Aufgaben des Fachbereichs Tiefbau

Überwachung und Unterhaltung der öffentlichen Straßen
Das öffentliche Straßenland des Bezirkes hat eine Gesamtstraßenlänge von etwa 400 Kilometern. Die Fläche, die vom Fachbereich Tiefbau unterhalten werden muss, beträgt rund 8,4 Millionen Quadratmeter.

Die öffentlichen Straßen müssen zur Wahrnehmung der dem Bezirk obliegenden Verkehrssicherungspflicht regelmäßig in vorgeschriebenen Intervallen kontrolliert werden. Hierdurch wird eine Länge von jährlich etwa 9300 Kilometer durch die hierfür zuständigen Bauaufseher zurückgelegt. Die hierbei festgestellten Gefahrenquellen werden zügig durch vertraglich gebundene Straßenbaubetriebe beseitigt.

Das öffentliche Straßenland wird durch seine Nutzer*innen und eine Vielzahl anderer Einflüsse vielfältig beansprucht. Ein erheblicher Anteil der festgestellten Schäden werden durch Baumwurzeln, das unerlaubte Befahren von Gehwegen, durch defekte Abwasserleitungen und Frostaufbrüche verursacht. Es muss deshalb ständig überwacht und instand gehalten werden. Zur Finanzierung der notwendigen Reparaturen wird dem Fachbereich Tiefbau planmäßig ein Budget zur Verfügung gestellt.

Der Fachbereich Tiefbau ist als Straßenbaulastträger verpflichtet, Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden auszuführen (Aufstellen von Verkehrszeichen und Herstellung von Fahrbahnmarkierungen). Diese Aufgaben werden von den Mitarbeitern des Werkhofs und beauftragten Firmen ausgeführt.

Straßenneubau und -entwurf
Der Fachbereich Tiefbau bereitet Straßenbaumaßnahmen (eigene Investitionsvorhaben, geförderte Bauvorhaben etc.) planerisch vor. Hierbei ist eine termingerechte Erarbeitung der Planunterlagen, Entwürfe, Ausführungspläne unter Beachtung der technischen und rechtlichen Vorschriften und unter Einhaltung des Kostenrahmens erforderlich. Dem Straßenneubau sind die Aufgaben der Vorbereitung der Vergabe und Auftragserteilung, die örtliche Bauüberwachung, die Bauoberleitung, das Umweltmanagement, die Kostensteuerung und die Qualitätsüberwachung übertragen.