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Drucksache - VIII-1425
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anwohnende schützen – Abkürzungsverkehr durch die Talstraße beenden Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 43. Sitzung am 01.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1425 „Das Bezirksamt wird ersucht, Lösungen zur Unterbindung des Abkürzungs- und Umgehungsverkehrs in den Straßen Talstraße, Herthastraße und Spiekermannstraße zu identifizieren, zu prüfen und umzusetzen und so die dortigen Anwohnerinnen vor starkem Verkehrsaufkommen, KfZ-Lärm und mangelnder Schulwegsicherung vor allem in den Morgenstunden zu schützen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Im ersten Zwischenbericht wurden bereits die Voraussetzungen für verkehrliche Maßnahmen erläutert. Derzeit wird vom Bezirksamt Pankow die Einrichtung von Einbahnstraßen in folgenden Straßen geprüft:
Abbildung 1: Einrichtung Einbahnstraßen, SGA 56 In den genannten Straßenabschnitten wird derzeit überprüft, ob Anordnungsvoraussetzungen für Einbahnstraßen gemäß § 45 Abs. 1 und 9 StVO vorliegen und die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs gestört ist. Grund sind die zu schmalen Restfahrbahnbreiten von unter 4,50 m für den fließenden Verkehr, so dass ein sicherer Begegnungsfall Pkw/Pkw nicht mehr gegeben ist. Insbesondere für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Müllentsorgung sind die Fahrbahnbreiten zu schmal und werden dadurch erheblich behindert. Es ist zu erwarten, dass nach der Umsetzung der Maßnahmen das Kfz-Verkehrsaufkommen in der Thulestraße sowie auch in der Neumannstraße zumindest im geringeren Maße ansteigen wird. Eine Quantifizierung der Auswirkungen ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Die beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, um den motorisierten Durchgangsverkehr auf das übergeordnete Straßennetz zurückzuführen. Hierdurch ist eine Entlastung der Anwohnenden vom Durchgangsverkehr, insbesondere in den Spitzen des Berufsverkehrs, zu erwarten. Für den Kfz-Anliegerverkehr entstehen dabei hinzunehmende Nachteile und Einschränkungen, welche zu verlängerten Wegstrecken und Fahrzeiten führen können. Anwohnende und Gewerbetreibende sind daher im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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