Drucksache - DS/0953/IX  

 
 
Betreff: Sicheres Abstellen von E-Scootern und Leihfahrrädern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
14.02.2024 
26. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
13.03.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
10.04.2024 
28. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
23. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
14.12.2023 
24. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
29 Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB Fraktion CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt die Annahme des Antrags zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder auszuweiten und mit den einschlägigen Anbietern geschützte Bereiche zu vereinbaren, wo diese Geräte abgestellt werden können.

 

Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge durch die Betreiber technisch unmöglich gemacht werden.

 

Begründung:

Der Ausschuss unterstützt das Anliegen der Drucksache.

Zur Verminderung des Erfüllungsaufwands, insbesondere durch das Ordnungsamt, wurde der Satz 2 des Antragstextes dahingehend verändert, die Verantwortung zu den Betreibern, u.a. durch technische Möglichkeiten, zu verlagern.

 

Text des Ursprungsantrags:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder auszuweiten und mit den einschlägigen Anbietern geschützte Bereiche zu vereinbaren, wo diese Geräte abgestellt werden können.

Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge sanktioniert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

13/0/1

 

 
 

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