Kleine Anfrage - KA-538/VII  

 
 
Nummer:KA-538/VIIEingang:26.01.2016
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:26.01.2016
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:16.02.2016
Antwort von:BzStR WirtStadtBeantwortet:09.02.2016
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:09.02.2016
  Erfasst:09.02.2016
  Geändert:
 
Betreff:Zu Bauplänen Märkische Allee 80a
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtStadt PDF-Dokument
Antwort - Anlage PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum ist ein so hohes Gebäude in einem Gebiet, das laut Flächennutzungsplan Wohnbaufläche W2 hat, zulässig?

 

  1. Warum gibt es keine Hinweise zu der Bauplanung, wo ist das Bauschild?

 

  1. Welches Gewerbe soll zwischen Autohaus und Wohnblöcken Einzug halten?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1:

Warum ist ein so hohes Geude in einem Gebiet, das laut Flächennutzungsplan Wohnbaufläche W2 hat, zulässig?


Die Baugenehmigung für das sich im Bau befindende Werkstatt- und Bürogebäude auf dem Grundstück Märkische Allee 80A wurde auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 10-53 (BA-Beschluss zur Festsetzung Nr.0553/VI vom 22.10.2013, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 70. Jahrgang, Nr. 12 vom 27. Mai 2014, Seite 141) erteilt.

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan 10-53 in der als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewiesenen Fläche. Die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes aus der im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Wohnbaufläche war grundsätzlich möglich, da das Gewerbegebiet weniger als 3 ha umfasst und aufgrund seiner geringen Größe nur lokale Bedeutung entfalten kann, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes nicht beeinträchtigt.

Der B-Plan 10-53 setzt im GEe eine Höhenbegrenzung für bauliche Anlagen über einem Bezugspunkt von 65 m über NHN fest. Das Höhenmaß des geplanten Baukörpers am höchsten Punkt (Firsthöhe) liegt bei 64,91 m über NHN und ist demzufolge planungsrechtlich zulässig.

 

 

Frage 2:

Warum gibt es keine Hinweise zu der Bauplanung, wo ist das Bauschild?


Bauschild ist vorhanden (siehe Anlage).

 

 

Frage 3:

Welches Gewerbe soll zwischen Autohaus und Wohnblöcken Einzug halten?


Das Erdgeschoss soll als mechanische Werkstatt mit integriertem Lager zur Edelstahlbearbeitung für die Herstellung z. B. von Stadtmöbeln und Großchenausstattungen genutzt werden. Im Obergeschoss werden Büroräume entstehen, in die laut Betriebsbeschreibung eine Steuerberatungsgesellschaft einziehen wird.

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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