Drucksache - DS/1586/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Vorschlag 2014-165 Die Leistungen des Bezirkes können lediglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umfassen, da das betreffende Grundstück sich nicht im Eigentum des Bezirkes befindet.
Vorschlag 2014-1-90 Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit vom Ergebnis der Standortprüfung.
Vorschlag 2014-1-91 Die Imsetzung erfolgt im Rahmen der vom JHA beschlossenen Zuweisungssumme von 9.500 €.
Vorschlag 2014-3-15 Im vorgeschlagenen Bereich werden 2 Bänke aufgestellt und vom Bezirk finanziert.
Vorschlag 2014-3-16 Die Leistungen des Bezirkes können lediglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umfassen.
Vorschlag 2014-3-40 Mit Umsetzung der im Rahmen einer Bürgerversammlung am 27.11.2014 vereinbarten Maßnahmen ist die Bearbeitung des Vorschlages abgeschlossen.
3. Die Bearbeitung der in Anlage 4 enthaltenen Vorschläge wird ohne erneute Überweisung an die Fachausschüsse der BVV abgeschlossen. Die Vorschlagseinreicher_innen sind anhand der Stellungnahmen der Fachämter darüber zu informieren, dass ihre Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes nicht umsetzbar sind (Vorschläge 2013-1-65, 2013-1-66, 2013-182, 2013-3-10 und 2013-1-268) bzw. dass die Vorschläge wegen fehlender Zuständigkeit des Bezirksamtes an die BSR (Vorschlag 2013-3-15), an den Kita-Eigenbetrieb Nordost (Vorschlag 2013-1-249) sowie an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Wasserbetriebe Vorschlag 2013-1-108) abgegeben wurden.
Begründung:
Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg legt fest, dass das Begleitgremium Bürgerhaushalt die Vorschläge als Vorlage an die BVV jeweils mindestens vierteljährlich über den BVV-Vorstand einreicht.
Der Vorstand folgt mit dieser Vorlage den Empfehlungen des Begleitgremiums zu den Vorschlägen der Anlagen 1 bis 3, während er für den Umgang mit den Vorschlägen der Anlage 4 eine abschließende Bearbeitung ohne erneute Ausschussüberweisung empfiehlt.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Antragstellung des Begleitgremiums erreicht den Vorstand erst nach Einreichungsschluss der Drucksachen für die BVV-Sitzung im April 2015. Den Wunsch des Bezirksamtes nach Behandlung im April soll entsprochen werden.
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