Bebauungsplan IX-55-2a

für die Grundstücke
Mecklenburgische Straße 37 und eine Teilfläche Mecklenburgische Straße 38-42 durchgehend Forckenbeckstraße 77-79
im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Die Änderungen vom 15.07.1994 sind in diese Abzeichnung eingearbeitet.

  • Bebauungsplan IX-55-2a

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.5 MB)

  • Bebauungsplan IX-55-2a Begründung

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Textliche Festsetzungen

  1. Innerhalb der Grünflächen mit der Zweckbestimmung private Dauerkleingärten kann ein eingeschossiges Vereinshaus, das mit der Zweckbestimmung in Einklang steht, zugelassen werden.
  2. Die Fläche A ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.
  3. Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern innerhalb der Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz und öffentlicher Spiel- und Tummelplatz sind dicht mit hochwachsenden einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.