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Drucksache - VII-0907
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
24. Zwischenbericht |
Übertragung des Standortes Fröbelstraße 17 in das SILB |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0907
„Die BVV stimmt auf Grundlage des BVV-Beschlusses Drucksache VII-0400, "Bezirkliche Immobilienentwicklung – Umzugsplanung und Verdichtung der Verwaltung" der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache VII-0907, „Übertragung des Standortes Fröbelstraße 17 in das SILB“ nur unter folgenden Auflagen zu:
- Das Bezirksamt stellt bis zum 31.12.2015 dar, wie und mit welchen Maßnahmen ein für vergleichbare Gebäude geltender Energiestandard nach EnEV erreicht werden kann. Diese Angaben sind bei Erreichen des Planungsstandes - entsprechend des Planungsstandes bei der Erarbeitung einer Bauplanungsunterlage - zu aktualisieren.
- Das Bezirksamt zeigt auf, wie in den nächsten Jahren eine leistungsfähige IT-Infrastruktur mindestens nach Cat-7-Standard geschaffen werden kann.
- Das Bezirksamt erläutert, wie in den nächsten Jahren schrittweise die Anforderungen an die Barrierefreiheit, die das Land Berlin in dem Handbuch „Berlin - Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ als verbindliche Ziele formuliert hat, umgesetzt werden sollen.
- Das Bezirksamt stellt dar, wie in den nächsten Jahren gesunde Arbeitsverhältnisse für das Personal in allen Gebäuden und Bereichen der Fröbelstraße 17 gewährleistet werden können (z.B. für die geplanten Personalumkleiden und Unterkünfte im Keller).
- Das Bezirksamt gibt die Mustermietverträge des Landes Berlin mit den entsprechenden verbindlichen Angaben zur Miethöhe zur Kenntnis.
- Der Finanzierungs- und Umsetzungsplan für die Sanierungsmaßnahmen in der Fröbelstraße wird entsprechend des jeweiligen Planungsstandes überarbeitet und der BVV dann umgehend zur Kenntnis gegeben.
7. Die Neubauoption eines Hauses 1 im Bereich der Fröbelstraße 17 wird unter den veränderten Rahmenbedingungen - überproportionaler Bevölkerungszuwachs im Bezirk Pankow und die aktuelle Lage bei den Kapitalmarktzinsen - neu untersucht und bewertet.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu Punkt 1:
Das Bezirksamt Pankow ist am Standort Fröbelstr. 17 Mieter der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und damit den Bau- und Ausstattungsstandards seitens der Eigentümerin unterworfen. Im Rahmen der seinerzeit abgeschlossenen Projektvereinbarung zur „Optimierung des Standortes Fröbelstr. 17“ war aufgrund des begrenzten bezirklichen Budgets eine vollwertige energetische Sanierung nach den Standards der EnEV nicht finanziert und geplant und wurde damit auch nicht umgesetzt.
Im Rahmen der Bauplanung und –ausführung wurden auch auf Intervention des Bezirks einzelne energetische Verbesserungen umgesetzt. So wurde z.B. eine moderne digitale Heizungssteuerung eingebaut. Diese misst die Temperatur an definierten Messpunkten und regelt den Wärmehaushalt automatisiert. Ein weiteres Augenmerk wurde auf die Sanierung der Fenster gelegt, hier wurden entgegen der Ursprungsplanung erhöhte Standards in der Wärmeisolierung umgesetzt. Des Weiteren wurde in den Fluren und WC Räumen ausschließlich LED Beleuchtung verbaut, die mit Bewegungsmeldern und Dämmerungssensoren ausgestattet sind. Nicht zuletzt wurden im öffentlichen Sanitärbereich infrarotbasierte automatische Wascharmaturen installiert, um den Wasserhaushalt nachhaltig zu schonen.
Mit der vorläufigen Beendigung der Sanierungsmaßnahmen am Standort (siehe Punkt 6) sind die Baumaßnahmen vorerst abgeschlossen.
Zu Punkt 2:
Der Punkt wurde mit dem 20. Zwischenbericht abschließend beantwortet.
Zu Punkt 3:
Alle Häuser des Areals Fröbelstraße 17, sanierte sowie unsanierte, verfügen über Aufzüge, die einen Zugang zu den öffentlich zugänglichen Bereichen ermöglichen. Im Haus 7 wurde zuletzt ein zusätzlicher Personenaufzug eingebaut. Alle öffentlich zugänglichen Bereiche verfügen neben Damen- und Herrentoiletten über zusätzliche, behindertengerechte WCs.
Auch in diesem Punkt ist das Bezirksamt als Mieter abhängig von den Baustandards der BIM als Vermieter und kann lediglich auf weitere Maßnahmen hinwirken, die als nutzerbedingte Maßnahmen in der Folge vom Bezirk zu finanzieren sind.
Zu Punkt 4:
Für die bereits sanierten Häuser kann von einem deutlich erhöhten Standard zugunsten gesunder Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten berichtet werden. Im Besonderen für das UG des Hauses 6 wurden moderne Umkleidemöglichkeiten, Duschen und Aufenthaltsräume geschaffen. Diese werden hauptsächlich durch das Ordnungsamt genutzt. Zusätzlich stehen in Haus 4/Turnhalle weitere Umkleiden und Duschmöglichkeiten für alle ansässigen OEs zur Verfügung. Im Besonderen in Haus 9 wurden mit Sanierung moderne Teeküchen verbaut. Für die weiteren sanierten Häuser läuft derzeit ein Projekt des Facility Managements, Fachbereich Innere Dienste, zur Anhebung des Teeküchenstandards mit dem Umsetzungsziel bis 2025.
