurden bereits an ein Planungsbüro vergeben. Zudem wurden bereits eine Biotoptypenkartierung und artenschutzrechtliche Untersuchungen beauftragt und zu wesentlichen Teilen bereits durchgeführt. Eine orientierenden Altlasten- und Baugrunduntersuchung der Grundstücke Mühlenstraße 10 und 11 wurde ebenfalls beauftragt und Ende 2020 bereits durchgeführt und abgeschlossen.

Es sind zusätzliche Kosten für weitere Gutachten (u. a. Regenentwässerungskonzept, schalltechnische Untersuchung, verkehrliche Untersuchung) auf der Grundlage der abwägungsrelevanten Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu erwarten.

Die o. g. Leistungen waren bzw. sind aus den beschlossenen Haushaltsansätzen zu finanzieren. Im Haushaltsjahr 2019 wurden bereits Mittel in Höhe von ca. 35.800,00  und im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von ca. 43.500,00  aufgewendet. Für das Haus­haltsjahr 2021 sind Mittel in Höhe von ca. 25.700 EUR bereits vertraglich gebunden, für ca. 50.000  besteht zusätzlich eine Vormerkung für weitere Gutachten. Ca. 6.500 r Planungsleistungen für die Erarbeitung des Bebauungsplans, ebenfalls bereits vertraglich gebunden, werden voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2022 kassenwirksam. Die Finanzierung erfolgte bisher mit Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die dem Bezirk als „Wohnungsbauprämie“ zur Verfügung gestellt wurden (Kapitel 4201, Titel 540 10, Uk 100). Die Finanzierung ist auch weiterhin aus Mitteln der „Wohnungsbauprämie“ vorgesehen.

r den ausstehenden Erwerb des Grundstücks Mühlenstraße 11, die Planung und den Bau der Schulerweiterung sind zusätzliche Mittel im Bezirkshaushalt vorzusehen. Die laufenden Erwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks Mühlenstraße 11 sind noch nicht abgeschlossen. Die erforderlichen Kosten für den Schulneubau sind vom Land Berlin r die Investitionsplanung 2021 bis 2025 angemeldet. Die Kosten für die bereits im Bau befindliche Sporthalle stellen keine direkten Auswirkungen der Planung dar, da die Genehmigung bereits vorher auf der Grundlage des § 34 BauGB erteilt wurde und der Bebauungsplan nur der planungsrechtlichen Sicherung dient.

Der heutige Spielplatz muss teilweise verlegt werden, um gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ein zusammenhängendes Schulgrundstück zu erhalten. Inwieweit der nördliche Bereich des Spielplatzes erhalten bleiben kann, wird im weiteren Verfahren geprüft. Ebenfalls sind die erforderlichen Mittel für die Herstellung des öffentlichen Spielplatzes im weiteren Verfahren zu ermitteln und in die Haushaltsplanung einzustellen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage 3

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Sicherung und Erweiterung der gesamten Reinhold-Burger-Schule wird ein Beitrag zu einem langfristig tragfähigen Standortnetz von weiterführenden Schulen im Bezirk Pankow geleistet. Insbesondere die dazu erfolgende Einbeziehung der Grundstücke Mühlenstraße 10 und 11 trägt zur Verbesserung der aufgezeigten Versorgungssituation im Bereich der Oberschulplätze bei. Die Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes ist für die Grundversorgung mit öffentlichen Spielflächen im Wohnumfeld von großer Bedeutung.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Anlagen

  1. Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans 3-34
  2. Vorentwurf des Bebauungsplans 3-34
  3. Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 


Anlage 3: Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-       Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

-       Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

 

  1.  Energie

-       Energieverbrauch

-       Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

 

 

  1. Abfall

-       Hausmüllaufkommen

-       Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-       Verringerung des Individualverkehrs

-       Anteil verkehrsberuhigter

-       Zonen

-       Busspuren

-       Straßenbahnvorrangschaltungen

-       Radwege

 

x

x

 

 

 

  1. Immissionen

-       Schadstoffe

-       rm

x

 

 

 

 

 

  1.          Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

x

x

 

 

  1.          Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

  1.          Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1.          Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

  1.          Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

x

x

 

 

 

  1.          Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1.          Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1.          Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1.          Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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