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Drucksache - VIII-1249
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 28. Sitzung am 04.12.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1249- „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten und zum Teil bereits genehmigten Bauvorhaben im Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 3-83 entsteht, abwickeln zu können und dabei ein Ausweichen des fließenden und ruhenden Verkehrs insbesondere in das Blumenviertel zu verhindern. Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang weiterhin ersucht, die Umsetzung der Beschlüsse VIII-0906 und VIII-0912 zu beschleunigen.“- wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie im 2. Zwischenbericht erläutert, konnte auf Basis der im Dezember 2021 durchgeführten Knotenstrom- und Kordonerhebungen ein Verkehrskonzept für das Blumenviertel erarbeitet werden, welches durch nur wenige, aber sehr gezielte Maßnahmen sowohl im Stedinger Weg (Reduzierung der Fahrbahnbreite zu Gunsten eines Gehwegs und Einrichtung einer Einbahnstraße), als auch in der Maiglöckchenstraße (Linkseinbiegeverbot von der Maiglöckchenstraße in die Hohenschönhauser Straße sowie generelles Einfahrverbot von der der Hohenschönhauser Straße/Oderbruchstraße in die Maiglöckchenstraße), wesentliche Routen für den Durchgangsverkehr effizient unterbindet. Das Verkehrskonzept wurde im Mai 2022 durch die Stabsstelle Koordinierung Infrastruktur – Standortentwicklung (Stadt KIS) im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung detailliert vorgestellt und mehrheitlich bestätigt. Daraufhin übergab die Stabsstelle Stadt KIS das Konzept zur Umsetzung an das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA). Während die Einbahnstraße im Stedinger Weg verkehrsrechtlich durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) angeordnet wurde, gibt es hinsichtlich der Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen in der Maiglöckchenstraße seitens der oberen SVB Bedenken. Zur vollständigen Umsetzung des Verkehrskonzepts sind weitere Abstimmungen erforderlich. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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