Kleine Anfrage - KA-005/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben: Ich frage das Bezirksamt:
Zuständige Verwaltungsbehörde ist die Behörde Berliner Forsten.
Welche Fläche Wald ist, richtet sich nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (BWaldG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes von Berlin (LWaldG). Wald im Sinne dieser Gesetze ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
Keine. Die Fläche ist auch ohne Zuarbeit in Luftbildern seit mindestens 1985 als Wald erkennbar, sie ist bestockt mit u.a. den Baumarten Eiche, Kastanie, Linde, Esche und Ahorn.
Diese Beurteilung kann nur durch den Eigentümer vorgenommen werden. Am 04.09.2013 bot das Bezirksamt den Grundstückseigentümern an, sie bei der Rückabwicklung des Kaufs zu unterstützen, da die Wahrscheinlichkeit, das Vorhaben umzusetzen, auf Grund der geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen, festgesetzten und im Prozess befindlichen Planungen als sehr gering einschätzt wird.
Zurzeit liegt zu dieser Frage eine Klage der Grundstückseigentümer gegen die zuständige Behörde Berliner Forsten vor. Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, außerhalb seiner Zuständigkeit zu Verfahren anderer Berliner Behörden Stellung zu nehmen.
Johannes Martin 1 |
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