Drucksache - DS/0953/IX
Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt die Annahme des Antrags zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in folgender geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht, die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder auszuweiten und mit den einschlägigen Anbietern geschützte Bereiche zu vereinbaren, wo diese Geräte abgestellt werden können.
Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge durch die Betreiber technisch unmöglich gemacht werden.
Begründung: Der Ausschuss unterstützt das Anliegen der Drucksache. Zur Verminderung des Erfüllungsaufwands, insbesondere durch das Ordnungsamt, wurde der Satz 2 des Antragstextes dahingehend verändert, die Verantwortung zu den Betreibern, u.a. durch technische Möglichkeiten, zu verlagern.
Text des Ursprungsantrags: Das Bezirksamt wird ersucht, die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder auszuweiten und mit den einschlägigen Anbietern geschützte Bereiche zu vereinbaren, wo diese Geräte abgestellt werden können. Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge sanktioniert werden.
Abstimmungsergebnis: 13/0/1
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