Drucksache - VIII-1425  

 
 
Betreff: Anwohnende schützen – Abkürzungsverkehr durch die Talstraße beenden

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
25.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
22.04.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
17.06.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü´90/Grüne 39. BVV am 24.02.2021
2. Ausfertigung Antrag Fraktion Bü90/Grüne & Linksfraktion, 39. BVV am 24.2.2021
Beschlussempfehlung VerkOrd 43. BVV am 01.09.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 4. BVV am 16.02.2022
VzK §13 BezVG BA, ZB 22. BVV am 17.04.2024

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VIII-1425

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Anwohnende schützen Abkürzungsverkehr durch die Talstraße beenden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 43. Sitzung am 01.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1425 „Das Bezirksamt wird ersucht, Lösungen zur Unterbindung des Abkürzungs- und Umgehungsverkehrs in den Straßen Talstraße, Herthastraße und Spiekermannstraße zu identifizieren, zu prüfen und umzusetzen und so die dortigen Anwohnerinnen vor starkem Verkehrsaufkommen, KfZ-Lärm und mangelnder Schulwegsicherung vor allem in den Morgenstunden zu schützen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im ersten Zwischenbericht wurden bereits die Voraussetzungen für verkehrliche Maßnahmen erläutert. 

Derzeit wird vom Bezirksamt Pankow die Einrichtung von Einbahnstraßen in folgenden Straßen geprüft:

  • Talstraße zwischen Thulestraße und Spiekermannstraße,
  • Spiekermannstraße zwischen Prenzlauer Promenade und Talstraße sowie
  • Herthastraße


 

Abbildung 1: Einrichtung Einbahnstraßen, SGA 56

In den genannten Straßenabschnitten wird derzeit überprüft, ob Anordnungsvoraussetzungen für Einbahnstraßen gemäß § 45 Abs. 1 und 9 StVO vorliegen und die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs gestört ist.

Grund sind die zu schmalen Restfahrbahnbreiten von unter 4,50 m für den fließenden Verkehr, so dass ein sicherer Begegnungsfall Pkw/Pkw nicht mehr gegeben ist. Insbesondere für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Müllentsorgung sind die Fahrbahnbreiten zu schmal und werden dadurch erheblich behindert.

Es ist zu erwarten, dass nach der Umsetzung der Maßnahmen das Kfz-Verkehrsaufkommen in der Thulestraße sowie auch in der Neumannstraße zumindest im geringeren Maße ansteigen wird. Eine Quantifizierung der Auswirkungen ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Die beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, um den motorisierten Durchgangsverkehr auf das übergeordnete Straßennetz zurückzuführen. Hierdurch ist eine Entlastung der Anwohnenden vom Durchgangsverkehr, insbesondere in den Spitzen des Berufsverkehrs, zu erwarten. Für den Kfz-Anliegerverkehr entstehen dabei hinzunehmende Nachteile und Einschränkungen, welche zu verlängerten Wegstrecken und Fahrzeiten führen können. Anwohnende und Gewerbetreibende sind daher im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen zu informieren.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordula Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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