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Drucksache - DS/1127/VI
Ich frage das Bezirksamt:
(Quelle: Schreiben vom 01.11.2023 an die Mieter*innenvertretung des SKPZ): „Zur GSE gGmbH kann ich Ihnen nur nochmals mitteilen: Nach anfänglichen Gesprächen hatten wir der GSE gGmbH am 04.02.2020 einen abgestimmten Mietvertragsentwurf übersandt, die Rückmeldung auf diesen dauerte bis zum 8.02.2022 (es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler, 2 Jahre und 4 Tage). Unser letzter gemeinsamer Termin mit der GSE gGmbH hat am 15.08.2022 stattgefunden. Unseren letzten Mietvertragsentwurf haben wir wenige Tage darauf an die GSE gGmbH versandt. Seitdem wurden alle Termine seitens des Bezirksamtes abgesagt, es fand kein Austausch statt. Ich persönlich rechne hier zwar nicht mehr mit einer Lösung, wir lehnen diese aber nicht von unserer Seite ab. Ich rege an, dass Sie sich an die GSE wenden, wenn Sie einen schriftlichen Beleg wollen. Ich für meinen Teil haben ihnen diesen hiermit gegeben.“
Beantwortung: Bezirksstadtrat Florian Schmidt
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Das Bezirksamt plant die Absicherung des SKLs entsprechend den Beschlüssen der BVV Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen der Ziele des Bebauungsplanes 2-25a, mit einem Städtebaulichen Vertrag, einem Generalmietvertrag und einer geplanten grundbuchlichen Sicherung der Belegungsrechte zu Gunsten des Landes Berlin für die entsprechenden Flächen des SKL.
Für die Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer gesicherten Finanzierung, die aus Mitteln des Landes Berlin und/oder aus Drittmitteln stammen können. Hierfür wird das Bezirksamt die Unterstützung der SenKultGZ ersuchen, bevor konkretere Aussagen getroffen werden können.
Das Bezirksamt ist ansprechbar für die Mieter des SKL und versucht, bei Bedarf zwischen Eigentümer und Mietern zu vermitteln. In den Jours Fixes mit den Eigentümern werden die Belange der Mieter besprochen. Mit dem Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt, dem laufenden B-Planverfahren und der Prüfung der Anmietung durch die Kulturraum Berlin gGmbH sowie durch Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhofft sich das Bezirksamt, der Soziokultur auf dem RAW eine Perspektive bieten zu können.
Es haben mehrere Jours Fixes mit Vertreter*innen des SKL und dem Stadtrat stattgefunden, auf denen jede Frage gestellt werden konnte. Auf Zuruf können jederzeit weitere Treffen zum Austausch gemacht werden und wurden auch gemacht. Der Stadtrat (also ich) wies die Vertreter*innen des SKL außerdem bei jedem Treffen darauf hin, dass sein Referent jederzeit telefonisch für sie erreichbar ist. Hiervon wurde bisher nur von sehr wenigen Akteuren Gebrauch gemacht. Das Angebot steht weiterhin und wird hiermit erneut wiederholt.
Ausweislich einer Kalendersuche im Outlook haben seit dem Auftakt im Sommer 2022 folgende Termine stattgefunden:
Ein regelmäßiger Rhythmus wurde nicht verabredet, sondern die Jours Fixes finden eher anlassbezogen oder auf Nachfrage statt. Wenn das Bezirksamt um ein Gespräch gebeten wurde, hat es dies auch immer ermöglicht.
Diese Frage ist zu unspezifisch und kann in dieser pauschalen Art nicht beantwortet werden. Es gibt keine Themen, die die Vertreter*innen des SKL nicht mit dem Bezirksamt besprechen können und sie haben bisher auf jede Frage Antworten erhalten. Das Bezirksamt sieht sich als Partner des SKL, mit dem eine vertrauensvolle und auch teilweise vertrauliche Kommunikation möglich ist. Das möchte das Bezirksamt gerne beibehalten.
Die Vertreter*innen des SKL wurden Ende letzten Jahres vom Bezirksamt umfassend über die verschiedenen Verfahrensstände informiert. Hierbei geht es nicht nur um Verhandlungen, sondern um das Bebauungsplanverfahren, Gutachten, rechtliche Fragestellungen, Untersuchungen zu Fragen und Modellen der Finanzierung, zur Angemessenheit usw. Auch wurden sie darüber informiert, dass die KRB als prüfende Akteurin gewonnen werden konnte. Die KRB steigt derzeit in das Verfahren ein und prüft die Voraussetzungen und mögliche Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Generalmietvertrages. Nächste Schritte siehe 2.
