Bebauungsplan IX-89-1

für die Grundstücke
Brandenburgische Straße 5 Gieselerstraße 1-7, Wegenerstraße 16 und Sigmaringer Straße 31 und 32
im Bezirk Wilmersdorf

  • Bebauungsplan IX-89-1

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.5 MB)

  • Bebauungsplan IX-89-1 Begründung

    PDF-Dokument (2.0 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Bebauungstiefe beträgt 20,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.