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Drucksache - VIII-1543
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Skateranlage im Bürgerpark freigeben |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1543
„Das Bezirksamt wird ersucht, die seit Mai 2021 gesperrte Skateranlage im Bürgerpark wieder zu öffnen. Dafür sind diejenigen Skate-Elemente die eine Gefahrenquelle darstellen von der Anlage zu entfernen und zumindest die asphaltierte Fläche für die Jugendlichen zu öffnen. Eine erneute Sperrung der Fläche soll erst direkt vor Beginn der Sanierungsarbeiten wieder erfolgen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, bei solch gravierenden Eingriffen in die wenigen bezirklichen Flächen für Jugendliche umgehend das Jugendamt und die Träger der Jugendhilfe vor Ort zu informieren sowie ein Informationsschild mit dem Grund der Sperrung am Absperrelement anzubringen.
Allgemeine Erklärungen wie: „Verkehrssicherung“, oder „Gefahr im Verzug“ etc. sind näher zu erläutern, so dass Jugendliche sich konkret etwas darunter vorstellen können und Verständnis für solche Maßnahmen entwickeln können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Auftrag für den Neubau der Skateanlage wurde Anfang September des vergangenen Jahres an eine Firma des Garten- und Landschaftsbaues erteilt. Leider kann die Baumaßnahme nicht, wie gehofft, bis Ende März 2022 fertiggestellt werden. Die Skateelemente müssen größtenteils in einem Spezialwerk hergestellt werden und benötigen dann für den Einbau frostfreie Tage und Nächte. Coronabedingt kam es dort zu Verzögerungen in der Abarbeitung des Auftrages und damit auch zur Verschiebung des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Der Abriss der verbliebenen alten Anlage wird nun im April durchgeführt. In der 19. Kalenderwoche, ab dem 09. Mai, wird dann mit der Herstellung der Fundamente begonnen und die werkseitig vorgefertigten Skateelemente bis Mitte Juni eingebaut. Die sonstigen Landschaftsbauarbeiten, TÜV-Prüfung und Abnahme werden voraussichtlich bis Ende Juli erfolgen. Wir gehen daher von einer Inbetriebnahme der Anlage bis spätestens Ende Juli 2022 aus. In Abstimmung mit der Abteilung Jugend und Familie, Fachdienst 1-Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien ist am 18.03.2022 ein „jugendgerechter“ Aushang an der künftigen Baustelle befestigt worden (siehe Anlage). Das vom Straßen- und Grünflächenamt beauftragte Bauschild für die anstehenden Maßnahmen wird bis Ende März aufgestellt und wird die Aushänge des Jugendamtes ergänzen. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
Anlage 1
Legende
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