Die Parameter für die Entwicklung des RAW West sind im Wesentlichen definiert und mit dem Masterplanverfahren und deren Nachbearbeitung ausverhandelt was Kennwerte betrifft. Gegenstand von Verhandlungen sind derzeit: - Gewerbeflächen - Zeitplan - Angemessenheitsprüfung Die Verhandlungen zwischen KRB und den Eigentümern zum Generalmietvertrag haben noch nicht begonnen.
Das Bezirksamt ist guter Dinge, dass der Bebauungsplan festgesetzt werden wird und vorher ein Generalmietvertrag mit der KRB abgeschlossen wird.
Derzeit ist geplant, den Bebauungsplan Ende 2026 festzusetzen und die Planreife Mitte 2026 zu erreichen. Aber das Bezirksamt kann nicht alle Faktoren bestimmen, beherrschen und steuern, die zu einer Verzögerung führen können.
Größte Herausforderung für die Umsetzung des Bebauungsplanverfahren ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch den Berliner Senat zur baulichen Ertüchtigung. Hierzu ist eine intensive Überzeugungsarbeit aller Akteure notwendig. Auch die Projektbeteiligung und potenzielle Anmietung durch die KRB hängen von der Zusage der Finanzierung ab.
Die Kulturraum Berlin gGmbH stimmt ihr Agieren mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab. Bevor die Unterzeichnung eines Generalmietvertrages seitens der KRB ein realistisches Szenario für die Zukunft des RAW-Geländes wird, gibt es verschiedene Punkte, an denen die SenKultGZ oder auch das Abgeordnetenhaus seine Zustimmung erteilen müssen.
Fragen 13, 14 und 15 werden zusammen beantwortet
Die Kulturraum Berlin gGmbH wird dort, wo sie es wünscht vom Bezirksamt (zum Teil auch von Lokalbau) unterstützt, agiert aber als eigenständig handelnder Akteur. Die genannte Mitarbeiterin ist als Sachbearbeiterin des Bezirksamts unter anderem für das Thema Sicherung des SKLs zuständig.
Bevor sich die KRB nachhaltig als Vermittlerin zwischen den Interessen der Akteur*innen einschalten kann, bedarf es einer Zustimmung dieses Vorgehens seitens der SenKultGZ und einer Perspektive der Finanzierung. (Hiermit ist natürlich jetzt nicht ein Abgeordnetenhausbeschluss gemeint. Aber die SenKultGZ muss dem auch positiv gegenüberstehen.
Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet
Die Finanzierung des erst seit Mitte 2023 durch ein Denkmalgutachten in Teilen des SKL in seinem Umfang bekannten, in den letzten Jahrzehnten entstandenen Instandhaltungsrückstaus ist Teil der derzeit stattfindenden Klärungen. Der tatsächliche Umfang des zu Leistenden bedarf aber nach derzeitigem Kenntnisstand noch weiterer Untersuchungen. Für die nötigen Sanierungskosten muss an einem Finanzierungs— bzw. Fördermodell gearbeitet werden.
Die Kulturraum Berlin gGmbH ist die präferierte Akteurin. Das Verfahren hat gerade erst begonnen.
Siehe Antworten 21 bis 29.
„Verpflichtung der Eigentümer, die SKL-Flächen als Freiräume für die derzeitige Nutzer*innenstruktur zu erhalten, die sie im städtebaulichen Vertrag verbindlich eingehen werden durch einen Miet- oder Pachtvertrag mit der GSE gGmbH“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019) nicht mehr übernehmen soll? Die GSE gGmbH ist Treuhänderin des Landes Berlin und hat in dieser Funktion mit dem Eigentümer Kurth über zwei Jahre zu der oben beschriebenen Rolle verhandelt. Die zeitintensiven Verhandlungen wurden im Rahmen der Projektentwicklung des Treuhandauftrages unentgeltlich von der GSE geführt.
