Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-1261
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Weitere energetische Quartierskonzepte für Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1261
„Das Bezirksamt wird ersucht, weitere energetische Quartierskonzepte in Pankow vorzuschlagen, um die Emissionen der Wärmeversorgung zu senken. Diese sollen in Zusammenarbeit mit der „Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung“ entwickelt werden. Hierbei sollen Aspekte wie liegenschaftsübergreifende Strategien und Maßnahmen, integrierte Infrastrukturplanungen, Sektorenkopplung in Energie- und Mobilitätsbereichen aber auch zur Stadtentwicklung berücksichtigt werden. Kenntnisse und Erfahrungen aus dem bereits vorliegenden Energiekonzept in Buch sollen berücksichtigt und genutzt werden. Die BVV ist hierüber in geeigneter Weise zu unterrichten. Über die Umsetzung der Förderanträge soll das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig und fortlaufend informieren.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
2019 haben Abstimmungsgespräche zwischen dem Stadtentwicklungsamt und der „Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung“ zur Erstellung weiterer energetischer Quartierskonzepte in Pankow stattgefunden. Es wurde festgestellt, dass sich das Stadtumbaugebiet Greifswalder Straße und der Bereich des Neubauvorhabens „Wohnen an der Michelangelostraße“ grundsätzlich als Kulissen für weitere energetische Quartierskonzepte eignen. Auch das damalige VU-Gebiet Langhansstraße wurde als potenziell geeignet eingestuft. In den genannten Gebieten waren seinerzeit planerische Konzepte und ein Bebauungsplan in Erarbeitung, die für die Bestimmung der Inhalte energetischer Quartierskonzepte von Bedeutung sind. Es war daher klar, dass die energetischen Quartierskonzepte hier anschließen müssen und individuell an die jeweiligen Voraussetzungen des Gebietes anzupassen sind, um umsetzbare Konzepte zu erhalten. Es wurde vereinbart, die Fertigstellung der nachfolgend aufgeführten Konzepte abzuwarten, um die Aufgabenstellung und die Inhalte für energetische Quartierskonzepte zu präzisieren und Doppelarbeit zu vermeiden. Das Verkehrs- und Mobilitätskonzept Greifswalder Straße wurde pandemiebedingt im August 2021 bzw. nach erneuerter Vorstellung im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung am 24.03.2022 fertiggestellt. Hier gibt es große Überschneidungen mit den typischen Inhalten eines energetischen Quartierskonzeptes. Im Bereich des Neubauvorhabens „Wohnen an der Michelangelostraße“ wird der Bebauungsplan für den zukünftigen Schulstandort an der Michelangelostraße vorbereitet. Für das gesamte Projekt sind weitere inhaltliche Fragen zu klären. In diesem Zusammenhang ist auch die Einordnung eines energetischen Quartierskonzeptes abzustimmen. Das damalige VU-Gebiet Langhansstraße ist mittlerweile als Sanierungsgebiet und Fördergebiet im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“ festgesetzt. Ein erneuter Austausch mit der „Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung“ unter Beteiligung von Frau Bezirksstadträtin Tietje fand am 05.05.2022 statt. Es wurde für das Fördergebiet Greifswalder Straße vereinbart, dass die Service- und Beratungsstelle Kontakt zu den Wohnungsunternehmen aufnimmt, die als wichtige Akteure bei der Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes identifiziert wurden. Zum Neubauvorhaben Wohnen an der Michelangelostraße wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Hinsichtlich des Sanierungsgebietes Langhansstraße soll in weiteren Abstimmungen, u. a. mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, geprüft werden, für welche Inhalte sich das Gebiet angesichts der kleinteiligen Eigentümerstruktur und seinem Status als Soziales Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB eignet. Es wurde vereinbart, weitere Abstimmungen nach Vorliegen neuer Erkenntnisse vorzunehmen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn | Rona Tietje |
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