Bebauungsplan VII-122

für die Grundstücke
Bayernallee 4-5 und 45-46
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-122

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Bebauungsplan VII-122 Begründung

    PDF-Dokument (336.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.