Wesentliche Fragen für die GSE gGmbH konnten in dieser Zeit nicht gelöst werden, weshalb sie die Verhandlungen zum Generalmietvertrag und zur Überführung in die Treuhand in Abstimmung mit ihren Treugebern (SenBJF und SenFIN) im Sommer 2022 beendet hat.
Als Treuhänderin kann die GSE gGmbH aufgrund der in Antwort 21 erwähnten Entscheidungen keine Rolle spielen. Ob die GSE in der zu findenden Gesamtlösung eine Rolle außerhalb Ihrer treuhänderischen Eigenschaft spielen wird, kann derzeit nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt hat bisher immer vertrauensvoll mit der GSE zusammengearbeitet, tut dies auch weiterhin und hat keinerlei Einwände oder Bedenken gegen ein entsprechendes Engagement.
(Quelle: Schreiben vom 01.11.2023 an die Mieter*innenvertretung des SKPZ): „Zur GSE gGmbH kann ich Ihnen nur nochmals mitteilen: Nach anfänglichen Gesprächen hatten wir der GSE gGmbH am 04.02.2020 einen abgestimmten Mietvertragsentwurf übersandt, die Rückmeldung auf diesen dauerte bis zum 8.02.2022 (es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler, 2 Jahre und 4 Tage). Unser letzter gemeinsamer Termin mit der GSE gGmbH hat am 15.08.2022 stattgefunden. Unseren letzten Mietvertragsentwurf haben wir wenige Tage darauf an die GSE gGmbH versandt. Seitdem wurden alle Termine seitens des Bezirksamtes abgesagt, es fand kein Austausch statt. Ich persönlich rechne hier zwar nicht mehr mit einer Lösung, wir lehnen diese aber nicht von unserer Seite ab. Ich rege an, dass Sie sich an die GSE wenden, wenn Sie einen schriftlichen Beleg wollen. Ich für meinen Teil haben ihnen diesen hiermit gegeben.“ Es ist nicht im Sinne der Sache, dass sich das Bezirksamt dazu äußert wer sich wann gemeldet hat oder wie sonstige Kommunikation im Detail gelaufen ist. Die Erzählungen darüber, wie genau der Ausstieg der GSE von Statten ging und warum, übereinander zu legen und daraus eine Diskussion zu befeuern, bringt den aktuellen Prozess nicht voran. Hier müsste im Zweifel die GSE selbst sprechen. Zur GSE erlaube ich mir folgenden Hinweis: Das Bezirksamt arbeitet an vielen Stellen sehr gut mit der GSE zusammen und bedauert, dass die GSE derzeit nicht mehr als möglicher Generalmieter des SKL zur Verfügung steht. Mit der KRB allerdings, haben wir nun einen Akteur, der sich mindestens genauso gut eignet. Unser gemeinsamerer Fokus sollte nun darauf liegen, die KRB und die Senatskulturverwaltung zu unterstützen. Und ich bitte Sie auch, das Bezirksamt zu unterstützen. Natürlich auch durch kritische Nachfragen und Kontrolle.
Siehe Antwort 21 und 23.
Siehe Antwort 21. Der Vorvertrag wäre außerdem immer ein freiwilliges Zugeständnis der Firma Kurth gewesen und kann nicht vom Bezirksamt erzwungen werden. Dafür haben wir keine Rechtsgrundlage.
Ohne festgesetzten Bebauungsplan, städtebaulichen Vertrag, entsprechende Belegungsrechte und Generalmietvertrag hat das Bezirksamt keine Rechtgrundlage, die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Kurth und ihren Mieter*innen auszugestalten. Das Bezirksamt hat an die Firma Kurth appelliert, die Strukturen, die im SKL erhalten werden sollen, durch Mieterhöhungen nicht zu gefährden.
Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet
Das Bezirksamt bedauert das Vorgehen der Firma Kurth an dieser Stelle, hat aber keine Rechtsgrundlage, um sie daran zu hindern.
Das Bezirksamt hat die Bedarfe der Mieter*innen an die Firma Kurth weitergetragen, die Laufzeiten zu verlängern, auch damit Investitionen getätigt und Fördermittel beantragt und ausgezahlt werden können.
Mit der KRB als Partner und einer Absicherung von Generalmietvertrag und Flächenbelegung über einen städtebaulichen Vertrag, sieht das Bezirksamt das Ziel einer 30jährigen Sicherung als rechtssicher umsetzbar.
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