Drucksache - DS/1155/VI  

 
 
Betreff: Niedrigschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Dr. Pross, DominikPross, Dominik
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hat sich das Bezirksamt um Fördermittel aus dem Landesprogramm integrierte Gesundheit zur Einrichtung von integrierten Gesundheitszentren beworben oder wird sich noch bewerben?
     
  2. Wenn ja, wie ist der Sachstand? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Gibt es im Bezirksamt Überlegungen zur Einrichtung von Gesundheitskiosken in Friedrichshain-Kreuzberg, sofern die bundesgesetzlichen Voraussetzungen zu deren Einrichtung noch geschaffen werden? 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1. Hat sich das Bezirksamt um Fördermittel aus dem Landesprogramm integrierte Gesundheit zur Einrichtung von integrierten Gesundheitszentren beworben oder wird sich noch bewerben?

2. Wenn ja, wie ist der Sachstand? Wenn nein, warum nicht?

 

Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

 

Bisher hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg keine Fördermittel aus dem Landesprogramm integrierte Gesundheitszentren beantragt. Grundsätzlich besteht vor dem Hintergrund bezirklicher Bedarfe seitens der QPK ein hohes Interesse, auch in Friedrichshain-Kreuzberg mit Fördermitteln des LIG die integrierte Gesundheitsversorgung zu stärken. Im Bezirk wird bisher ein dezentraler Ansatz verfolgt, mit dem Angebot der niedrigschwelligen dezentralen praxisinternen Beratung (ELBA – Elternberatung in der Kinderarztpraxis – Koordination läuft über das Jugendamt). Fachlich wird ein Ausbau dieses Angebots um weitere Standorte sowie eine Ergänzung dieser bestehenden Struktur um Hausarztpraxen befürwortet.

Bisher war eine Bewerbung um genannte Fördermittel allerdings nicht möglich. Die Gründe sind in Abhängigkeit von den zwei Interessensbekundungsverfahren von SenWGP unterschiedlich:

 

Interessensbekundungsverfahren 2023

Das Interessenbekundungsverfahren für Projekte 2023 sah durch neue politische Festlegung seitens SenWGP ausschließlich Projekte vor, die nach dem Vorbildmodell von Neukölln einen zentralen Ansatz verfolgten (alle Angebote vor Ort unter einem Dach). Ein solches Modell wurde in Friedrichshain-Kreuzberg bisher nicht entwickelt, sondern ein dezentraler Ansatz verfolgt. Darüber hinaus war es unabhängig davon vor dem Hintergrund einer sehr kurzen Antragsfrist, der Bewilligung von Fördermitteln für lediglich 12 Monate (Stichwort Finanzierungsunsicherheit) sowie fehlenden Räumlichkeiten nicht möglich, das Projekt zuwendungsgefördert umsetzen. Dezentrale Angebote wie die praxisinterne Sozialberatung waren zum damaligen Zeitpunkt laut SenWGP nicht förderfähig, so dass der Bezirk vor diesem Hintergrund von einer Bewerbung absah (auch wenn im Rahmen der Bewerbung von Lichtenberg dann dennoch ein dezentrales Angebot in die Projektförderung aufgenommen wurde).

 

Interessensbekundungsverfahren 2024/2025

Für 2024 galt der Projektaufruf lediglich für die bereits laufenden und geförderten Projekte im Landesprogramm, sodass sich Friedrichshain-Kreuzberg nicht bewerben konnte. Für 2025 ist derzeit nicht absehbar, ob die Finanzierung bestehender Projekte im Landesprogramm gesichert ist und ob darüber hinaus neue Projekte in das Landesprogramm aufgenommen werden können. Die weitere Entwicklung wird von Seiten der QPK in Absprache mit der PK L und dem Jugendamt hinsichtlich ELBA laufend beobachtet. Grundsätzlich ist die QPK antragsberechtigt und muss in der Folge auch die Projektinitiierung und Projektumsetzung (v.a. Koordination) im Bezirk sicherstellen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Projekt insbesondere in der Aufbauphase, aber auch perspektivisch im laufenden Betrieb mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Dieser muss aktuell durch die interessierten Bezirke selbst aufgebracht werden. Eine Ressourcenbereitstellung hierfür ist im Rahmen des Landesprogramms nicht vorgesehen.

 

3. Gibt es im Bezirksamt Überlegungen zur Einrichtung von Gesundheitskiosken in Friedrichshain- Kreuzberg, sofern die bundesgesetzlichen Voraussetzungen zu deren Einrichtung noch geschaffen werden?

 

Die Gesundheitskioske wurden aus dem überarbeiteten Entwurf vom 12.04.2024 des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)[1] gestrichen. Insoweit ist derzeit unklar, ob generell entsprechende bundesgesetzliche Voraussetzungen zur kommunalen Einrichtung von Gesundheitskiosken geschaffen werden.

Der Regionalverbund Berlin des Gesunde Städte Netzwerks (und damit auch der Bezirk, vertreten durch die QPK) hat sich an einer Stellungnahme zum GVSG des Gesunde Städte Netzwerks Bund beteiligt und wird regelmäßig über die politische Entwicklung zum GVSG informiert.

 

Aus Sicht der QPK wäre die Schaffung von Gesundheitskiosken als niedrigschwellige Anlaufstelle mit verzahnter medizinischer und gesundheitsförderlicher Beratung eine wichtige Ergänzung in Sozialräumen des Bezirks mit besonderen gesundheitlichen und sozialen Bedarfslagen.

Hier müssen zunächst bundesgesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, bevor sich mit einer Ausgestaltung auf Bezirksebene intensiv befasst werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Max Kindler

Bezirksstadtrat

 

 


 
 

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