Drucksache - DS/1260/IX  

 
 
Betreff: Keine Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte – Aussetzung des § 246 Abs. 9-13 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
29 Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einsetzen, dass die Regelungen im Baugesetzbuch § 246 Abs. 9 -13 im Stadtbezirk Lichtenberg solange ausgesetzt werden, bis sich der Wohnungsmarkt in Lichtenberg normalisiert hat.

 

Es geht um mehr Wohnungsneubau für Berliner und schon länger hier Lebende ermöglichen.

 

Begründung:

 

Berlin hat auch die Aufgabe alle Anstrengungen und finanziellen Mittel für ein Baurecht einzusetzen, dass Wohnraum im Neubau entsprechend der Bevölkerungsstruktur heute noch mehrheitlich für Einheimische ermöglicht.

Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist eine Aufgabe auf eine begrenzte Zeit und nicht ein vordringlicher Dauerzustand in dieser Stadt und unseren Stadtbezirk.

UnserBezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) kritisiert sowohl die Anzahl der für Lichtenberg geplanten Container-Heime als auch die Standortwahl. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte die jetzt festgelegten Standorte schon im Vorfeld mit Verweis auf die fehlende Infrastruktur (Schulplätze, Kitas und ärztliche Versorgung), aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Arten- und Lärmschutzes sowie das fehlende Planungsrecht abgelehnt. Dabei stützte sich das Bezirksamt auch auf das Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2021 (MSS).“ So die Pressemitteilung des Bezirksamtes Lichtenberg vom 26.03.2024.

 

 
 

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