Kleine Anfrage - KA-014/VIII  

 
 
Nummer:KA-014/VIIIEingang:19.12.2016
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:19.12.2016
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:09.01.2017
Antwort von:BzBmin/BzStRin StadtGesPersFinBeantwortet:12.01.2017
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:12.01.2017
  Erfasst:12.01.2017
  Geändert:
 
Betreff:Zum Baumschutz in Mahlsdorf
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzBmin PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann beginnen die Bauarbeiten für den REWE Einkaufsmarkt in der Hönower Straße?

 

  1. Ist eine Baugenehmigung erteilt bzw. wann wird sie erteilt?

 

  1. Wie werden die durch den BVV Beschluss (DS 0494/VII v. 14.09.2012) geschützen Linden vor Beschädigungen geschützt bzw. ist der Bauherr über diesen Schutz informiert worden?
Kleine Anfragen Antworttext

Die Fragen:

 

  1. Wann beginnen die Bauarbeiten für den REWE Einkaufsmarkt in der Hönower Straße?

 

  1. Ist eine Baugenehmigung erteilt bzw. wann wird sie erteilt?

 

  1. Wie werden die durch den BVV Beschluss (DS 0494/VII v. 14.09.2012) geschützten Linden vor Beschädigungen geschützt bzw. ist der Bauherr über diesen Schutz informiert worden?

 

werden wie folgt beantwortet:

 

zu 1 und 2.

Ein Bauantrag liegt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde noch nicht vor. Ein konkreter Termin ist ebenso noch nicht bekannt.

 

zu 3. 

 

Der Schutz der fünf Linden wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren
XXIII-3-2 VE berücksichtigt.

Zwei der genannten Linden werden als zu erhaltende Bäume im VE-Plan festgesetzt; ihr Erhalt ist mit dem Vorhabenträger (REWE) abgestimmt. Ihr Standort liegt außerhalb des Baufensters für die Errichtung des neuen Einkaufscenters.

 

Die drei weiteren Linden befinden sich unmittelbar westlich angrenzend im Bereich der
Straßenverkehrsfläche, unmittelbar südlich angrenzend an die S-Bahnbrücke. Dieser Teilbereich der Straßenverkehrsfläche, die bereits mit dem festgesetzten Bebauungsplan XXIII-3 so festgelegt wurde, ist noch Teil des im Eigentum der REWE befindlichen Grundstücks Hönower Str. 80; eine Übertragung der Teilfläche an Berlin ist im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt.

Abweichend zu den beiden erstgenannten Linden ist hier kein Bestandsschutz im VE-Plan vorgesehen, da die Ausgestaltung von Verkehrsflächen nicht Gegenstand von Bebauungsplänen ist und darüber hinaus dies eine nicht gebotene Doppelbindung darstellen würde, da das Ziel des Erhalts als einvernehmlich abgestimmtes Ziel der weiteren Planung zugrunde liegt. Dem entsprechend sieht die Planung für diesen Teil der Straßenverkehrsfläche den Erhalt der Linden vor.

 

 

 

Dagmar Pohle

 
 

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