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Drucksache - VIII-1212
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
10. Zwischenbericht |
Berufung eines:einer Beauftragten für Gute Arbeit |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des (der) in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1212
„Das Bezirksamt wird ersucht, eine:n hauptamtliche:n Beauftragte:n für Gute Arbeit im Bezirksamt zu berufen. Der Aufgabenbereich soll insbesondere eine:
• Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines Konzepts und der Leitlinien für Gute Arbeit im Bezirk Pankow,
• Implementierung eines qualifizierten Beratungsangebots für Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Pankow,
• Implementierung eines verbindlichen bezirklichen Netzwerkes für Gute Arbeit zur engeren Kooperation sowohl innerhalb der Bezirksverwaltung, als auch gemeinsam mit Gewerkschaften, Kammern, Unternehmen, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit und anderen Behörden, in Bezug auf Leistungserbringer und Zuwendungsempfänger,
• Mitarbeit im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA),
• Entwicklung von Handlungsstrategien für das Bezirksamt und dessen Kooperations-partner, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Leistungserbringern und Zuwendungsempfängern Beschäftigter,
• systematische regelmäßige Befragung der Beschäftigten in Pankow nach dem DGB-Index Gute Arbeit,
• enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Fachausschuss der BVV,
• Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen zu bezirklichen, ar-beitsmarktpolitischen Fragen,
umfassen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Am 06.03.24 haben Auswahlgespräche für die Stelle des/der Beauftragten für Gute Arbeit stattgefunden. Geeignete Bewerber:innen wurden identifiziert. Die am besten geeignete Bewerberin steht ab 01.07.24 für die Besetzung der Stelle zur Verfügung. Die Stellenbesetzung ist daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller zu beteiligenden Stellen und Gremien zum 01.07.2024 vorgesehen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Gute Arbeit zielt auf die Gleichstellung aller Beschäftigten ab. Dies schließt gleiche Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen und eine gleiche und faire Bezahlung unabhängig von Geschlecht und Herkunft ein.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Gute Arbeit verfolgt u.a. die Ziele, unbefristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dadurch werden stabile nachhaltige Beschäftigungen gefördert.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Gute Einkommen und stabile Beschäftigungsverhältnisse tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Vermeidung von (Kinder-)Armut bei und fördert die Zufriedenheit der Beschäftigten.
Dr. Cordelia Koch | Dominique Krössin | |
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