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Drucksache - DS/1157/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Inwiefern werden für die Gehwege des Bezirks bei Tiefbauarbeiten durch Dritte, etwa für den Ausbau von Glasfaserkabeln und die Modernisierung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Standards für einen sicheren und barrierearmen Fußverkehr festgelegt und kontrolliert?
2.) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach vielen Baustellen aufgrund von schlechter Arbeit bei der Verlegung von Platten und Pflaster neue Stolperfallen entstehen, die nicht nur für Senior:innen gefährlich sind? 3.) Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt angesichts der zahlreichen Baustellen durch Dritte eine Verbesserung der Sicherheit der Fußwege zu erreichen, wie sie an verschiedenen Stellen durch die Bauarbeiten im Auftrag der Telekom erreicht wurde?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für die Zeit während der Bauarbeiten werden im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung sichere Fußverkehrsflächen festgelegt und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kontrolliert. Die Flächen müssen anschließend ohne Veränderungen wiederhergestellt werden.
In Einzelfällen ist dies dem Bezirksamt bekannt. Ziel des Bezirksamts ist es, schlechte Ausführungen von Firmen gegenüber dem Verursacher zu beanstanden. Es fehlt jedoch an der Möglichkeit einer effizienten Durchsetzung des Bezirksamts gü. dem Verursacher, auf die Beseitigung der Stolperfalle zu dringen. Hierfür wäre eine Stelle für belastende Verwaltungsakte im Straßen- und Grünflächenamt notwendig, die Kostenübernahmen und Strafzahlungen durchsetzt.
Die Möglichkeiten des Bezirksamtes sind begrenzt. Es sind keine Veränderungen der Querschnitte und Beläge der Gehwege aufgrund dieser Bauarbeiten möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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