Erdbestattungen

Für diese Bestattungsart bestehen folgende Möglichkeiten

  • Erdgemeinschaftsgrabstätte
  • Erdreihengrabstätte
  • Erdwahlgrabstätte (EW)

Erdgemeinschaftsgrabstättee

Die Erdgemeinschaftsgrabstätte ist eine von der Friedhofsverwaltung angelegte und gepflegte Grünfläche. Die Beerdigungen erfolgen der Reihe nach, somit kann sich weder eine Grabstätte auf der Anlage ausgesucht werden oder ein Vorerwerb zu Lebzeiten durchgeführt werden. Die einzelnen Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die gesetzliche Totenruhe von 20 Jahren hinaus ist ausgeschlossen. Blumenschmuck und Kränze dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.

Friedhöfe, auf denen diese Bestattungsart angeboten wird:

  • Friedhof Ruhleben

Erdreihengrabstätte

Erdreihengrabstätten sind Einzelgrabstätten, wobei die Beisetzung der Reihe nach durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Grabstätte. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, bitte erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung ob eine Pflege im Kopfteil (Breite 1,25 m x Länge 0,90 m) durch die Angehörigen erfolgen darf. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die gesetzliche Totenruhe von 20 Jahren hinaus ist nicht möglich. Bei Erwerb eines Grabmals sind ausschließlich Liegeplatten mit max. 0,30 m x 0,30 m nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung gestattet.

Friedhöfe, auf denen diese Bestattungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf
  • Friedhof Ruhleben

Erdwahlgrabstätten (EW)

Die Lage der Erdwahlgrabstätten ist von den Nutzungsberechtigten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen frei wählbar und wird vom Nutzungsberechtigten selbst angelegt und gepflegt. Die Maße einer Erdwahlgrabstätte beträgt 2,50 m x 1,25 m. Es werden keine Doppelerdwahlgrabstätten vergeben, jedoch können zwei nebeneinanderliegende Einzelerdwahlgrabsttätten erworben werden, welche dann als Einheit gepflegt werden können. Je Erdwahlgrabstätte darf eine Erdbeisetzung und maximal eine Urnenbeisetzung erfolgen (während der 20-jährigen Totenruhe). Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die Totenruhe hinaus ist möglich. Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist auf den Friedhöfen Wilmersdorf, Heerstraße und Ruhleben möglich. Grabsteine dürfen nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet werden.

Friedhöfe, auf denen diese Bestattungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf
  • Friedhof Schmargendorf
  • Friedhof Grunewald
  • Friedhof Heerstraße
  • Friedhof Ruhleben