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Drucksache - DS/1153/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Welche planungsrechtlichen Vorgaben des Bezirks wären erforderlich, damit die BIMA auf dem Grundstück der Ratiborstrasse 14 eine Entwicklung des Areals für eigene Bedarfe, die auch die Schaffung von Wohnraum beinhaltet, ermöglicht würde, wie dies von der BIMA laut Antwort des Senats auf eine Anfrage im AGH (Drs. 19 / 18 522 vom März 2024) überlegt werde?
2.) Welche Position hat der Bezirk darüber, dass laut Senat (Drs. 19 / 18 522 vom März 2024) in Abstimmung zwischen dem Bund und dem Land Berlin Möglichkeiten geprüft werden, ob ggf. eine temporäre Unterbringung von Geflüchteten an dem Standort Ratibor 14 vorstellbar ist?
3.) Welche eigenen Planungen hat der Bezirk, um den Verbleib und eine Perspektivplanung für das Gewerbe am Ort zu sichern?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Auffassung des Fachbereichs Stadtplanung ist, dass planungsrechtlich ein faktisches Gewerbegebiet nach §35 BauGB vorliegt. Daher wäre hier die Schaffung des entsprechenden Baurechts über einen Bebauungsplan notwendig.
Hierzu fand noch keine anschließende Meinungsbildung im Bezirksamt statt. Eine Ansprache des Senats in diese Richtung liegt mir nicht vor.
Der Bezirk hatte für ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren die Ausweisung gewerblicher Nutzungen vorgesehen. Da es sich hier planungsrechtlich, wie unter Frage 1 erläutert, nach geltendem Planungsrecht um ein faktisches Gewerbegebiet handelt, ist derzeit kein Handlungsbedarf gegeben.
Die BIMA hat allerdings mitgeteilt, dass für sie, sofern eine Entwicklung eigener Bedarfe nicht möglich ist, das Grundstück perspektivisch veräußern würde. Zur Sicherung der bestehenden Gewerbestrukturen könnte es daher sinnvoll sein, in einen kooperativen Prozess mit der BIMA einzusteigen. Dazu befindet sich das Bezirksamt mit der BIMA im Austausch und wird der BVV berichten sobald Ergebnisse vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt Bezirksstadtrat
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