Drucksache - DS/1933/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Das Umwelt- und Naturschutzamt erfüllt im Rahmen des LImSchG Bln folgende Aufgaben:
? Genehmigungen nach § 7 LImSchG Bln i.V.m. § 11 LImSchG Bln (Öffentliche Veranstaltungen im Freien) ? Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG Bln ? Anordnungen im Einzelfall nach§ 12 LImSchG Bln ? Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 15 LImSchG Bln (Bußgeldvorschriften) ? im Beschwerdefall: Durchsetzung der durch § 2 bis 9 LImSchG Bln vorgegebenen Immissionsschutzpflichten (ohne verhaltensbedingten Lärm) gegenüber den Verursachern ? im Rahmen von Spezialgesetzen (z.B. Gaststättengesetz, Berliner Straßengesetz) fachliche Zuarbeiten an das zuständige Ordnungsamt
Es werden keine Statistiken zum Thema Lärm geführt. Es existiert eine Vorgangsdatenbank. Bei Anfragen zu statistischen Daten (z.B. seitens des Statistischen Landesamtes, BVV) werden die Daten durch Datenbankabfrage so gut wie möglich ermittelt.
Die Maßnahmen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Palette möglicher Maßnahmen umfasst u.a. kooperative Schritte, Lärmmessungen, Lärmprognosen, die in der Antwort zu Frage 1 genannten Verwaltungsverfahren, die in der Antwort zu Frage 1 genannten Bußgeldverfahren, die in der Antwort zu Frage 1 genannten fachlichen Zuarbeiten an das zuständige Ordnungsamt.
Nachfragen:
Im Jahr 2014 wurde eine Lärmmessung sowie etwa 15 Prognoseberechnungen für Aussenausschankflächen von Gastronomiebetrieben durchgeführt.
Solche Messungen oder Berechnungen führen, wenn sie Richtwertüberschreitungen ergeben, zu Empfehlungen an das zuständige Ordnungsamt, die entsprechenden Genehmigungsbescheide (nach Gaststättengesetz, Berliner Straßengesetz) mit lärmschützenden Auflagen zu versehen. Werden die Empfehlungen durch das Ordnungsamt umgesetzt, hat dies für den betroffenen Gastronomen die Konsequenz, z. Sperrzeiten für den Aussenausschank hinnehmen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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