Für die bisher unsanierten Häuser 2 und 3 wird durch das Bezirksamt sichergestellt, dass auch trotz Abbruchs der Sanierungsarbeiten die arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Standards für die Beschäftigten sichergestellt werden.
Weiterhin wird sich das Bezirksamt insgesamt im Mieter/Vermieterverhältnis gegenüber der BIM dafür einsetzen, insgesamt attraktivere Rahmenbedingungen für ein zeitgemäßes, modernes Arbeiten unserer Beschäftigten zu erreichen und die Ausstattungsstandards für Teeküchen und Pausen- und Aufenthaltsräume zu steigern.
Zu Punkt 5:
Der Punkt wurde mit dem 2. Zwischenbericht abschließend beantwortet.
Zu Punkt 6:
Die Sanierung der Häuser 4, 5, 6, 7 und 9 ist bis auf einige Rest- und Nacharbeiten abgeschlossen.
Im Haus 6 sollten dem Bezirksamt im April 2023 auch die Kassenräume von der BIM übergeben werden, allerdings stellte sich bei der Prüfung durch das LKA/Kassensicherheitskommission heraus, dass seitens der BIM mehrere geforderte Sicherheitsauflagen nicht umgesetzt worden sind. So wurde z.B. die fehlende Beschusssicherheit der Fenster bemängelt, die nun durch das äußere Anbringen von durchschusssicheren Scheiben in der Außenleibung der Fenster erreicht werden soll, hier steht aktuell noch die denkmalrechtliche Genehmigung aus. Weiterhin wurden aber auch fehlende Sicherheitselemente an Türen (Hintergreifhaken zur Vermeidung eines Aufhebelns der Türen) moniert, eine Tür wies eine geringe Übergröße gegenüber dem Herstellerzertifikat (4-5cm) auf und konnte somit auch nicht abgenommen werden, der nachträgliche Zertifizierungsprozess im verbauten Zustand erscheint möglich, dauert aber noch an. Die fehlende Installation von Kameras zur situationsgerechten Überwachung der Kassenräume muss im Kontext der Klärung der vorgenannten Punkte erfolgen.
Angesichts der Vielzahl der offenen Punkte konnte dem Bezirksamt zum derzeitigen Zeitpunkt kein seriöser Fertigstellungstermin der Räume der Bezirkskasse genannt werden.
Damit kann auch keine Planung zum Rückzug der Bezirkskasse in die Fröbelstr. 17 Haus 6 erfolgen. Durch die Einführung des neuen Kassensystems und die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Mehrbelastungen des Kassenbereichs (Einführung bis Jahresabschluss) muss nach Rücksprache mit dem Leiter der Bezirkskasse damit gerechnet werden, dass in diesem Jahr selbst bei Fertigstellung der Räumlichkeiten kein Rückzug der Kasse erfolgen kann. Es wurde seinerzeit vertraglich festgelegt, dass Mietminderungen gegenüber der BIM ausgeschlossen sind, daher besteht kein diesbezüglicher Handlungsspielraum.
Die Arbeiten im Bereich der Außenanlagen sind beendet, die notwendige Feuerwehrumfahrung um Haus 6 ist fertiggestellt. Wie die BIM mitteilte, werden die Außenbereiche um Haus 2 und 3 weder zeitnah, noch in Verbindung mit der noch ausstehenden Sanierung der beiden Häuser hergerichtet. Sie sind nicht Teil des Sanierungsprojektes. Auf lange Sicht wäre es allerdings denkbar, dass auch diese Bereiche etappenweise hergerichtet werden, allerdings nicht zuletzt auch in Abhängigkeit von finanziellen Mitteln der BIM.
Ein weiteres Teilprojekt, die Ausrüstung aller Häuser auf dem Gelände mit einer digitalen Außenschließanlage ist nun auch abgeschlossen, zuletzt wurde die Häuser 2 und 3 entsprechend ausgestattet.
Nach dem Abbruch der Drehscheibenplanung zur Umsetzung der Beschäftigten des Sozialamtes ist die BIM im September 2023 an das Bezirksamt herangetreten, um mögliche Lösungsansätze für eine Sanierung der Häuser 2 und 3 und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu besprechen. Anfang Januar wurden unter Teilnahme der SE Facility Management und des Sozialamtes in einem ersten gemeinsamen Gespräch Möglichkeiten erörtert, um das aktuell gestoppte Optimierungsprojekt wieder in Gang zu setzen und erfolgreich abzuschließen.
Dabei skizzierte die BIM ein mögliches Drehscheibenkonzept unter Einbezug der Hauses 1 der Fröbelstr. 15, welches mit der unmittelbaren Nähe zum jetzigen Hauptstandorts des Sozialamtes einige logistische Vorteile bieten würde, zumal Alternativen aktuell nicht absehbar sind.
Ziel wird es nun sein, zeitnah zu klären, inwiefern eine Teilfläche des Haus 1 abweichend von dem geplanten Nutzungsstart vorab als Drehscheibe für das Sozialamt dienen kann. Hierzu muss mit dem Sozialamt unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretung und der Präventionsabteilung der Polizei ein mögliches Drehscheibenkonzept detailliert abgestimmt werden.
Zu Punkt 7:
Der Punkt wurde mit dem 21. Zwischenbericht abschließend beantwortet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki | Jörn Pasternack |
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