Drucksache - DS/1267/IX  

 
 
Betreff: Keine Windräder ins Landschaftsschutzgebiet – wegen Mensch und Natur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion BSWFraktion BSW
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Anhörung
16.05.2024    29 Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB PDF-Dokument
Austauschexemplar PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

1.)    sich bei der Eignungsprüfung und im Abstimmungsprozess mit dem Senat über die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Bezirk Lichtenberg ausdrücklich dafür einzusetzen, dass die in der Potenzialflächenanalyse „Windenergienutzung in Berlin […]“* unter „Handlungsbereich A“, „Priorität 1“ geführten Flächen im Bezirk Lichtenberg („Fläche A-VIII Wartenberg“, „Fläche A-IX Falkenberg, Wartenberg“) hierfür ausgeschlossen werden. Im Landschaftsschutzgebiet sollen keine Windkraftanlagen errichtet werden.

2.)    sich ferner gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass mit dem benachbarten Brandenburg über Kompensationsflächen verhandelt wird, gleichwohl Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis für einen solchen nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) möglichen Staatsvertrag zur Übertragung des Flächenziels auf andere Bundesländer nicht im Bezirk liegen.

3.)    die Bezirksverordnetenversammlung umgehend und unaufgefordert über die Entwicklung des Abstimmungs- und Eignungsprüfungsprozesses zu informieren.

Begründung:

Da die beiden für Lichtenberg ermittelten theoretischen Potentialflächen für WEA im Landschaftsschutzgebiet „Wartenberger und Falkenberger Feldflur" liegen und Horststandorte kollisionsgefährdeter Vogelarten sind, hat die o.g. Potentialflächenanalyse dort Konfliktrisikowerte von 5,96 und 5,76 (von 6) ermittelt. Allein diese Werte sollten ein Ausschlusskriterium für die Errichtung von WEA auf diesen Flächen sein. Die Analyse rät zurecht: „Durch eine räumliche Planung und die Auswahl möglichst konfliktarmer Standorte für die Anlagen können die Konflikte gemindert werden.“ Das Bezirksamt selbst hat in seiner Pressemitteilung zur Einweihung des neuen Landschaftsschutzgebietes vor einem Jahr dargestellt: „Das Landschaftsschutzgebiet „Wartenberger und Falkenberger Feldflur“ […] sichert klimatisch bedeutsame Offenlandflächen und damit Freiräume mit überregionaler Klimafunktion. Es werden wichtige Biotopverbundflächen sowie Grünverbundflächen gesichert. Vor Lärm-, Luft- und Wärmebelastung werden diese wichtigen Flächen geschützt. Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der durch vielfältige Nutzung geprägten Kulturlandschaft der Wartenberger und Falkenberger Feldflur in ihrer strukturellen Vielfalt.“ Mit der Errichtung von Windenergieanlagen würde der angestrebte Schutz der Flächen vor „Lärm-, Luft- und Wärmebelastung“ verloren gehen und mit ihr der o.g. Schutzzweck.

Einmal mehr droht dem Norden Lichtenberg seine Randlage in der Stadt und im Bezirk zum Verhängnis zu werden. Zu der Benachteiligung in der ÖPNV-Anbindung und bei anderen infrastrukturellen Einrichtungen, könnten nun auch noch ausgerechnet im frisch ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 230 Metern entstehen. Zu dem drohenden Verlust der Schutzfunktion des Landschaftschutzgebietes für die Tierwelt (u.a. durch die Kollisionsgefährdung von Vögeln) kommt die Einschränkung der Nutzung dieses Gebietes zur Naherholung. Das muss verhindert werden.

* „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ durch Bosch & Partner und das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik vom 9.1.24

 

 

 
 

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