Energetischer Sanierungsfahrplan

Gemäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 Quadratmetern zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.

Der Fahrplan stellt eine aus heutiger Sicht sinnvolle Reihenfolge der Sanierung der bezirklichen Gebäude zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels dar. Auf dieser Basis werden dann in weiteren Schritten gebäude- bzw. liegenschaftsbezogene Sanierungskonzepte erarbeitet, im Anschluss konkrete Planungen vorgenommen und darauf aufbauend die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt.

  • Sanierungsfahrplan BACW

    PDF-Dokument (714.1 kB) - Stand: 7.1.2021