Kleine Anfrage - KA-137/VIII  

 
 
Nummer:KA-137/VIIIEingang:14.07.2017
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:14.07.2017
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:04.08.2017
Antwort von:BzStR WirtSGBeantwortet:03.08.2017
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:03.08.2017
  Erfasst:04.08.2017
  Geändert:
 
Betreff:Zu Baumfällungen beim Abriss des Aldi-Marktes in Kaulsdorf
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden auf dem Aldi-Grundstück Hellersdorfer Stre/Ecke Gülzower Straßeume gefällt? Lag eine Fällgenehmigung vor?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt den Verlust von Stadtgrün für diese Wohngegend?
     
  3. Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume nachgepflanzt?
     
  4. Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung möglich ist, sind dem Bezirksamt im Umfeld bekannt?
Kleine Anfragen Antworttext

Die Anfrage möchte ich folgendermaßen beantworten:

 

1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden auf dem Aldi-Grundstück Hellersdorfer Straße/Ecke Gülzower Straße Bäume gefällt? Lag eine Fällgenehmigung vor?

 

Die von ALDI bevollmächtigte Grundstücksgesellschaft hat mit Datum vom 06.12.2016 (Eingang 13.12.2016) einen Antrag auf Fällung der betroffenen Bäume gestellt.

Mit gleichem Datum wurde der Antrag im Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt.

Auf Grundlage von § 5 Abs. 5 der BaumSchVO wurde die Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume mit Bescheid vom 13.02.2017 erteilt.

 

 

2. Wie bewertet das Bezirksamt den Verlust von Stadtgrün für diese Wohngegend?

 

Zweifellos ist der Verlust von Grün jeglicher Art sehr bedauerlich, hier aber konnte es aufgrund der Rechtslage nicht vermieden werden.

 

 

3. Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume nachgepflanzt?

 

Es gibt keine Ersatzpflanzung, da der ökologische Ausgleich auf rechtmäßigen Wunsch des Antragstellers in Form der Ausgleichsabgabe vorgenommen wurde. Die Ausgleichsabgabe wird im Bezirk für Baumpflanzungen und andere Naturschutzmaßnahmen in gemeinsamer Abstimmung mit dem SGA eingesetzt.

 

 

4. Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung möglich ist, sind dem Bezirksamt im Umfeld bekannt?

 

Die Baumlücken sind dem Fachbereich Grün bekannt, eine Liste darüber wird nicht geführt.

Leider sind an vielen Standorten, wo Straßenbäume gefällt werden, Nachpflanzungen nicht machbar, da das Straßenprofil nicht geeignet ist bzw. die Nutzung der Straße diese erschwert. Die Auswahl der Bäume wird hierdurch stark eingeschränkt.

 

 

 

Johannes Martin

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