Drucksache - DS/0296/IX  

 
 
Betreff: LKW-Parken in der Egon-Erwin-Kisch-Straße eindämmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
Verfasser:BzStRin VerGrünOrdnUmNat 
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
10.08.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr (gemeinsam mit dem AS KUNT) vertagt   
14.09.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
12.10.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr (Eine Voranmeldung von Gästen ist zwingend erforderlich, spätestens 2 Tage vor der Sitzung! Bitte per Mail an: BVVLichtenberg@Lichtenberg.Berlin.de) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
14.10.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.04.2024 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, durch welche Maßnahmen (z.B. 3,5-t-Gewichtsbegrenzungen) das Parken von großen gewerblichen Fahrzeugen / LKW in der Egon-Erwin-Kisch-Straße geordnet werden kann, um die Beeinträchtigungen für die der Anwohnerinnen und Anwohner in angrenzenden Wohnquartieren zu minimieren.

Neben regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt sollen hierbei unter anderem die Ausweisung und Markierung gesonderter Parkflächen für LKW in der Egon-Erwin-Kisch-Straße oder der näheren Umgebung in Betracht gezogen werden.“

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirskverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf Grundlage des Antrags der BVV und von Anfragen von Anwohnenden die Situation vor Ort geprüft und hat in der Situation in der Einmündung der Grevesmühlener Straße in die Egon-Erwin-Kisch-Straße eine Situation erkannt, die durch ein uneingeschränktes Halteverbot auf einer Strecke von 15 Metern und durch eine Anordnung, die in der Zufahrt zur Wohngebietsstraße das Parken nur für PKW erlaubt, entspannt werden soll.

Entlang der Egon-Erwin-Kisch-Straße sind bereits für reguläre KFZ gekennzeichnete Parkflächen eingerichtet, die entsprechend § 12 Absatz 3 Satz der Straßenverkehrsordnung zu nutzen sind. Ähnlich verhält es sich beim überwiegenden Anteil der Stellflächen im Umfeld der Egon-Erwin-Kisch-Straße. Das Parken übergroßer Fahrzeuge würde die Kennzeichnungen überschreiten und ist damit an diesen Stellen ohnehin unzulässig.

 

a)      Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
#3 Wir schaffen Lösungen für einen inklusiven öffentlichen Raum und bessere Mobilität. Die verbesserte Sicht erlaubt es den Verkehrsteilnehmer:innen besser den Überblick zu behalten.

b)      Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Keine

c)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)      Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 
 

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