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Betreff: |
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
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Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin |
Entscheidung |
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11.07.2024 |
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31. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin |
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Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: - Wie viele selbstbewohnte Haupt- und wie viele Nebenwohnungen im Bezirk durften im Jahr 2023 mit einer Genehmigung als Ferienwohnung zeitweise vermietet werden?
- Wie und mit welchem Ergebnis prüfte das Bezirksamt, dass der grundsätzliche Charakter als Hauptwohnung bei einer genehmigten Zweckentfremdung als Ferienwohnung im Jahr 2023 nicht angetastet wurde?
- Wie und mit welchem Ergebnis prüfte das Bezirksamt, dass für Nebenwohnungen im Bezirk die genehmigte Vermietung (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)) an höchstens 90 Tagen im Jahr 2023 erfolgte?
- Wie viele Hauptwohnungen und wie viele Nebenwohnungen im Bezirk wurden im Jahr 2023 illegal als Ferienwohnung zeitweise vermietet?
- Wie lange gilt eine erteilte Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer selbstgenutzten Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung im Bezirk als Ferienwohnung?
- Wie viele Verlängerungsanträge für die zeitweisen Vermietung einer selbstgenutzten Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung im Bezirk als Ferienwohnung wurden im Jahr 2023 genehmigt?
- Wie viele Negativatteste für selbstbewohnte Hauptwohnungen im Bezirk waren im Jahr 2023 erteilt?
- Wie und mit welchem Ergebnis prüfte das Bezirksamt, ob die Voraussetzungen zur genehmigungsfreien Untervermietung (nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 5a Abs. 1 ZwVbG) im Jahr 2023 vorlagen?
- Wie hoch waren die Einnahmen, die das Bezirksamt im Jahr 2023 durch die Bearbeitung von Genehmigungen zur zeitweisen Vermietung von Wohnraum und durch die Ausstellung von Negativattesten erzielte?
- Wie hoch waren die Einnahmen, die das Bezirksamt im Jahr 2023 durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (nach § 7 ZwVbG) vereinnahmte?
- Wie viele Stellen werden für die Bearbeitung von Genehmigungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen, von Negativattesten sowie zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (nach § 7 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)) benötigt und wie viele Stellen sind aktuell besetzt?
- Läuft die genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen dem Ziel sozialer Erhaltungsverordnungen, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, zuwider und wie begründet das Bezirksamt seine Haltung?
- Mit welchen Maßnahmen und Mitteln kann das Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen insbesondere in den Milieuschutzgebieten begrenzen?
- Wie wirkt die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen sich potenziell und der Erfahrung nach auf das Gemeinwesen und die Stadtteilarbeit aus?
- Sind dem Bezirksamt Wohnungen und Wohnhäuser im Bezirk bekannt, deren Mieter:innen bewusst zugunsten lukrativerer Kurzzeitvermietung entmietet wurden und mit welchen Maßnahmen schützt das Bezirksamt Mieter:innen vor solch kapitalistischem Bestreben?
- In welcher Weise sollten Anbieter von möblierten Wohnungen und Zimmern, wie z. B. Habyt oder smartments, in einzelnen Planwerken des Bezirksamts (u. a. im Zentren- und Einzelhandelskonzept, im Wirtschaftsförderungskonzept, im sozialen Infrastrukturkonzept) berücksichtigt werden?
- Nutzt das Bezirksamt die Website insideairbnb.com zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (nach § 7 ZwVbG)?
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