Drucksache - VIII-1543  

 
 
Betreff: Skateranlage im Bürgerpark freigeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
29.06.2022 
Fortführung der 7. ordentlichenTagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Bü90/Grüne und Linke 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13 BezVG BA, SB 7. BVV am 15.06.2022
VzK§13BezVG BA, SB Fortsetzung der 7. BVV am 29.06.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1543

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Skateranlage im Bürgerpark freigeben

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1543

Das Bezirksamt wird ersucht, die seit Mai 2021 gesperrte Skateranlage im Bürgerpark wieder zu öffnen. Dafür sind diejenigen Skate-Elemente die eine Gefahrenquelle darstellen von der Anlage zu entfernen und zumindest die asphaltierte Fläche für die Jugendlichen zu öffnen. Eine erneute Sperrung der Fläche soll erst direkt vor Beginn der Sanierungsarbeiten wieder erfolgen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, bei solch gravierenden Eingriffen in die wenigen bezirklichen Flächen für Jugendliche umgehend das Jugendamt und die Träger der Jugendhilfe vor Ort zu informieren sowie ein Informationsschild mit dem Grund der Sperrung am Absperrelement anzubringen.

Allgemeine Erklärungen wie: „Verkehrssicherung“, oder „Gefahr im Verzug“ etc. sind näher zu erläutern, so dass Jugendliche sich konkret etwas darunter vorstellen können und Verständnis für solche Maßnahmen entwickeln können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Auftrag für den Neubau der Skateanlage wurde Anfang September des vergangenen Jahres an eine Firma des Garten- und Landschaftsbaues erteilt. Leider kann die Baumaßnahme nicht, wie gehofft, bis Ende März 2022 fertiggestellt werden.

Die Skateelemente müssen größtenteils in einem Spezialwerk hergestellt werden und benötigen dann für den Einbau frostfreie Tage und Nächte. Coronabedingt kam es dort zu Verzögerungen in der Abarbeitung des Auftrages und damit auch zur Verschiebung des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins.

Der Abriss der verbliebenen alten Anlage wird nun im April durchgeführt. In der 19. Kalenderwoche, ab dem 09. Mai, wird dann mit der Herstellung der Fundamente begonnen und die werkseitig vorgefertigten Skateelemente bis Mitte Juni eingebaut.

Die sonstigen Landschaftsbauarbeiten, TÜV-Prüfung und Abnahme werden voraussichtlich bis Ende Juli erfolgen. Wir gehen daher von einer Inbetriebnahme der Anlage bis spätestens Ende Juli 2022 aus.

In Abstimmung mit der Abteilung Jugend und Familie, Fachdienst 1-Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien ist am 18.03.2022 ein „jugendgerechter“ Aushang an der künftigen Baustelle befestigt worden (siehe Anlage). Das vom Straßen- und Grünflächenamt beauftragte Bauschild für die anstehenden Maßnahmen wird bis Ende März aufgestellt und wird die Aushänge des Jugendamtes ergänzen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum


Anlage 1

 
 

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